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Ungelesen 07.04.10, 07:57   #1
cornflakE
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Zitat:
Zitat von 147147147147 Beitrag anzeigen
Mahnungen, Gerichtsvorladungen usw. werden nicht per Email verschickt!!! Die kommen nachwie vor noch mit der Post zu dir!!!
Die kommen NOCH per Post zu dir, die Post hat doch schon die staatliche Email in der mache -.-


Hatte auch mal so ne Mahnmail, einfach ignoriert und das ist jetzt 6 Monate oder länger her. Das mit dem Ignorieren kann ich nur empfehlen, schont die Nerven und den Geldbeutel.
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Ungelesen 07.04.10, 08:06   #2
baronvonadler
Monk
 
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Kinderausweiß hinschicken und gut ist! Da kann keine Firma was machen! Hatte das schon dutzede male! Wenn die merken das du Minderjährig bist dann haben die keine Chance!
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baronvonadler ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 07.04.10, 08:53   #3
streetking77
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und überhaupt wenn sie per mail kommen vollen die dich abzocken auf keinen Fall bezahlen
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Ungelesen 07.04.10, 09:28   #4
DarkProtector
Delphi-Programmierer
 
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Schreib denen das du keine 18 Jahre alt bist und zu keiner Zeit deshalb ein Vertrag mit dir zustande gekommen sein kann/darf. Die können dir dann gar nix.
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Ungelesen 07.04.10, 16:24   #5
Boogipro
Brain Vs Me
 
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es gibt soviele freeporn sites.....
__________________
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Ungelesen 07.04.10, 16:49   #6
CookieDude
t4nx - armed and loaded!
 
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Zitat:
Zitat von Boogipro Beitrag anzeigen
es gibt soviele freeporn sites.....
Damit vermeidet man erstmal sowas.
Außerdem wie schon oben oft erwähnt:
Einfach nicht drauf antworten !
Mahnungen über Email ? Schlechter Versuch.
War selbst schonmal in einer ähnlichen Situation.
Ging da bloß um eine Seite, wo man "kostenlos" Spiele runterladen sollte. Naja. War wohl doch nicht so. Jedenfalls einfach nicht auf diese "Mahnungen" eingegangen. Über ein Jahr her, und es kam immernoch keine weitere Mahnung etc.
CookieDude ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 08.04.10, 12:48   #7
air up there
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hey leute hab auch mal ne frage

ich hab mich auch mal angemeldet

und ja anfangs kamen auch die mahnungen und dann längere zeit nicht mehr

und jetzt hab ich eine e-mail bekommen


4. Mahnung und ich soll 98 € bezahlen

also ja was soll ich groß machen?

ignorien,oder? und die e-mail löschen ( hab ich schon)^^:P

bitte meldet euch shcnell

danke
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Ungelesen 08.04.10, 14:00   #8
L3xX
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Hast du den Thread mal gelesen?
Da erfährtst du eigentlich alles was du wissen musst und noch mehr!
L3xX ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 08.04.10, 16:32   #9
air up there
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was soll ich gelesen haben?
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Ungelesen 08.04.10, 17:12   #10
anonymous1993
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Zitat:
Zitat von air up there Beitrag anzeigen
was soll ich gelesen haben?
Das man das einfach ignorieren soll :P

Oder im "[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]" gucken
anonymous1993 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 08.04.10, 17:25   #11
Dani123
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Alles Abzocke. Teilweise bekommen die Leute sogar E-Mails, die nicht mal einen PC haben. Einfach ignorieren. Inkassounternehmen bzw. deren Anwälte schicken das per Post und selbst diese Anwälte sind alles andere seriös.

Wenn man sich mal bei Google umguckt, findet man doch immer dieselben Anwälte, die diese Mahnungen verschicken. Meist sitzen sie im Ausland. Das sagt ja schon fast alles. Leider gibt es genug Leute, die zahlen, und deshalb zieht diese Masche auch.

