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26.01.12, 21:19
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#1
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Echter Freak
Registriert seit: Dec 2011
Ort: NRW
Beiträge: 2.149
Bedankt: 1.392
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gerichtsurteil rechtskräftig ?
so ich hol mal kurz etwas aus damit ihr den zusammenhang und meine frage versteht.
also ich wohne in hamm meine freundin in hagen. bin fast täglich bei ihr. nun gibt es hier sonen netten nachbarn der sich für den cherif der strasse hält und mit dem auch fast jeder schon aneinander geraten ist. und wie kann es anders sein auch ich. weil ich wohne ja nicht hier und halte mich hier illegal auf  bis dahin ist alles lustig
vor ca. einem halben jahr komme ich dann zu meiner freundin und gerate direkt in einen streit zwischen meiner freundin und dem lieben herrn nachbarn. ich weiss nicht mehr genau wie es dazu kam aber er stand auf jeden fall irgendwann dann mit erhobener hand vor meiner freundin und das war dann der punkt wo ich ihn dann mal zur seite genommen habe und von ihr weggeschoben habe. das wars aber auch eigentlich.
meiner freundin ging das ganze aber so auf die nerven das sie die polizei gerufen hat. warum auch immer ich häts dabei belassen weils kein fall für die polizei war. denkste
ich warte also mit meiner freundin draussen damit der herr nachbar ruhig ist. polzei kam dann nach ca 30min und hat sich erst mal kurz die sachlage schildern lassen. ein anderer polizist sprach wärend dessen mit dem nachbarn der vor dem haus mit ein bis dahin mir unbekannten papieren wartete.
ich bekam dann mit wie er dem polizisten erzählte das er einen herzschrittmacher hat und dass das seine papiere dafür sind und das er nun schmerzen hätte weil ich ihn "geschubst" habe. daraufhin fragte der polizist ob sie einen krankenwagen rufen sollen was er gejate. als der krankenwagen da war humpelte er zum krankenwagen  der polizist fragte ihn dann ob er auch etwas am bein habe. also eine klasse schauspielerische vorstellung. auf jeden fall hat der polizist dann gegen mich und meine freundin anzeige wegen körperverletzung erstattet da er sich nicht mehr sicher sei wer ihn geschubst hat.
als dann die polizei meine daten aufnehmen wollte kam das erste problem. mein ausweis lag bei mir zuhause in hamm. konnte sie aber mündlich angeben.
paar wochen später bekam meine freundin eine vorladung als zeugin. ich hingegen bekam nichts. eine woche später kam dann ein anruf bei meiner freundin das sie mich im system nicht finden würden. daten abgeglichen und sie haben aus einer 3 in meinem geburtsdatum eine 9 gemacht. also xx.09.19xx statt xx.03.19xx.
dachte ich gut dann kommt ja demnächst meine vorladung. denkste 2 wochen später wieder ein anruf bei meiner freundin sie würden mich immer noch nicht finden da es die angegebene strasse nicht in hagen gibt. meine freundin erklärte ihnen natürlich nochmal das ich in hamm wohne. damit sollten dann alle ungereimtheiten vom tisch sein. wieder falsch gedacht. bis heute habe ich nicht einen brief von der polizei über das verfahren bekommen. ich wüsste rein theoretisch nichtmal das noch eine anzeige gegen mich läuft wenn meine freundin nicht wäre.
jetzt letzte woche bekommt meine freundin wieder einen anruf. ihr verfahren wurde eingestellt und sie bekommt das die tage mit der post. da sie mich aber immer noch nicht finden können wird nun ebenfalls ein brief für mich an meine freundin geschickt. indem mein urteil zu finden ist. ich wurde von einem richter zu einer geldstrafe verurteilt und die zahlungsaufforderung oder wie sich das schimpft würde zu ihr gehen und sie solle es dann bitte an mich weiterleiten.
