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myGully |
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04.12.13, 18:52
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 30
Bedankt: 7
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Führungszeugnis
Hey Leute,
vor ein paar Jahren habe ich etwas mist gebaut. War bei Ausführung der Straftaten unter 18. Als ich erwischt wurde jedoch über 18.
Der Polizist meinte ich bin nicht vorbestraft. Strafe waren damals 150€ auf einmal. Also nichts mit Tagessätzen oder so.
Jetzt ist meine Frage, ob etwas im Führungszeugnis steht. Bin aktuell 22 Jahre und habe mein Leben in den Griff bekommen. Ausbildung, BOS und jetzt duales Studium.
Warum mich das interessiert ist, weil mein Arbeitgeber eine Sicherheitsüberprüfung durchführt.
Könnt ihr mir helfen?
Danke
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04.12.13, 19:05
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#2
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
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Zitat:
Löschung der Einträge im Führungszeugnis
Die Regelungen über das Führungszeugnis finden sich im Bundeszentralregistergesetz. In Bezug auf die Frage der Löschung muss man hier aufpassen, da das Bundeszentralregister 2 x Regelungen für die Löschung trifft. Einmal in § 34 BZRG und in § 46 BZRG. Die erste Regelung betrifft das Führungszeugnis, welches ein Auszug aus dem Bundeszentralregister ist, hier ist die Löschungsfrist kürzer. Die Regelung des § 46 BZRG – also die längere Frist – betrifft die Löschung aus dem Bundeszentralregister, also nicht nur aus dem Führungszeugnis.
§ 34 BZRG – die Fristen für die Löschung
Nach § 34 BZRG gelten folgende Löschungsfristen:
Löschung nach 3 Jahren:
- Verurteilungen wegen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten
- Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr bei Strafaussetzung zur Bewährung (wenn die Bewährung nicht widerrufen und keine weiteren Eintragungen vorhanden sind)
- Jugendstrafe bis zum einem Jahr
- Jugendstrafe bis 2 Jahre, wenn Bewährung
Löschung nach 5 Jahren:
- bei allen übrigen Fällen, also bei Freiheitsstrafen über 1 Jahr oder Jugendstrafe über 2 Jahre ohne Bewährung mit Ausnahme der folgenden Fälle
Löschung nach 10 Jahren:
- Freiheitsstrafen oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr bei Verurteilungen wegen §§ 174 bis 180 oder 182 StGB (Sexualstraftaten)
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04.12.13, 19:05
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#3
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.395
Bedankt: 3.163
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Verjährunsfristen in Führungszeugnis.
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Edit:
Warst wieder schneller PP
__________________
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04.12.13, 19:25
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#4
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Ins Führungszeugnis kommen m.W. nur Freiheitsstrafen, auch wenn sie zur Bewährung ausgesetzt wurden und Geldstrafen mit mehr als 90 Tagessätzen. Deshalb mache dir keine Gedanken, da ist nichts drinne.
Zitat:
Strafe waren damals 150€ auf einmal.
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Sicher das du verurteilt wurdest?
Möglich wäre ja auch eine Einstellung bei Zahlung einer Geldbuße, wegen geringfügigen Interesse der Öffentlichkeit.
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04.12.13, 19:44
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#5
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 30
Bedankt: 7
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erstmal danke für die ausführlichen Antworten.
@Fietze
Weiß ich nicht mehr sicher. Kann aber auch sein. Musste ins Amtsgericht und war dann bei jemandem im Büro (Weiß leider nicht mehr ob er Richter war). Der meinte dann ich müsse 150€ an eine wohltätige Organisation spenden.
Wenn ich nicht verurteilt worden bin, steht dann was im Bundeszentralregister?
Weil ich eben gelesen habe, dass die Sicherheitsüberprüfung Ü2 eine Überprüfung verlangt.
Danke
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04.12.13, 19:47
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 30
Bedankt: 7
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erstmal danke für die ausführlichen Antworten.
@Fietze
Weiß ich nicht mehr sicher. Kann aber auch sein. Musste ins Amtsgericht und war dann bei jemandem im Büro (Weiß leider nicht mehr ob er Richter war). Der meinte dann ich müsse 150€ an eine wohltätige Organisation spenden.
Wenn ich nicht verurteilt worden bin, steht dann was im Bundeszentralregister?
Weil ich eben gelesen habe, dass die Sicherheitsüberprüfung Ü2 eine Überprüfung verlangt.
Danke
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04.12.13, 20:01
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#7
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Zitat:
Der meinte dann ich müsse 150€ an eine wohltätige Organisation spenden.
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Wenn es eine Spende war, wurde das Verfahren aus o.g. Grund zu 99% eingestellt.
Zitat:
Wenn ich nicht verurteilt worden bin, steht dann was im Bundeszentralregister?
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Nein im BZR steht nichts, selbst wenn du verurteilt worden wärst. Es gilt der 1. Satz oben im 1. Post von mir!
Zitat:
Weil ich eben gelesen habe, dass die Sicherheitsüberprüfung Ü2 eine Überprüfung verlangt.
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Wird denn eine Ü2 bei dir durchgeführt? Denn:
Zitat:
Bei der einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) werden zunächst die Angaben der Sicherheitserklärung (s. u.) der zu überprüfenden Person unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder bewertet. Bei Angehörigen der Bundeswehr (Soldaten, als auch Zivilpersonal) führt die Überprüfung der Militärische Abschirmdienst durch. Zudem wird eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR) eingeholt, und es gehen Anfragen an das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundespolizeipräsidium, die zuständige Staatsanwaltschaft und die Nachrichtendienste des Bundes.
Bei der erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2) gehen zusätzlich Anfragen an die Polizeidienststellen der innegehabten Wohnsitze des Betroffenen (in der Regel beschränkt auf die letzten fünf Jahre), und auch seine Identität wird überprüft. Der Ehegatte oder Lebenspartner des Betroffenen wird generell in die Sicherheitsüberprüfung miteinbezogen und muss dieser Einbeziehung zustimmen. Zusätzlich können Auskunftspersonen, die angegeben werden müssen, zum Zwecke der Identitätsprüfung befragt werden, was in der Praxis eher selten vorkommt.
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Eine Ü2 geht weit über ein einfaches Führungszeugnis hinaus. Ich würde sagen: Lass dich einfach überraschen.
Edit:
Wenn im BZR nichts steht, heißt das aber nicht, dass im [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] auch nichts zu finden ist.
Diese Möglichkeit solltest du zumindest in Betracht ziehen.
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04.12.13, 20:23
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#8
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 30
Bedankt: 7
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Ach Gott, da blick doch niemand mehr durch.
Ja Ü2 wird sicher gemacht.
Naja mal schauen. Wird schon gut gehen -.-
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04.12.13, 20:32
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#9
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Naja, eine Anfrage bei der Polizeidienststelle deines Wohnsitzes wird ja gemacht.
Die werden dann zu allererst im POLAS nachschauen und sehr wahrscheinlich diesen Eintrag finden und dem Anfragesteller mitteilen.
Code:
Das Verfahren wurde gemäß § 153 Abs. 1 Satz 1 StPO eingestellt.
Zitat:
Naja mal schauen. Wird schon gut gehen -.-
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Richtige Einstellung, kannst es ja eh nicht ändern.
Dein Arbeitgeber sieht es evtl. auch als Jungendsünde?
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