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Pokerturnier

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Ungelesen 07.05.12, 20:39   #1
Assanoya
Anfänger
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 8
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Assanoya ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard Pokerturnier

Guten Abend zusammen,

ich habe eine kleine Frage, in der Hoffnung, dass sich im Untergrund vielleicht ein Rechtsverdreher rumtreibt ...

Also … Ich habe vor ein kleines Turnier zu veranstalten, ich habe mir das folgendermaßen vorgestellt:

- Eintritt ca. 10 €

Zitat:
Mit dem Eintrag werden die Turnierplätze finanziert, also Erster, Zweiter, Dritter UND die Croupiers bezahlt, schließlich dürfen die nicht mitspielen
- Getränke (auch alkoholischer Art) werden an der Theke zu normalen Preisen gekauft

Zitat:
Der Bekannte von mir hat eine Alkohol-Ausschank-Genehmigung, das passt also schon mal
- Keine Rebuys und keine Add-Ons

So, mein Problem ist jetzt, dass ich nicht weiß, ob ich den Spielern zu Beginn der Partie (als Eintritt wie oben schon beschrieben) 10 € abnehmen darf oder ob DAS alleine schon gegen das Glücksspielverbot verstößt. Falls das eine Rolle spielen sollte, insgesamt werden ca. 30 Spieler erwartet.

Ach ja, ich weiß, dass es nicht viele Leute sind und dass sowas bei einmaliger Veranstaltung sicher nicht auffliegen würde aber ich habe keine Lust, dass am Ende doch die Cops dastehen und mein Kumpel die Alkohol-Genehmigung entzogen bekommt

Danke - falls mir jemand helfen können sollte ...
__________________
Es bedankt sich ..

Assanoya - selbstverständlich anonym.
Assanoya ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 07.05.12, 20:53   #2
Ubivis
Newbie
 
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 53
Bedankt: 34
Ubivis ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard

Das beste waere es sich hier an einen Anwalt zu wenden fuer eine Rechtssichere Auskunft.

Dieses ist der Gesetzestext zu unerlaubtem Gluecksspiel:
§ 284
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels
(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

1. gewerbsmäßig oder
2. als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

---

Problem ist, Gluecksspiel ist im Gesetzestext nicht definiert. Ich habe in Hamburg mitbekommen, dass es bei Pokerturnieren Razzien gab und diese von der Polizei beendet wurden, aber dieses koennten auch einzelfaelle sein.

Wenn du wirklich sicher gehen willst, geb das Beratungshonorar fuer einen Anwalt aus, sollte sich dieser dann irren, bist du zumindest auf der sicheren Seite.
Ubivis ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 07.05.12, 22:04   #3
bon prix
primus inter pares
 
Benutzerbild von bon prix
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 221
Bedankt: 140
bon prix ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard

Zitat:
Zitat von Ubivis Beitrag anzeigen
...Wenn du wirklich sicher gehen willst, geb das Beratungshonorar fuer einen Anwalt aus, sollte sich dieser dann irren, bist du zumindest auf der sicheren Seite.
Wie kommst du denn auf dieses dünne Brett ?

Der Veranstalter einer solchen Veranstaltung ist juristisch gesehen der einzig Verantwortliche und sonst keiner !!!

Wenn du auffliegst kommst du auch mit Sprüchen " Aber der hat gesagt ... " nicht aus der Nummer raus.

Wenn's gut geht hast du ein paar Euronen verdient, wenn nicht hast du die A...karte.

BonPrix
__________________
Tu es oder Tu es nicht. Es gibt kein Versuchen !
bon prix ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 08.05.12, 02:05   #4
S0NNE
:)
 
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Es stellt sich vor allem die Frage, ob du Bargeld als Gewinne auszahlst, oder Sachpreise. Ersteres dürfte eine Lizenz benötigen, welche sehr teuer ist und sich manche Pokerlounges nochnichteinmal leisten können, welche dann zu Alternativen greifen wie z.B. zu Amazon-Gutscheinen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass auch bei einmaliger Veranstaltung es legal wäre. Stellt sich die Frage, ob man Sachpreise ohne Lizenz anbieten darf.
Meinst du nicht, es ist einfacher und günstiger irgendwo hinzugehen, wo du dich nicht um die ganzen Sachen kümmern musst?
Wenn du aus Hamburg kommst, wüsste ich das sogar was, wo man Preise gewinnen kann. Und der Skill ist nicht all zu schwierig.
__________________
Sapere Aude!
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