mal im ernst ist das rechtskräftig oder ein schlechter witz? ich mein ein urteil ohne das ich die chance hatte mich dazu zu äußern? ein urteil welches nicht mir persönlich übergeben wird weil die damen und herren der polizei nicht verstehen das ich nicht aus hagen sonder aus hamm komme ? und was kann ein wegschieben kosten? noch ist der brief ja nicht da bin aber sehr gespannt  denke ohne es gesehen zu haben werde ich aus prinzip schonmal widerspruch einlegen. als absender kommt dann natürlich meine adresse drauf
vllt kann mir ja dazu irgendjemas was sagen würd mich freuen
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26.01.12, 22:08
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#2
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Mitglied
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 342
Bedankt: 210
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denke mal, es sind die üblichen kosten einer art "adressen-findung"...
aber warum bist du nach dem 2. anruf nicht selber samt papieren zur polizei?
ob es rechtskräftig ist weis ich nicht, könnte ja sein das ihr euch mittlerweile getrennt habt und sie ihn dir aus rache nicht gegeben hat^^
ne, im ernst, wenn es um nachverfolgung der adresse geht, musst du zahlen.
auch wenn die jungs in grün zu dumm waren, deine addi richtig aufzuschreiben.
normalerweise machen die ne abfrage,
kannst du beweisen das es nicht so war, dann hast du mit nem anwalt ne chance raus zu kommen.
kannst du es nicht beweisen, zahl die paar euro und rechne es unter "dummheit" ab, weil "ausweispflicht" oder wie sich das nennt
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26.01.12, 22:36
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#3
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Echter Freak
Registriert seit: Dec 2011
Ort: NRW
Beiträge: 2.149
Bedankt: 1.392
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wenns nur die kosten für die "adressen-findung" sind isses ja kein problem. nur scheint es wohl so als wenn ich für die "körperverletzung" vom richter zu einer geldstrafe verurteilt wurde. ich bin echt gespannt auf den brief. mal schauen wieviel schieben kostet
edit. warum soll ich denen hinterher rennen ? wenn sie merhfach anrufen und es nicht schaffen meine kontaktdaten korrekt entgegen zu nehmen kann ich da auch nichts zu. hab sie hier draussen am wagen und einmal am telefon korrekt durchgegeben und die dame am telefon scheint dies auch verstanden zu haben.da rechne ich doch nicht mit das die es immer noch nicht auf die reihe bekommen und renn da hin. hab aber seitdem meinen ausweis "fast" immer dabei
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27.01.12, 00:54
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#4
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Newbie
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 67
Bedankt: 37
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Nein, das ist Quatsch. Niemand kann dich in Abweseneheit zu irgendetwas verurteilen wenn deine Daten nicht bekannt sind. Es könnte sich um einen sogenannten Strafbefehl handeln...aber gegen den kann man Einspruch einlegen. Da ist gar nichts rechtskräftig. Und solange der nicht bei dir zugestellt (!) worden ist, ist der voll fürn Arsch..wenn der bei deiner Freundin landet entfaltet der keine Rechtswirkung.
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27.01.12, 01:06
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#5
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Echter Freak
Registriert seit: Dec 2011
Ort: NRW
Beiträge: 2.149
Bedankt: 1.392
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na mal schaun was kommt. denke mal nächste woche sollte das da sein. vll diese noch. hab leider selber nicht mit der dame gesprochen sonst wüsst ich vermutlich mehr als das was meine bessere seite wiedergegeben hat
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27.01.12, 03:22
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#6
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Profi
Registriert seit: May 2009
Ort: riding the roos
Beiträge: 1.466
Bedankt: 1.057
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Zitat:
Zitat von XionCore
Nein, das ist Quatsch. Niemand kann dich in Abweseneheit zu irgendetwas verurteilen wenn deine Daten nicht bekannt sind. Es könnte sich um einen sogenannten Strafbefehl handeln...aber gegen den kann man Einspruch einlegen. Da ist gar nichts rechtskräftig. Und solange der nicht bei dir zugestellt (!) worden ist, ist der voll fürn Arsch..wenn der bei deiner Freundin landet entfaltet der keine Rechtswirkung.
