Mal ne andere Sichtweise: Der gute Herr S. mahnt reihenweise Verkäufer von Kopfhörern ab mit sehr hohen Streitwerten. Mir sind auch einige Fälle bekannt, wo hinterher Vertragsstrafen im Bereich von 4.000 bis 8.000 Euro geltend gemacht werden. Könnte also ein schönes Geschäftsmodell sein, wenn das Kerngeschäft so langsam einschläft.
Aufgrund des Google-Rankings dieses Threads wäre es toll, wenn sich von Herrn S. W. Straße aus Berlin in Bezug auf den Verkauf von Kopfhörern Abgemahnte hier eintragen würden (bitte Datum der Abmahnung und angegebenen Gegenstandswert eintragen). Dann ließe sich schätzen, ob Herr S. das eingegangene Prozesskostenrisiko überhaupt schultern kann oder in rechtsmissbräuchlicher Weise abgemahnt wird.
Merci
1. 11/2013 Gegenstandswert 35.000€
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