myGully.com

myGully.com (https://mygully.com/index.php)
-   Reallife (https://mygully.com/forumdisplay.php?f=372)
-   -   #Closed (https://mygully.com/showthread.php?t=2022446)

air up there 08.04.10 13:48

hey leute hab auch mal ne frage

ich hab mich auch mal angemeldet

und ja anfangs kamen auch die mahnungen und dann längere zeit nicht mehr

und jetzt hab ich eine e-mail bekommen


4. Mahnung und ich soll 98 € bezahlen

also ja was soll ich groß machen?

ignorien,oder? und die e-mail löschen ( hab ich schon)^^:P

bitte meldet euch shcnell

danke

L3xX 08.04.10 15:00

Hast du den Thread mal gelesen?
Da erfährtst du eigentlich alles was du wissen musst und noch mehr!

air up there 08.04.10 17:32

was soll ich gelesen haben?

air up there 08.04.10 17:33

??^^:P

anonymous1993 08.04.10 18:12

Zitat:

Zitat von air up there (Beitrag 20657746)
was soll ich gelesen haben?

Das man das einfach ignorieren soll :P

Oder im "[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]" gucken ;)

Dani123 08.04.10 18:25

Alles Abzocke. Teilweise bekommen die Leute sogar E-Mails, die nicht mal einen PC haben. Einfach ignorieren. Inkassounternehmen bzw. deren Anwälte schicken das per Post und selbst diese Anwälte sind alles andere seriös.

Wenn man sich mal bei Google umguckt, findet man doch immer dieselben Anwälte, die diese Mahnungen verschicken. Meist sitzen sie im Ausland. Das sagt ja schon fast alles. Leider gibt es genug Leute, die zahlen, und deshalb zieht diese Masche auch.

In diesem Sinne.... nicht mal irgendwie darauf reagieren, nichts hinschicken, keine E-Mails zurücksenden usw.

---Ne0phyte___ 08.04.10 18:31

Erfahrungsbericht
 
Erfahrungsbericht:
Hatte das selbe Problem wie hier beschrieben auch schon einmal.
Die Mahnung wird auch 100% noch per Post kommen aber den größten Fehler den man machen kann ist darauf zu reagieren!!!
Laut der Verbraucherschutzzentrale bei der ich auch gewesen bin läuft das in der Regel so das sie es eine ganze Weile versuchen werden das Geld zu bekommen (auch mit sehr krassen Dohungen wie Zwangsvollstreckung, Gerichtsvollzieher oder sogar Polizei) aber den weitesten Schritt den sie gehen könnten wäre vor Gericht (um ne Zwangsvollstreckung anzufordern) aber da sie höchstwahrscheinlich oder sogar mit Sicherheit irgendwo in ihren AGB´s oder in ihren Forderungen nicht ganz nach dem Gesetz arbeiten,
geschweige das das Gericht auch sehr unangenehme Frage stellen wird,
wird es NIE soweit kommen

Also Geduld bewahren und immer sturr grinsen und winken!!!:T:rolleyes::)8):unibrow::D

air up there 08.04.10 19:13

ja ok
danke an alle
aber per post kommt doch ncihts,oder?
die haben nur meien e-mail adresse mehr nciht

air up there 08.04.10 19:14

nochwas
hatte einer von euch auch mal des problem mit vivis homepage?
das er sich so sicher ist das nichts passiert?

meldert euch pls

danke

gutop 08.04.10 19:19

Ach ich hatte auch schon mal sowas mit so na seite..auch was mit cam und so.
Hab mich mal mit iergendeiner email von mir angemeldet xD
Hab dann auch so blöde emails bekommen und jo alles nur verarsche,sind jetzt so 2 jahre her^^
Also nicht bezahlen ;)

air up there 08.04.10 23:24

ok gut
war mir halt nur unsicher weil es schon die 4. mahnung ist
und 98 euro

wo ich des gemacht haben, des is schon sicherlich 5 monate oder so her!!!!

