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Ungelesen 16.02.17, 18:48   #12
absolutelynot
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Zitat:
Der Betrieb von Haushaltsmaschinen wie z.B. der Waschmaschine, der Spülmaschine, dem Wäschetrockner oder auch dem Staubsauger gehört grds. zum sozialadäquaten Verhalten. Dennoch gilt auch hier, dass die durch Haushaltsgeräte verursachten Geräusche nur unter Berücksichtigung der Ruhezeiten und der Beachtung des allgemeinen Gebots der Rücksichtnahme hinzunehmen sind (vgl. LG Freiburg, Urteil vom 10.12.2013 – 9 S 60/13). Da die Geräusche von Hauhaltsgeräten, insb. das Vibrieren einer Waschmaschine in der Regel in der Nachbahrwohnung zu hören sind, hat der Mieter den Betrieb grds. innerhalb der Ruhezeiten zu unterlassen.
Quelle: Mietrecht.org
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