In diesem Sinne.... nicht mal irgendwie darauf reagieren, nichts hinschicken, keine E-Mails zurücksenden usw.
Dani123 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 08.04.10, 16:33   #12
air up there
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??^^:P
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Ungelesen 08.04.10, 17:31   #13
---Ne0phyte___
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Standard Erfahrungsbericht

Erfahrungsbericht:
Hatte das selbe Problem wie hier beschrieben auch schon einmal.
Die Mahnung wird auch 100% noch per Post kommen aber den größten Fehler den man machen kann ist darauf zu reagieren!!!
Laut der Verbraucherschutzzentrale bei der ich auch gewesen bin läuft das in der Regel so das sie es eine ganze Weile versuchen werden das Geld zu bekommen (auch mit sehr krassen Dohungen wie Zwangsvollstreckung, Gerichtsvollzieher oder sogar Polizei) aber den weitesten Schritt den sie gehen könnten wäre vor Gericht (um ne Zwangsvollstreckung anzufordern) aber da sie höchstwahrscheinlich oder sogar mit Sicherheit irgendwo in ihren AGB´s oder in ihren Forderungen nicht ganz nach dem Gesetz arbeiten,
geschweige das das Gericht auch sehr unangenehme Frage stellen wird,
wird es NIE soweit kommen

Also Geduld bewahren und immer sturr grinsen und winken!!!
---Ne0phyte___ ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 08.04.10, 18:13   #14
air up there
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ja ok
danke an alle
aber per post kommt doch ncihts,oder?
die haben nur meien e-mail adresse mehr nciht
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Ungelesen 08.04.10, 18:14   #15
air up there
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nochwas
hatte einer von euch auch mal des problem mit vivis homepage?
das er sich so sicher ist das nichts passiert?

meldert euch pls

danke
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Ungelesen 08.04.10, 18:19   #16
gutop
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Ach ich hatte auch schon mal sowas mit so na seite..auch was mit cam und so.
Hab mich mal mit iergendeiner email von mir angemeldet xD
Hab dann auch so blöde emails bekommen und jo alles nur verarsche,sind jetzt so 2 jahre her^^
Also nicht bezahlen
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Ungelesen 08.04.10, 22:24   #17
air up there
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ok gut
war mir halt nur unsicher weil es schon die 4. mahnung ist
und 98 euro

wo ich des gemacht haben, des is schon sicherlich 5 monate oder so her!!!!

und ja jetzt auf einmal wieder dies blöden/ nervigen e-mails.
naja was solls

und ich kann meine e-mail adresse nicht löschen

bin bei web.de
^^

ich glaube des hat was mit dem ebay zu tun
hab meinen account zwar gelöscht aber kann bis zu 6 monaten dauern^^
haja ok

falls ich noch ne mail bekomme melde ich mich einfach^^

also bis dann

peace
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Ungelesen 09.04.10, 11:23   #18
air up there
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mir ist was aufgefgallen^^

ich hab des gleiche problem wie der auf der ersten seite
es ist shcon lange her aufeinam diese e-mail
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Ungelesen 09.04.10, 21:31   #19
Saibo7
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Was willst du uns damit jetzt sagen?
Einfach die machen lassen. Solange ich nichts schriftliches in den Händen hätte würde ich garnicht reagieren.

mFg m.F.
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Ungelesen 09.04.10, 23:22   #20
gewgrom
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Nicht zahlen, Forderung ist nichtig und würde kein Gericht Deutschlands durchdrücken -> ignorieren.
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Ungelesen 10.04.10, 15:44   #21
Berentzen
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Im ersten Link beschreibt unter anderem ein Anwalt wieso diese Seite nicht seriös ist! NICHT ZAHLEN NICHT ANTWORTEN!!!
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Ungelesen 10.04.10, 16:03   #22
luuruu
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1. nichts zahlen
2. alles was mit gerichit zu tun hat widersprechen (bei mahnantrag) und ganz wichtig von nichts wissen und alles STETS von sich weisen.
3. strafanzeige stellen wegen betrugs

nicht wundern wenn die immer wieder post schicken, das ist normal.
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Ungelesen 11.04.10, 11:01   #23
air up there
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aso ok
danke

jetzt bin ich erleichtert

also fettes danke an alle

peace
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Ungelesen 11.04.10, 13:30   #24
zeed100
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Ich habe da schon mehrmals dringesteckt und habe auch 2 mal das ganze ausgereitzt.

1 Tipp Ignorieren wenn sie dein Postfach oder deine Emails spammen kannst du sie anzeigen oder einen Anwalt einschalten.

2.Tipp Niemals zurückschreiben.

3.Tipp Sohne dinge sind Rechtswidrig Email´s sind keinerlei daten die für eine Bezahlung angenommen werden können.

4.Tipp wenn man ein Kerl bzw. eine Starke Frau bist dann nimm dir die Firma rann mit ein bsichen zeit und starken nerven bekommst du so eine Firma ganz einfach in die richtung wo sie die Seite down machen müssen ^^.
zeed100 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 11.04.10, 14:22   #25
mayer12
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Nichts bezahlen, nicht antworten, nicht anrufen, nichts hin schicken, nicht reagieren, solange man keinen Mahnbescheid von einem Gericht erhält, ist das Ganze nur leeres Getöse. Das die überhaupt einen Versuch unternehmen, einen Mahnbescheid zu erwirken, ist schier absolut unwahrscheinlich.