und ja jetzt auf einmal wieder dies blöden/ nervigen e-mails.
naja was solls

und ich kann meine e-mail adresse nicht löschen

bin bei web.de
^^

ich glaube des hat was mit dem ebay zu tun
hab meinen account zwar gelöscht aber kann bis zu 6 monaten dauern^^
haja ok

falls ich noch ne mail bekomme melde ich mich einfach^^

also bis dann

peace

air up there 09.04.10 12:23

mir ist was aufgefgallen^^

ich hab des gleiche problem wie der auf der ersten seite
es ist shcon lange her aufeinam diese e-mail

Saibo7 09.04.10 22:31

Was willst du uns damit jetzt sagen?
Einfach die machen lassen. Solange ich nichts schriftliches in den Händen hätte würde ich garnicht reagieren.

mFg m.F.

gewgrom 10.04.10 00:22

Nicht zahlen, Forderung ist nichtig und würde kein Gericht Deutschlands durchdrücken -> ignorieren.

sagwan 10.04.10 00:24

Zitat:

Zitat von Rattlehead (Beitrag 20647732)
Bei so seiten kann man sich das doch denken... welche xxx seiten sind schon für lau???


Zitat:

Zitat von sucker86 (Beitrag 20647733)
Wenn du über 18 bist musst du wohl oder übel die 100 Steine abdrücken. Nur als Hinweis für die Zukunft: Wenn du, ganz egal wo, deine Konto-, Ausweis- oder Kreditkartendaten angeben musst
ist es sehr wahrscheinlich dass dich die Sache etwas kostet.


Zitat:

Zitat von pysel (Beitrag 20647754)
Ja und mit der Angabe deiner E-Mail Adresse bestätigst du deren AGB´s und ZACK bist am Arsch.
Guck hier §2 [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]


Zitat:

Zitat von schatz1123 (Beitrag 20647767)
Musst wohl oder übel zahlen ...



Lustig ^^ alles Erfahrener Member auf der ersten Seite :D und jeder meinte ich muss zahlen

Berentzen 10.04.10 16:44

Die Seiten werden dir helfen!
[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]
[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]
[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]

Im ersten Link beschreibt unter anderem ein Anwalt wieso diese Seite nicht seriös ist! NICHT ZAHLEN NICHT ANTWORTEN!!!

luuruu 10.04.10 17:03

1. nichts zahlen
2. alles was mit gerichit zu tun hat widersprechen (bei mahnantrag) und ganz wichtig von nichts wissen und alles STETS von sich weisen.
3. strafanzeige stellen wegen betrugs

nicht wundern wenn die immer wieder post schicken, das ist normal.

air up there 11.04.10 12:01

aso ok
danke

jetzt bin ich erleichtert

also fettes danke an alle

peace

zeed100 11.04.10 14:30

Ich habe da schon mehrmals dringesteckt und habe auch 2 mal das ganze ausgereitzt.

1 Tipp Ignorieren wenn sie dein Postfach oder deine Emails spammen kannst du sie anzeigen oder einen Anwalt einschalten.

2.Tipp Niemals zurückschreiben.

3.Tipp Sohne dinge sind Rechtswidrig Email´s sind keinerlei daten die für eine Bezahlung angenommen werden können.

4.Tipp wenn man ein Kerl bzw. eine Starke Frau bist dann nimm dir die Firma rann mit ein bsichen zeit und starken nerven bekommst du so eine Firma ganz einfach in die richtung wo sie die Seite down machen müssen ^^.

mayer12 11.04.10 15:22

Nichts bezahlen, nicht antworten, nicht anrufen, nichts hin schicken, nicht reagieren, solange man keinen Mahnbescheid von einem Gericht erhält, ist das Ganze nur leeres Getöse. Das die überhaupt einen Versuch unternehmen, einen Mahnbescheid zu erwirken, ist schier absolut unwahrscheinlich.

