Thema
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bewärungswiederruf
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09.03.13, 07:27
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23
AtPeterG
Fischfreund
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trovato
Kann eigentlich nicht sein. Bewährung kann es nur geben, wenn die Freiheitsstrafe nicht zwei Jahre überschreitet.
3 Jahre Bewährung auf eine 16-monatige Strafe. Das passt doch.
Für den Rest gebe ich dir Recht.
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Die Zukunft war früher auch besser!
Karl Valentin {1882-1948}
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