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myGully |
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03.08.12, 09:38
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#1
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Ausfänger
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 280
Bedankt: 54
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Wert von einem IPhone aus USA nachweisen
Hallo,
ich habe einen Bekannten in den USA, der mir sein IPhone verkaufen möchte.
Nun habe ich eben mal beim Zoll angerufen, weil ich im Internet keine Informationen zu gebrauchten Geräten gefunden habe.
Die Hotline meinte nur, dass Mobiltelefone mit der Post generell frei sind und ich nur die 19%Mwst. nach zahlen muss.
Auf die Frage hin wodurch denn die 19% berechnet werde meinte er, dass der Verkäufer ein Wertnachweis beilegen soll. Wenn dieß nicht der fall ist, wird das Teil geschätzt => teurer.
Ich frage mich nun ob es einfach reicht, wenn mein Bekannter mir einfach ne Rechnung dabei legt die er selbst geschrieben hat, oder muss das irgendwas amtliches sein, kp wie das in den USA aussieht?
Mfg. Logan517
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03.08.12, 11:35
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 476
Bedankt: 461
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Ohne mich jetzt viel darüber zu informieren, aber warum lässt du es dir von deinem Bekannten nicht einfach schenken? Bei einem schon gebrauchten Telefon kann man das ja leicht mal als Geschenk erklären, weil man sich schon lange kennt und der Freund dafür keine Verwendung mehr hätte.
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03.08.12, 12:52
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#3
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 423
Bedankt: 224
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Zitat:
Geschenke. Bekommen Sie etwas von Verwandten, Bekannten oder auch Fremden in den USA geschenkt, dann müssen sie das Geschenk verzollen, wenn es mehr als 175 Euro Wert ist. Egal ob es neu oder gebraucht ist, oder die Schenkung mehrere Monate zurückliegt. Geschenkte und gekaufte Produkte behandelt das Zollamt also gleich.
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Ich würde ihn einfach eine realistische Rechnung schreiben lassen. Ich wüsste nicht, wo das Problem liegen sollte.
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03.08.12, 13:45
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#4
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Stammi
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 1.252
Bedankt: 1.130
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Also nach dem ich letztens im TV so eine Sendung(bei DMAX) gesehen hatte wo der deutsche Zoll die Leute anschreibt und sie dann zur Abholung der Waren in eine Zollgebäude bestellt, da wurde gesagt das ein Wert von 45,-€ als Geschenk nicht übersteigen darf! Auch war da ein ähnlicher Fall dabei, wo der Zollbeamte gesagt hat: "Ihr Freund hätte einfach eine Rechnung beilegen sollen und sie hätten einfach einen Kontoauszug bei bringen müssen, wo wir erkennen was gezahlt wurde.", so umgeht man wohl einer Schätzung. Doch auch hier muss der Zoll nicht nach treu und glauben handeln, denn wenn ihr zB. nur 5,-€ ausgemacht habt, dann ist das unglaubwürdig.
Ist es ein guter Freund dem du vertrauen kannst, dann kannst du auch den regulären Gebrauchtpreis(exklusiv der 19% MwSt.) zahlen und legst das dem Zoll vor und später kann dein Freund das "zu viel" bezahlte dir wieder zurück überweisen. So kannst du die 19% Steuer schon mit einkalkulieren. Aber das würde ich bei einem "Bekannten" niemals machen.
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Meine Liste was wir nicht brauchen: GVU, GEMA, GEZ, Religionen, Radikale(Rechts o. Links), Kriege, Drogen, Steuerverschwendung, TTIP, Zahnbürste mit Bluetooth, Helene Fischer
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03.08.12, 14:56
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#5
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
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Die Rechnung sollte auch unbedingt außen am Paket festgemacht werden. Anderenfalls kannst du dann auch hin latschen, eine eigene Rechnung mitbringen, und das Paket dann im Beisein der Zollbeamten öffnen.
Bin erst vor ein paar Wochen beim Zoll gewesen! 4 Stunden warten, für letztendlich 5 Minuten was es alles zusammen gedauert hat.
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03.08.12, 21:35
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#6
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Ausfänger
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 280
Bedankt: 54
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also das mit dem zu viel überweisen wäre kein Problem, also freundschaftlich.
doch bei einer Auslandsüberweisung kommen ja dann nochmal gebühren drauf, selbst bei paypal kommen ja 3,9% drauf.
so langsam bin ich genau am nachrechnen ob sich das noch lohnt.
ich muss ihn die Tage mal fragen wie viel er dafür haben möchte und dann muss ich mal rechnen wie viele Gebühren ich da insgesamt bezahlen muss.
trotzdem Danke
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