Es ist halt die übliche Masche, von 100 wird schon einer bezahlen.

filou 11.04.10 19:18

Zitat:

Zitat von DarkDoozer (Beitrag 20649271)
Ich bezweifel sehr stark, dass man einen rechtlich bindenden Vertrag mit einer Emailadresse eingehen kann. Die Emailadresse ist im Grunde genommen ja für jeden im Internet erreichbar. Wer sagt also, dass nicht IRGENDJEMAND über diese Emailadresse Schmu getrieben hat?! Außerdem kann man doch jede xbeliebige Emailadresse in so ein Feld reintippen. Ist eine Emailadresse eine volljährige geschäftsfähige Person? Diese wird nämlich zum Abschluß eines Vertrages benötigt. Oder wenigstens eine Rechtsform (wie beispielsweise eine GmbH). Diese Mahnung von dir sieht mir doch sehr nach einem Bluff aus vor allem wegen der hohen Anzahl von Drohungen. Wäre die Email ernst gemeint, müsste man nicht so auf die Kacke hauen. Außerdem bezweifel ich, dass die Staatsanwaltschaft private Daten an einen Pornoseitenbetreiber herausgeben, und dabei geht es noch nicht mal um die Pornosache, sondern eher um die Geringfügigkeit. Und Akteneinsicht (zwecks In Erfahrung bringen der Adresse) erhält man erst, wenn eine Akte geöffnet wird. Wenn der Staatsanwalt jedoch denke (und davon gehe ich sehr stark aus), dass es doch das Problem der Pornoklitsche ist, sich um einen ordentlichen Vertragsabschluß zu kümmern, versiegt das Verfahren bevor es eröffnet wurde.
Ich würde nichts machen, solange ich nicht irgendwo meine persönlichen Daten mit Adresse und Pi Pa Po eingegeben habe.

Die Sache läuft so, das man einen Aktivierungs Code zugeschickt bekommt, den man dann durch anklicken, bestätigen muß. Damit ist also sichergestellt, das, nur wer das Pw der E-Mail hat, auch bestätigen kann. Sie haben also auf jeden Fall die IP Nummer.

air up there 12.04.10 14:09

ja shcon
aber die haben nur meien email adresse und ip nummer die ncihts bringt
die haben keien home adresse/ tele nummer oder so was

die kennen mich nciht un ahben keine ahung wo ich wohne / wer ich bin^^

von dem her
stimmt des schon

von 100 wird einer oder meherer zahlen^^

ich nciht

und des mahungbescheid wird nie kommen denk ich mir mal, weil mit einer ip nummer und email adresse kann man ncihts anfagen,oder?

und wenn wegen 98 euro geht keiner vors gericht^^
des gericht kostet dann ja mehr^^

peterpan85 13.04.10 11:12

Nur wenn man verliert, wenn man gewinnt trägt der Angeklagte die Kosten.
Das wärst dann du.

giga58 13.04.10 11:39

Also Freunde von mir haben auch schon Mahnungen bekommen.

Die Verbraucherschuchtzentrale sagte ich immer, nicht Zahlen !

Das ganze sieht ganz Eindeutig nach Abzocke aus.

Wenn du die Schritte durchgehst, stand da sicher keine Ordentliche Übersicht der kosten oder ?

Die Rechnung ist nichtmal auf deinen Namen sondern nur allgemein.

Benutze Google mal für U n i t e d P a y m e n t L i m i t e d .

Also wenn du dir genug durchließt, dann siehst du das zum Schluss nichts passiert, oft bekommst du auch noch angebliche Emails von einem Inkasso.

So welche Firmen sind bis jetzt noch nie vor Gericht gezogen, kannst ja mit nem Proxy jeden da jede Email Adresse eintragen die du möchtest.

Ich würde nie Zahlen ! Etwa 10-15 % Zahlen das ganze, das lohnt sich ja schon für den Betreiber.

Wenn du wirklich keine Adresse angegeben hast, werden die angeblichen Inkassos auch per Email kommen, im Briefkasten wirste auch nie Post haben.

Um deine Adresse rauszubekommen, müssten Sie schon Rechtlich gegen dich vorgehen.

Theo112 13.04.10 15:29

Also ich kann euch beruhigen.

Ich hatte genau das gleiche Problem mit einem anderen Anbieter. Nämlich Content ltd und die sind ebenfalls bekannt wie ein bunter Hund. Nachdem die mir mit einem ähnlichen schreiben kamen, und auch mit Schufa usw. drohten, war der Rahmen überspannt.

Daraufhin bekamen sie von mir ein deftiges Rückschreiben was folgendermaßen aussah:

Zitat:

Content Services Ltd.
Mundenheimer Straße 70
68219 Mannheim

Ihre unberechtigte Forderung – “Rechnungs-Nr..


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 24.07.08 per E-Mail machen Sie einen Betrag in Höhe von 96 Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.