Es ist halt die übliche Masche, von 100 wird schon einer bezahlen.
mayer12 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 12.04.10, 13:09   #26
air up there
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ja shcon
aber die haben nur meien email adresse und ip nummer die ncihts bringt
die haben keien home adresse/ tele nummer oder so was

die kennen mich nciht un ahben keine ahung wo ich wohne / wer ich bin^^

von dem her
stimmt des schon

von 100 wird einer oder meherer zahlen^^

ich nciht

und des mahungbescheid wird nie kommen denk ich mir mal, weil mit einer ip nummer und email adresse kann man ncihts anfagen,oder?

und wenn wegen 98 euro geht keiner vors gericht^^
des gericht kostet dann ja mehr^^
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Ungelesen 16.06.10, 17:58   #27
GSU
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Standard Unterschied

Es gibt einen erheblichen Unterschied zwischen den gerechtfertigten Forderungen
von Anwaltskanzleien, deren Mandanten durch die Verbreitung illegaler Kopien finanziell geschädigt werden und den Abzockversuchen unseriöser "schwarzer Schafe". Die Verbraucherzentralen helfen gerne weiter.
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Ungelesen 17.06.10, 17:23   #28
RadioActiveChris
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Zitat:
Zitat von Gerbenok Beitrag anzeigen
Ach auf einmal nicht mehr Dr. jur. ? Oder war das alles nur geklaut?

Wer RA Richard Kaiser, oder Abmahnstelle bei Google eingibt, der kriegt die richtige Antwort.

Benennen Sie erstmal Ihre "Mandantschaft und weisen Sie erstmal die Vollmacht vor, für diese Leute tätig zu werden.
Die haben Sie nämlich nicht! Gute Nacht!
ich hab bei google garnix über den richard kaiser gefunden
__________________
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Ungelesen 13.04.10, 10:12   #29
peterpan85
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Nur wenn man verliert, wenn man gewinnt trägt der Angeklagte die Kosten.
Das wärst dann du.
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Ungelesen 13.04.10, 10:39   #30
giga58
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Also Freunde von mir haben auch schon Mahnungen bekommen.

Die Verbraucherschuchtzentrale sagte ich immer, nicht Zahlen !

Das ganze sieht ganz Eindeutig nach Abzocke aus.

Wenn du die Schritte durchgehst, stand da sicher keine Ordentliche Übersicht der kosten oder ?

Die Rechnung ist nichtmal auf deinen Namen sondern nur allgemein.

Benutze Google mal für U n i t e d P a y m e n t L i m i t e d .

Also wenn du dir genug durchließt, dann siehst du das zum Schluss nichts passiert, oft bekommst du auch noch angebliche Emails von einem Inkasso.

So welche Firmen sind bis jetzt noch nie vor Gericht gezogen, kannst ja mit nem Proxy jeden da jede Email Adresse eintragen die du möchtest.

Ich würde nie Zahlen ! Etwa 10-15 % Zahlen das ganze, das lohnt sich ja schon für den Betreiber.

Wenn du wirklich keine Adresse angegeben hast, werden die angeblichen Inkassos auch per Email kommen, im Briefkasten wirste auch nie Post haben.

Um deine Adresse rauszubekommen, müssten Sie schon Rechtlich gegen dich vorgehen.
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Ungelesen 13.04.10, 14:29   #31
Theo112
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Theo112 gewöhnt sich langsam dran | 73 Respekt Punkte
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Also ich kann euch beruhigen.

Ich hatte genau das gleiche Problem mit einem anderen Anbieter. Nämlich Content ltd und die sind ebenfalls bekannt wie ein bunter Hund. Nachdem die mir mit einem ähnlichen schreiben kamen, und auch mit Schufa usw. drohten, war der Rahmen überspannt.

Daraufhin bekamen sie von mir ein deftiges Rückschreiben was folgendermaßen aussah:

Zitat:
Content Services Ltd.
Mundenheimer Straße 70
68219 Mannheim

Ihre unberechtigte Forderung – “Rechnungs-Nr..


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 24.07.08 per E-Mail machen Sie einen Betrag in Höhe von 96 Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.

Ich bin jedoch davon überzeugt, dass ich keinen – zumindest jedoch keinen kostenpflichtigen - Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestim¬mungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben.

Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Es hat den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten. Weiter fehlt es an einer ausreichenden Widerrufsbelehrung.