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Das ist nicht richtig. Du kannst sehrwohl in Abwesenheit verurteilt werden.
Das wäre ja noch schöner wenn eine Verhandlung effektiv nicht stattfinden kann nur weil der Beschuldigte sich dieser entzieht. Es liegt dann im Ermessen des Richters die Verhandlung zu vertagen und evtl. den Abgeklagten oder auch Zeugen zwangsvorführen zu lassen oder aber das Urteil in Abwesenheit des Beschuldigten zu fällen.
Und auch das Thema Rechtsgültigkeit und Zustellung würde ich nicht so lapidar beantworten denn so wie deine Antwort lautet ist auch das nicht korrekt. Zum einen gibt es die sogenannte öffentliche Zustellung. Gerade wenn, aus welchen Gründen auch immer, der Aufenthaltort eines Veruteilten nicht feststellbar ist kommt es u.U. zur öffentlichen Zustellung. Damit beginnt auch die Einspruchsfrist zu laufen. Und wenn die Frsit abgelaufen ist, ist auch kein Einspruch mehr möglich.
@ryuuu
Die Geschichte mit der Adresse hört sich jedoch mehr als abenteuerlich an.
Die fragen also dreimal die Daten ab und bekommen es nicht auf die Reihe diese richtig aufzuschreiben ? das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Ich würde dir in deinem eigenen Interesse empfehlen da umgehend selber aktiv zu werden. Ruf da an und kläre was Sache ist.
Wenn es ein Urteil gegeben hat könnte es sonst sehr eng werden mit der Einspruchsfrist, wer weiss wie lange die schon versucht haben dir das zuzustellen.
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27.01.12, 05:17
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#7
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Ist öfter hier
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 227
Bedankt: 187
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wenn noch möglich sofort Einspruch einlegen und dem Gericht schildern was Sache ist, am besten noch erwähnen das doch der Herr Nachbar ein Ärztlichen Attest vorlegen soll das diese Verletzungen wirklich entstanden sind und keine Schauspielerei waren.
ansonsten Berufung einlegen das muss man oft aber nicht da die Einspruchsfrist lange genug ist.
was ich nur Komisch finde wenn ein Urteil gesprochen worden ist, gegen wen denn Bitte gegen unbekannt, wenn sie nicht mal Wissen wer da verklagt wurde, das Gericht muss eigentlich wissen wen sie da vor sich haben, auch wenn so ein Prozess nur meist auf schriftlicher Basis gemacht wird, und die Polizei ist ja dafür verantwortlich die Person zu identifizieren wenn kein Personalausweis vorhanden ist, dies machen sie auf der wache und gleichen die Daten ab…
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27.01.12, 08:53
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 675
Bedankt: 655
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Wie kann es sein, dass du "verurteilt" wirst, wenn die nicht mal wissen wer du bist? So wie du geschrieben hast, haben sie ja nichtmal deinen Ausweis oder irgendetwas von dir gesehen. Da könnte ja jeder sagen: "Ich bin der Karl Meier aus Hagen"
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my brain has two parts, the right and the left...on the left, there is nothing right...on the right, there is nothing left
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27.01.12, 10:16
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#9
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Echter Freak
Registriert seit: Dec 2011
Ort: NRW
Beiträge: 2.149
Bedankt: 1.392
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Ja ich find die ganze geschichte und das vorgehen ja auch mehr als komisch sonst hartte ich hier nicht nachgefragt. Das mit der "verurteilung" habe ich wie gesagt nur von meiner freundin. Es besteht natürlich die möglichkeit das sie nur irgendwas falsch verstanden hat hab da aber auch gar nicht weiter nachgefragt weil ich den brief abwarten wollte der wie ihr ja auch gesagt mit ihrer einstellung ihres verfahrens zugestellt wird. Und nen perso haben die wirklich nie von mir gesehen. Das die mich nicht finden ist fuer mich auch mehr als unerklärlich ich bin seit 3jahren mit der adresse gemeldet ubd bisher hat mich jeder gefunden oder konnte mir nen brief schreiben xD
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27.01.12, 10:30
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#10
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 135
Bedankt: 43
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Bunte Republik Deutschland
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27.01.12, 12:21
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#11
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Echter Freak
Registriert seit: Dec 2011
Ort: NRW
Beiträge: 2.149
Bedankt: 1.392
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So brief kam heute hab den inhalt grade telefonisch uebermittelt bekommen da ich noch auf arbeit bin.