Ich bin jedoch davon überzeugt, dass ich keinen – zumindest jedoch keinen kostenpflichtigen - Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestim¬mungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben.

Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Es hat den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten. Weiter fehlt es an einer ausreichenden Widerrufsbelehrung.

In Ihrer Rechnungs E-Mail haben sie mich darauf hingewiesen, das ich nach § 312d Abs.3 Nr.2 BGB angeblich auf mein Widerrufsrecht verzichtet habe.Ein Verzicht dieser Art ist laut LG Mannheim vom 12.05.2009, Az. 2 O 268/08 §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 355 BGB nicht Zulässig.Dies dürfte Ihnen bereits bekannt sein, da es bei diesem Urteil um Ihre Firma, Content Service Ltd. , ging und Ihnen untersagt wurde, solch eine Klausel zu verwenden. Es ist auch genauso wenig nach § 312d III, Nr. 2 BGB erloschen, da dies
zumindest voraussetzen würde, dass ich über mein Widerrufsrecht
ordnungsgemäß belehrt wurde (vgl. AG Wuppertal, Az. 32 C 152/08).
Weiterhin handelt es sich bei dieser AGB um die überraschende Klauseln im Sinne von § 305c Abs. 1 BGB. Diese sind nicht Vertragsbestandteil. Eine Zahlungsplficht meinerseits besteht darum nicht.

Hiermit erkläre ich hilfsweise die Anfechtung nach §§ 142 I, 119 I
bzw. 123 I BGB. Sie haben mich arglistig darüber getäuscht, dass der Vertrag eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat. Damit liegt (zumindest) ein Anfechtungsgrund nach § 123 I vor (vgl. OLG Frankfurt, Az. 6 U 187/07 und 6 U 186/07). Ferner liegt auch ein Erklärungsirrtum im Sinne des § 119 I vor, der mich genauso zur Anfechtung des „Vertrages“ berechtigt.

Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.


Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.

Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Danach folgte dann noch eine rechtlich einwandfreie Unterlassungserklärung, welche du auch ''so in der Art'' benutzen könntest, wegen der angedrohten Hausdurchsuchung usw.!

Zitat:

Content Services Ltd.
Mundenheimer Straße 70
68219 Mannheim



Ihr Schreiben vom 24.07.08 per E-Mail;
Kundennummer:
Rechnungsnummer:


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre in Ihrem oben genannten Schreiben geltend gemachte Forderung wird vollumfänglich von mir bestritten. Ein gültiger Vertrag wurde zwischen mir und Ihrer Firma nie geschlossen.

Ihr Schreiben enthält eine Ankündigung, im Falle der Nichtzahlung des geforderten Betrages, Informationen zu Ihrer außergerichtlichen Einziehungsmaßnahme und zu meiner Person an die SCHUFA Holding AG zu übermitteln. Eine solche Übermittlung wäre nach der einschlägigen Rechtsprechung rechtswidrig.

Ich fordere Sie daher hiermit auf, dies zu unterlassen.
Zur Vermeidung eines dahingehend von Ihnen rechtwidrigen Verhaltens, fordere ich Sie auf, die anliegende Unterlassungserklärung unterschrieben an mich zurück zu senden.

Für die Erledigung setze ich Ihnen hiermit eine Frist

bis spätestens 08.08.2008

Bei fruchtlosem Ablauf der Frist werde ich den Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen:

__________________________________________________ _____________________



Content Services Ltd.
Mundenheimer Straße 70
68219 Mannheim


Unterlassungserklärung


Hiermit verpflichten wir uns, Informationen über die von der Content Services Ltd. gegen Herrn …………………………behaupteten Forderung in Höhe von EUR 96,00 , Betr.: Mitgliedschaft bei Softwaresammler.de niemals an Dritte, insbesondere nicht an die SCHUFA Holding AG, 65201 Wiesbaden oder andere Unternehmen zu übermitteln.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichten wir uns, unter Ausschluss eines Fortsetzungszusammenhangs einen Betrag in Höhe von € 250 000,00 zu bezahlen.