In Ihrer Rechnungs E-Mail haben sie mich darauf hingewiesen, das ich nach § 312d Abs.3 Nr.2 BGB angeblich auf mein Widerrufsrecht verzichtet habe.Ein Verzicht dieser Art ist laut LG Mannheim vom 12.05.2009, Az. 2 O 268/08 §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 355 BGB nicht Zulässig.Dies dürfte Ihnen bereits bekannt sein, da es bei diesem Urteil um Ihre Firma, Content Service Ltd. , ging und Ihnen untersagt wurde, solch eine Klausel zu verwenden. Es ist auch genauso wenig nach § 312d III, Nr. 2 BGB erloschen, da dies
zumindest voraussetzen würde, dass ich über mein Widerrufsrecht
ordnungsgemäß belehrt wurde (vgl. AG Wuppertal, Az. 32 C 152/0.
Weiterhin handelt es sich bei dieser AGB um die überraschende Klauseln im Sinne von § 305c Abs. 1 BGB. Diese sind nicht Vertragsbestandteil. Eine Zahlungsplficht meinerseits besteht darum nicht.

Hiermit erkläre ich hilfsweise die Anfechtung nach §§ 142 I, 119 I
bzw. 123 I BGB. Sie haben mich arglistig darüber getäuscht, dass der Vertrag eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat. Damit liegt (zumindest) ein Anfechtungsgrund nach § 123 I vor (vgl. OLG Frankfurt, Az. 6 U 187/07 und 6 U 186/07). Ferner liegt auch ein Erklärungsirrtum im Sinne des § 119 I vor, der mich genauso zur Anfechtung des „Vertrages“ berechtigt.

Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.


Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.

Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Danach folgte dann noch eine rechtlich einwandfreie Unterlassungserklärung, welche du auch ''so in der Art'' benutzen könntest, wegen der angedrohten Hausdurchsuchung usw.!

Zitat:
Content Services Ltd.
Mundenheimer Straße 70
68219 Mannheim



Ihr Schreiben vom 24.07.08 per E-Mail;
Kundennummer:
Rechnungsnummer:


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre in Ihrem oben genannten Schreiben geltend gemachte Forderung wird vollumfänglich von mir bestritten. Ein gültiger Vertrag wurde zwischen mir und Ihrer Firma nie geschlossen.

Ihr Schreiben enthält eine Ankündigung, im Falle der Nichtzahlung des geforderten Betrages, Informationen zu Ihrer außergerichtlichen Einziehungsmaßnahme und zu meiner Person an die SCHUFA Holding AG zu übermitteln. Eine solche Übermittlung wäre nach der einschlägigen Rechtsprechung rechtswidrig.

Ich fordere Sie daher hiermit auf, dies zu unterlassen.
Zur Vermeidung eines dahingehend von Ihnen rechtwidrigen Verhaltens, fordere ich Sie auf, die anliegende Unterlassungserklärung unterschrieben an mich zurück zu senden.

Für die Erledigung setze ich Ihnen hiermit eine Frist

bis spätestens 08.08.2008

Bei fruchtlosem Ablauf der Frist werde ich den Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen:

__________________________________________________ _____________________



Content Services Ltd.
Mundenheimer Straße 70
68219 Mannheim


Unterlassungserklärung


Hiermit verpflichten wir uns, Informationen über die von der Content Services Ltd. gegen Herrn …………………………behaupteten Forderung in Höhe von EUR 96,00 , Betr.: Mitgliedschaft bei Softwaresammler.de niemals an Dritte, insbesondere nicht an die SCHUFA Holding AG, 65201 Wiesbaden oder andere Unternehmen zu übermitteln.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichten wir uns, unter Ausschluss eines Fortsetzungszusammenhangs einen Betrag in Höhe von € 250 000,00 zu bezahlen.




Mannheim, den

Dann war erst einmal 1 Monat ruhe, und dann kam ein schreiben von einem Rechtsanwalt , ebenfalls bereits sehr gut bekannt durch Medien usw. Dieser drohte mir dann auch mit Hausdurchsuchung und all son Zeug, Gericht usw.. Er bekam dann folgendes schreiben:

Zitat:




Ihr Schreiben vom 14.08.2008, Aktenzeichen: ...................... / Content Services Limited




Sehr geehrter Herr .......,


schön, einmal persöhnlich von dem Rechtsanwalt zu hören, der seit Jahren durch die Medien geht.

Im oben bezeichneten Schreiben behaupten Sie die Vertretung der Firma „Content Services Limited“ übernommen zu haben.