Adresse war im übrigen immer noch falsch. Statt hamm immer noch hagen.
Nun zum brief. Kein gerichtsurteil oder so sondern eher ein "vergleich" von der staatsanwaltschafft. Wenn ich 300€ an die krebshilfe zahle und an einem taeter opfer ausgleich teilnehme wuerde das verfahren eingestellt.
Werde da dennoch wiederspruch einlegen da der tatvorwurf schwere koerperverletzung lautet. Wenn ich den vergleich annehme nehme ich an wird das wie ein eingeständnis gesehen werden und unter umständen ins führungszeugnis oder sonst was eingetragen werden. Darauf lege ich keinen wert. Im übrigen wuerde mich bei einem gerichtstermin oder so interessieren wie der staatsanwalt die "gefährliche" koerperverletzung begründen moechte
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27.01.12, 14:02
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#12
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2011
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Bedankt: 791
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krasse sache
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27.01.12, 14:20
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#13
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Super Moderator
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Dämmerstern
Beiträge: 8.010
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Und du hast in all den Wochen keine Zeit gehabt, die Sache mit deinen Personalien schriftlich oder persönlich klarzustellen? Ja, wirklich echt krass.
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Umfahren ist das Gegenteil von umfahren!
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27.01.12, 14:23
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#14
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Echter Freak
Registriert seit: Dec 2011
Ort: NRW
Beiträge: 2.149
Bedankt: 1.392
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ich bitte dich. ich gebe sie am wagen korrekt an. dann wird telefonisch nochmal nachgefragt. bei der vernehmung meiner freundin hat sie es nochmal angegeben und trotzdem haben die es nicht geschafft aus hagen hamm zu machen. dafür bin nun wirklich nicht ich zuständig. abgesehen davon geht man nach jedem mal auch davon aus das die es begriffen haben. da renn ich nicht auf gut glück dahin und sag ich glaube ihr habt obwohl ichs schon 3 oder 4 mal angegeben habe immer noch meine falsche adresse.
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27.01.12, 15:32
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#15
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Stammi
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Naja muss dir zustimmen, nachdem die nochmal nachgefragt haben etc. wäre ich auch nicht nochmal dahin gelaufen, weil ich davon ausgegangen wäre die hätten das jetzt.
(und sowas kann leider passieren habe meinem vermieter damals auch 3x meine e-mail Adresse durchgegeben...war am Ende immer noch falsch.... seine Frau hats dann beim 4x direkt geschafft xD)
Naja aber spätestens JETZT würde ich zur polizei gehen und das schildern (geh am besten in Hamm wo du wohnst^^, ich schätze die werden die da auch besser Auskunft geben können)
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27.01.12, 16:46
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#16
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Echter Freak
Registriert seit: Dec 2011
Ort: NRW
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ja wie gesagt montag geht der wiederspruch raus. ich werde natürlich meine adresse als absender draufschreiben und auch eine kopie meines personalausweises beilegen. damit sollte das thema falsche adresse dann entgültig aus der welt geschafft sein
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13.08.12, 03:19
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#17
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Echter Freak
Registriert seit: Dec 2011
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wollt nur mal kurz feedback geben. das ganze hat sich bis jetzt hingezogen. freitagwar die gerichtsverhandlung und nachdem alle gehört wurden wurde die sache eingestellt.
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13.08.12, 06:27
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#18
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
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Ja dann, Glückwunsch!
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