Mannheim, den


Dann war erst einmal 1 Monat ruhe, und dann kam ein schreiben von einem Rechtsanwalt , ebenfalls bereits sehr gut bekannt durch Medien usw. :D Dieser drohte mir dann auch mit Hausdurchsuchung und all son Zeug, Gericht usw.. Er bekam dann folgendes schreiben:

Zitat:





Ihr Schreiben vom 14.08.2008, Aktenzeichen: ...................... / Content Services Limited




Sehr geehrter Herr .......,


schön, einmal persöhnlich von dem Rechtsanwalt zu hören, der seit Jahren durch die Medien geht.

Im oben bezeichneten Schreiben behaupten Sie die Vertretung der Firma „Content Services Limited“ übernommen zu haben.

Ihrem Schreiben lag jedoch kein Mandat bei. Ich bestreite, dass Sie diese Firma ordnungsgemäß vertreten und verlange deshalb die Vorlage eines, vom vertretungsberechtigten Geschäftsführer unterschriebenen Mandates und einen Nachweis, dass diese Firma überhaupt existiert und von dem genannten Geschäftsführer rechtswirksam vertreten wird.

Ich bestreite den von Ihnen behaupteten Vertrag gezeichnet oder in anderer Weise geschlossen zu haben und also auch die von Ihnen behauptete Zahlungspflicht. Ich verlange die Vorlage des Vertrages.

Ich habe mich kurz nach erhalt der Rechnung mit ihrem Mandanten in verbindung gesetzt und vorsorglich ein Widerruf schriftlich eingelegt. Ihr Mandant antwortete promt mit der Aussage, ich hätte bei der Anmeldung auf mein Widerrufsrecht verzichtet, laut § 312d Abs.3 Nr.2 BGB. Dieses wäre laut LG Mannheim vom 12.05.2009, Az. 2 O 268/08 §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 355 BGB nicht rechtens.

Weiterhin weißt mich die Firma Content Services Limited darauf hin, dass Sie gerichtliche oder außergerichtliche Einziehungsmaßnahmen bei unbestrittenen und überfälligen Forderungen an die Schufa Holding AG übermitteln.
Dies ist ebenfalls durch das Urteil vom LG Mannheim vom 12.05.2009, Az. 2 O 268/08 §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 355 BGB untersagt worden.Rechtliche Schritte dießbezüglich behalte ich mir vor.

Ich weise Sie nunmehr ausdrücklich auf die Schadenersatzpflicht nach § 824 BGB wegen Kreditgefährdung hin: Bei Behauptung falscher, kreditgefährdender Tatsachen (hier: behauptete Existenz einer nicht bestehenden Forderung) werde ich Ihren ,,Mandanten“ und den hinter dem Unternehmen stehenden Zeichner Ihres Mandates auf Schadenersatz verklagen.


Einer Klage Ihres Mandanten sehe ich gelassen entgegen. Ich weise darauf hin, dass ich mich im Falle von Weiterungen Ihrerseits, anwaltlich vertreten lassen werde, wodurch Ihrem Mandanten Kosten entstehen werden.



Ich werde weiterhin keine Zahlung vornehmen, weder an Sie, noch an die Firma Content Services Limited.




Mit freundlichen Grüßen

Wichtig ist, all diese schreiben per einschreiben per Einschreiben mit Rückschein zu schicken.

Das ganze wird schon lange so von verbraucherschutzzentralen gehandhabt und auch empfohlen.



Das ganze ist jetzt 1 1/2 Jahre her, und ich habe nie wieder etwas von denen gehört.

Wenn du dir sicher bist, das du nichts falsches gemacht hast, dann reagiere danach GAR NICHT MEHR auf solche schreiben. Du musst erst reagieren, wenn der gelbe umschlag vom Amtsgericht im Briefkasten liegt. Dort einfach: Ich wiederspreche'' ankreuzen, und dann muss die Firma erst einmal vor gericht gehen. In 99 % der Fälle gehen die nicht vor Gericht, weil sie genau wissen, das sie nicht gewinnen.

So, ich hoffe, geholfen zu haben ;-)


MFG

ChO_OseN 11.05.10 18:36

Ich schließe mich allen an, die dir raten, nicht zu zahlen.
hatte das gleiche problem mit der gleichen website (jaja, jugendsünde und so) und hab alle 3 Warn-mails passieren lassen. Nicht antworten,keine angst machen lassen. Außer deiner E-mail Adresse haben die nichts, um irgendwie Kontakt mit dir aufzunehmen.
Also keine Angst, die trollen nur ;)

RadioActiveChris 11.06.10 14:36

hat man ne chance das geld zurück zu bekommen wenn man schon überwiesen hat?