Ihrem Schreiben lag jedoch kein Mandat bei. Ich bestreite, dass Sie diese Firma ordnungsgemäß vertreten und verlange deshalb die Vorlage eines, vom vertretungsberechtigten Geschäftsführer unterschriebenen Mandates und einen Nachweis, dass diese Firma überhaupt existiert und von dem genannten Geschäftsführer rechtswirksam vertreten wird.

Ich bestreite den von Ihnen behaupteten Vertrag gezeichnet oder in anderer Weise geschlossen zu haben und also auch die von Ihnen behauptete Zahlungspflicht. Ich verlange die Vorlage des Vertrages.

Ich habe mich kurz nach erhalt der Rechnung mit ihrem Mandanten in verbindung gesetzt und vorsorglich ein Widerruf schriftlich eingelegt. Ihr Mandant antwortete promt mit der Aussage, ich hätte bei der Anmeldung auf mein Widerrufsrecht verzichtet, laut § 312d Abs.3 Nr.2 BGB. Dieses wäre laut LG Mannheim vom 12.05.2009, Az. 2 O 268/08 §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 355 BGB nicht rechtens.

Weiterhin weißt mich die Firma Content Services Limited darauf hin, dass Sie gerichtliche oder außergerichtliche Einziehungsmaßnahmen bei unbestrittenen und überfälligen Forderungen an die Schufa Holding AG übermitteln.
Dies ist ebenfalls durch das Urteil vom LG Mannheim vom 12.05.2009, Az. 2 O 268/08 §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 355 BGB untersagt worden.Rechtliche Schritte dießbezüglich behalte ich mir vor.

Ich weise Sie nunmehr ausdrücklich auf die Schadenersatzpflicht nach § 824 BGB wegen Kreditgefährdung hin: Bei Behauptung falscher, kreditgefährdender Tatsachen (hier: behauptete Existenz einer nicht bestehenden Forderung) werde ich Ihren ,,Mandanten“ und den hinter dem Unternehmen stehenden Zeichner Ihres Mandates auf Schadenersatz verklagen.


Einer Klage Ihres Mandanten sehe ich gelassen entgegen. Ich weise darauf hin, dass ich mich im Falle von Weiterungen Ihrerseits, anwaltlich vertreten lassen werde, wodurch Ihrem Mandanten Kosten entstehen werden.



Ich werde weiterhin keine Zahlung vornehmen, weder an Sie, noch an die Firma Content Services Limited.




Mit freundlichen Grüßen

Wichtig ist, all diese schreiben per einschreiben per Einschreiben mit Rückschein zu schicken.

Das ganze wird schon lange so von verbraucherschutzzentralen gehandhabt und auch empfohlen.



Das ganze ist jetzt 1 1/2 Jahre her, und ich habe nie wieder etwas von denen gehört.

Wenn du dir sicher bist, das du nichts falsches gemacht hast, dann reagiere danach GAR NICHT MEHR auf solche schreiben. Du musst erst reagieren, wenn der gelbe umschlag vom Amtsgericht im Briefkasten liegt. Dort einfach: Ich wiederspreche'' ankreuzen, und dann muss die Firma erst einmal vor gericht gehen. In 99 % der Fälle gehen die nicht vor Gericht, weil sie genau wissen, das sie nicht gewinnen.

So, ich hoffe, geholfen zu haben ;-)


MFG
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Ungelesen 11.05.10, 17:36   #32
ChO_OseN
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Ich schließe mich allen an, die dir raten, nicht zu zahlen.
hatte das gleiche problem mit der gleichen website (jaja, jugendsünde und so) und hab alle 3 Warn-mails passieren lassen. Nicht antworten,keine angst machen lassen. Außer deiner E-mail Adresse haben die nichts, um irgendwie Kontakt mit dir aufzunehmen.
Also keine Angst, die trollen nur
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Ungelesen 11.06.10, 13:36   #33
RadioActiveChris
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hat man ne chance das geld zurück zu bekommen wenn man schon überwiesen hat?
__________________
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Ungelesen 11.06.10, 16:50   #34
Gerli2010
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Öhm, nein. Durch die Zahlung hast du - wenn dir ähnliches passiert ist wie dem Themenstarter - den "Vertrag" bestätigt.
Gerli2010 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 11.06.10, 17:28   #35
Ellis
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Stimmt !

Bin von Berufwegen mit Verträgen und Vertragsstörungen usw Vertraut....

1. Zahl nix !

2. Gerli hat recht

3.5% wässrig, 95 % genial ! Haltet euch an die Texte von Theo !
Ellis ist offline   Mit Zitat antworten
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