Good Charlotte.
Das gilt Pro Arbeitgeber. 48h/5 T bzw 50h/5Tage kurzfristig,
Nicht für Arbeitnehmer
Wenn man einen ZweitJob hat, ist man verpflichtet. es dem Arbeitgeber mitzuteilen, das ja. Er kann dir aber auch verbieten, den Zweitjob zu machen, wenn deine Leistung nicht stimmt.
Der Freund, um es kurz zu machen. Er hat die Realität verloren, und lebt nur noch für die digitale Welt. Wenn man Glück hat, bekommt man ich noch ans Telefon.
Aber es ist ein Extrem Fall.
Mehr möchte ich nicht dazu sagen.
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