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myGully |
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20.03.12, 14:32
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#1
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2010
Ort: Swaziland
Beiträge: 261
Bedankt: 105
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Kindergeld trotz eheähnlicher Gemeinschaft?
Eine kurze Schilderung des Sachverhaltes :
Ich lebe seit fast einem Jahr mit meiner Freundin (19 J.) und unserer gemeinsamen Tochter (16 Mon.) in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Sie befindet sich seit Oktober 2011 im 2ten Lehrjahr ihrer Ausbildung. Bis Oktober 2011 wurde das Kindergeld regelmäßig bewilligt und gezahlt. Ab Oktober bis Dezember 2011 wurde die Zahlung des Kindergeldes eingestellt da das Einkommen zu hoch gewesen wäre ! Mit der Antragsablehnung für Oktober / November & Dezember wurde ihr in dem Schreiben versichert dass sie ab Januar 2012 wieder regulär Kindergeld erhalte da die Vorraussetzungen ab diesem Monat wieder erfüllt wäre.Doch es erfolgte bis heute keine Zahlung.
Meine Frage :
Bekommt man in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft , wie oben geschildert, Kindergeld , wenn man sich in einer Ausbildung befindet , 19 Jahre alt ist und das Nettoeinkommen im Monat im Durchschnitt 760-800 € beträgt ?
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20.03.12, 14:50
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#2
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.395
Bedankt: 3.163
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Normalerweise bekommt jeder Kindergeld bis zum 27. Lebensjahr, der entweder Schüler, Student oder Auszubildender ist. Dazu muss der Nachweis der Ausbildungsstätte, Schule oder Uni/Hochschule/Akademie erbracht werden.
Das du mit deiner Freundin zusammenlebst ist die eine Sache, aber die dürften dir wegen eheähnliches Verhältnis nicht das Kindergeld verweigern oder anrechnen.
EDIT
Sowohl dir und deiner Tochter müsste Kindergeld zustehen.
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20.03.12, 15:17
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 661
Bedankt: 1.168
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Zitat:
Zitat von Ghozz
Normalerweise bekommt jeder Kindergeld bis zum 27. Lebensjahr
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Es war einmal und ist nicht mehr.  Seit ein paar Jahren gibt es Kindergeld nur noch bis zum 25. Lebensjahr (Ausnahme: Kind hat Wehrdienst o.Ä. geleistet).
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21.03.12, 10:28
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#4
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Self-Made Superman
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.100
Bedankt: 772
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Zitat:
Zitat von Knoerf
Darf man bei euch in Deutschland seit diesem Jahr nicht soviel dazu verdienen wie man will (zum Kindergeld)? Hatte ich jedenfalls schon oft in deutschen Nachrichten gehört.
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den grenzbetrag von 8.004 euro gibt es nicht mehr seid 2012.deine freundin kann nicht zuviel verdienen weil es egal ist wieviel sie verdient.wenn sie ihre erste ausbildung macht hat sie anspruch auf kindergeld.
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My intelligence is money, My skin is the streets of New York, My arms and legs are its fucked up bridges
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They cut my two middle fingers down but my dick is still standing
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20.03.12, 15:11
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#5
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2010
Ort: Swaziland
Beiträge: 261
Bedankt: 105
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ne geht ums kindergeld für meine Freundin.
Die Ansprechpartnerin der Familienkasse hat zu meiner Freundin gesagt sie bräuchten eine Gehaltsabrechnung von mir, weil ich ihr unterhaltspflichtig wäre, da wir ja zusammen Leben.
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20.03.12, 16:00
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#6
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2010
Ort: Swaziland
Beiträge: 261
Bedankt: 105
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Ne für die kleine ist alles ok.
Nur hat mich das :" Ich wäre meiner Freundin gegenüber Unterhaltsverpflichtet und das sie deshalb kein Kindergeld bekommt." Stutzig gemacht.
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22.03.12, 04:20
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#7
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Alt - Teil
Registriert seit: Mar 2011
Ort: O.V.W.
Beiträge: 348
Bedankt: 285
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Stimmt
Zitat:
Einkommensgrenze entfällt beim Kindergeld 2012
Aufgrund des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 müssen volljährige Kinder und ihre Eltern für das Kindergeld ab Januar keine Erklärungen und Belege zum Einkommen der Kinder mehr einreichen. Bisher müssen Eltern und Kinder bei der Familienkasse nachweisen, dass sie die Einkommensgrenze für das Kind, von 8004 Euro pro Jahr, einhalten. Künftig muss erst nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung nachgewiesen werden, dass das Kind neben der Ausbildung nicht mehr als 20 Stunden in der Woche erwerbstätig ist.
