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Ungelesen 09.10.12, 10:36   #110
vialukai
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@KarlHintermeier
Wollen sie das nicht verstehen oder können sie es nicht?
Der § 363 BGB kommt hier erst gar nicht zum tragen, sondern § 476 BGB!
Zitat:
Kommt der Mangel innerhalb von sechs Monaten ab Lieferung hervor, wird grundsätzlich vermutet, dass der Mangel bereits zum Lieferzeitpunkt vorlag. Nach Ablauf von sechs Monaten muss der Käufer bzw. Werkbestellter beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe zumindest dem Grunde nach vorhanden war.
Hierzu mal bitte folgendes lesen: http://www.lrz.de/~Lorenz/urteile/viiizr259_06.htm und für die Eiligen ein kurzer Auszug:
Zitat:
16 Anders als in den beiden erstgenannten Fällen ist hier nicht ungeklärt geblieben, ob überhaupt ein Mangel des Fahrzeugs vorliegt. Vielmehr steht dies positiv fest. Das Fahrzeug ist, wie oben dargelegt, insoweit mangelhaft, als die Zylinderkopfdichtung defekt und die Ventilstege gerissen sind. Dies gilt unabhängig davon, welcher der drei Schadensverläufe, die der Sachverständige unangegriffen als möglich angesehen hat, tatsächlich stattgefunden hat. Nicht geklärt ist allein die Frage, ob der Defekt der Zylinderkopfdichtung und die daraus folgende oder dafür ursächliche Überhitzung des Motors, auf die nach den Ausführungen des Sachverständigen auch das Reißen der Ventilstege zurückzuführen ist, bereits vor der Übergabe des Fahrzeugs an den Kläger eingetreten waren und deswegen die Mängelhaftung des Beklagten begründen oder ob sie – durch einen Fahr- oder Bedienungsfehler des Klägers – erst nach Gefahrübergang entstanden sind und deswegen der Beklagte nicht für sie haftet. Für diese Fallgestaltung begründet § 476 BGB gerade die in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung, dass die zutage getretenen Mängel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen haben.
Hier ist das Gericht von einer Vermutung innerhalb der ersten 6 Monate ausgegangen welche im § 476 BGB so steht und da spielte es keine Rolle ob sogar die unsachgemäße Behandlung der Sache zu einem Fehler führte!

Also was ist daran nicht zu verstehen?
Herr Hintermeier sparen sie sich ihr Geld. Es ist meiner Meinung nach verschenkte Zeit und verschwendetest Geld. Spenden sie lieber das Geld an SOS Kinderdorf, dass wäre eine viel bessere PR als das was hier jetzt losgetreten wurde!

Im übrigen ist es nicht zu spät sich das ganze noch mal zu überlegen und Einsicht zu zeigen. Dem besenbert seine Kopfhörer zu tauschen, die "Strafverfolgung der Bilder" einzustellen und die PR die hier entstanden ist evtl ins positive zu wenden!!!
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Meine Liste was wir nicht brauchen: GVU, GEMA, GEZ, Religionen, Radikale(Rechts o. Links), Kriege, Drogen, Steuerverschwendung, TTIP, Zahnbürste mit Bluetooth, Helene Fischer
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