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Ungelesen 01.04.13, 10:55   #5
KarlHintermeier
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Zitat von besenbert Beitrag anzeigen
Hallo,

habe mir Kopfhörer gekauft und nach ca 3 Wochen habe ich aufeimal ein Wackelkontakt bemerkt und der linke Kopfhörer funktionierte nur selten.

Nun sollte ich die kopfhörer einschicken um sie überprüfen zu lassen. Der verkäufer meinte es wäre meine Schuld, da er die kopfhörer "auseinander" genommen hat und es so festgestellt hatte.

Aber was ist mit der Beweislastumkehr? Ist das jetzt ein gültiger beweis seinerseits? Er hatte mir Bilder geschickt von dem "angeblichen" defekt wovon ich aber keine ahnung hab ob das wirklich der grund dafür ist.

wie sieht die rechtslage aus?

Ich gehe mit meine sachen eigtl pfleglich um es könnte sein, dass es meine schuld ist aber 100%ig sicher bin ich mir nicht und gehe eigtl eher nicht davon aus.

Ich habe als Verkäufer dem Kunden mehrfach eine Lösung angeboten!!
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