Gerli2010 11.06.10 17:50

Öhm, nein. Durch die Zahlung hast du - wenn dir ähnliches passiert ist wie dem Themenstarter - den "Vertrag" bestätigt.

Ellis 11.06.10 18:28

Stimmt !

Bin von Berufwegen mit Verträgen und Vertragsstörungen usw Vertraut....

1. Zahl nix !

2. Gerli hat recht

3.5% wässrig, 95 % genial ! Haltet euch an die Texte von Theo !

RadioActiveChris 16.06.10 10:26

ich hatte ja überwiesen, hab das geld jetzt aber durch meine bank zurück geholt. also bekommen die nix von mir

flightmath 16.06.10 10:40

was manchmal hier für ein Blödsinn geschrieben wird grenzt schon an Dummheit - gibt hier eigentlich jeder seinen Senf dazu nur um was geschrieben zu haben.

Bitte erkundige dich bei der Konsumentenberatung die helfen dir gern weiter und sind kompetent.

Auch bei uns flatterte so ein Schreiben ins Haus allerdings von Tattoo.de, bei einen Freund Geburtstagsinfo.de.

daraufhin habe ich mich beim Konsumentenschutz informiert und die haben mir Weitergeholfen.

da gibt es jede Menge Formulare die dir weiterhelfen -
eines habe ich ausgefüllt und versendet -daraufhin haben sie mir geschrieben das ich ja schon einmal gezahlt habe -obwohl nie etwas von meinem Konto bezahlt wurde (nachweislich ).
daraufhin habe ich nochmal geschrieben das es sich hier um einen rechhtswidrigen Vertrag gehandelt habe und ich meine 96 euro zurückfordere und seitdem ist ruhe.

Also bitte folge meinem Rat und erkunde dich sofort beim Konsumentenschutz die helfen dir wirklich weiter -

lg flightmath

pcplayer 16.06.10 18:41

muß auch bestätigen, zahle bloß nichts, und nicht mal ein Schreiben
an die zurück!!!!!
sobald die ein Schreiben haben, haben die auch sofort eine Person zum "anfassen"
--> also. das es die auch gibt + Adresse und vollständiger Name!!!

Hab auch mal sowas von den GbR Schmidtlein bekommen, aber nie geantwortet...

Mein Trick schon immer:
Meine Email Adresse von z.B. Yahoo holen, 1.Anmeldung von Internetcafe aus (andere IP dann)
und nie den richtigen Namen als E-Mail Adresse, und auch die dortige Anmeldung (egal
ob bei der Email- oder der Seite wo man sich dann anmeldet), nie seinen richtigen Namen angeben!!


und ein paar weitere "Tricks"

GSU 16.06.10 18:58

Unterschied
 
Es gibt einen erheblichen Unterschied zwischen den gerechtfertigten Forderungen
von Anwaltskanzleien, deren Mandanten durch die Verbreitung illegaler Kopien finanziell geschädigt werden und den Abzockversuchen unseriöser "schwarzer Schafe". Die Verbraucherzentralen helfen gerne weiter.

Binglitsch 16.06.10 20:16

Schreib einfach zuletzt:

Na Gott sei Dank ist das jetzt die LETZTE Mahnung. Die gehen mir mittlerweile nämlich echt schon auf den Sack !

RadioActiveChris 17.06.10 18:23

Zitat:

Zitat von Gerbenok (Beitrag 20884715)
Ach auf einmal nicht mehr Dr. jur. ? Oder war das alles nur geklaut?

Wer RA Richard Kaiser, oder Abmahnstelle bei Google eingibt, der kriegt die richtige Antwort.

Benennen Sie erstmal Ihre "Mandantschaft und weisen Sie erstmal die Vollmacht vor, für diese Leute tätig zu werden.
Die haben Sie nämlich nicht! Gute Nacht!

ich hab bei google garnix über den richard kaiser gefunden


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 05:18 Uhr.

Powered by vBulletin® (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.