In dem Fall gaebe es auch eine Menge Aerger fuer den Arzt. Wuerde er weitererzaehlen, dass du rauchst, wuerde er sich der Verletzung von Privatgeheimnissen (§203 StGB) strafbar machen - vorrausgesetzt natuerlich, dein Rauchen ist ein ebenjenes zum persoenlichen Lebensbereich gehoerendes Geheimnis.
Im Normalfall ist aber davon auszugehen, dass ein Minderjaehriger, zumal noch unter 16, den Tabakkonsum zumindest gegenueber gewissen Parteien (Eltern, Grosseltern, Lehrer, etc.) als Geheimnis betrachtet.
Allerdings duerften deine Eltern auch ohne deinen Arzt herrausfinden, dass du rauchst - sind ja auch nicht ganz bloed, und man hat scheinbar wohl einen ziemlich "rauchigen" Geruch als Raucher ;-).
Aber meine Eltern haben mir das auch erst Jahre spaeter gesagt, dass sie es eigentlich von Anfang an wussten.
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