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Evtl. muss extra der Nachweis erbracht werden, dass sie noch in der ersten Ausbildung ist.
Gruss Clon
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22.03.12, 05:32
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#8
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Stammi
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 998
Bedankt: 1.141
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das erklärt auch, warum sie für 2011 die zahlung eingestellt haben (zu hohes einkommen), gleichzeitig aber zusagen, dass sie ab januar wieder zahlen.
das da weiter kein geld gekommen ist, muss sich um einen fehler handeln den du schnellstens mit der kasse klären solltest.
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22.03.12, 13:28
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#9
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Self-Made Superman
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.100
Bedankt: 772
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Zitat:
Zitat von cracklink
das erklärt auch, warum sie für 2011 die zahlung eingestellt haben (zu hohes einkommen), gleichzeitig aber zusagen, dass sie ab januar wieder zahlen.
das da weiter kein geld gekommen ist, muss sich um einen fehler handeln den du schnellstens mit der kasse klären solltest.
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mit fehler machen sie die immer gut dabei ;D
aber ihr solltet auch für den ganzen zeitraum wo ihr berechtigt gewesen seit und nichts bekommen habt das geld nachbezahlt bekommen.
bei mir waren es damals über 2000 euro
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22.03.12, 13:56
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#10
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 92
Bedankt: 14
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Kindergeld_bekommst_man_bis_27_egal_wie_hoch_der_G ehalt_ist.
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22.03.12, 15:14
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#11
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Self-Made Superman
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.100
Bedankt: 772
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Zitat:
Zitat von Dende97
Kindergeld_bekommst_man_bis_27_egal_wie_hoch_der_G ehalt_ist.
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bis 25....
bis 27 nur bei wehrdienst, grundwehrdienst, entwicklungshelfer
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22.03.12, 16:17
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#12
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2010
Ort: Swaziland
Beiträge: 261
Bedankt: 105
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danke für die ganzen antworten
Ja hab ich denen auch gesagt bei uns sinds noch keine 2000 euro aber Geld ist Geld.
Was mich stutzig macht ist das es immer irgendwas anderes ist was die haben wollen.
Man denkt man hat endlich alles zusammen und dann kommt immer noch irgendwer mit irgendwas das fehlt.
Wirklich anstrengend
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23.03.12, 15:11
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#13
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2010
Ort: Swaziland
Beiträge: 261
Bedankt: 105
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bzw , ich verstehe nicht , dass sie MEINE Lohnabrechnungen sehen wollen ! Dass der Einkommenbetrag seit 01.01.12 nicht mehr relevant ist , ist mir klar ... genau deswegen versteh ich nicht warum sie Einblick in mein bzw "unser" Einkommen möchten
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25.03.12, 17:15
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#14
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Sep 2009
Ort: NRW
Beiträge: 175
Bedankt: 197
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Ich denke es liegt vielleicht an eurem Kind.
Ich gehe auch arbeiten und verdiene nicht schlecht & meine Freundin bekommt auch noch Kindergeld. Also kann es schonmal nicht sein, dass du Ihr Unterhaltsprlichtig bist & wenn doch, dann wird es an eurem Kind liegen!
In wie weit deine Freundin noch Kindergeld bekommen darf, weil Sie schon ein Kind hat, welches jetzt Kindergeld bekommt weis ich nicht aber da wird es auch etwas geben, weil Sie ja jetzt Elterngeld oder so bekommen kann!
LG
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26.03.12, 22:33
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#15
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Mitglied
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 342
Bedankt: 210
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anders, bei uns haben sie junior akzeptiert (was die grösse der wohnung angeht),
obwohl er nur jedes 2. wochenende und hälfte der ferien bei uns ist...
ging auch nur über anwalt!
ist jetzt 3 monate her (der gerichtsbeschluss),
nun ist der bewilligungszeitraum abgelaufen, jetzt möchten die gern haben:
mietvertrag, gerichtsurteil das wir ihn regelmässig haben/nehmen,
bescheinigung der mutter, nebenkostenabrechnung usw...
obwohl im schreiben von denen alles anerkannt ist UND sogar wiederholt wird:
"laut widerspruch... bla bla bla...."
einfach und am besten:
beratungshilfeschein vom amt holen,
zum anwalt gehn, evtl. 10€ zahlen und fertig!
sorry, wenn ich allen "steuerzahlern" damit in den hintern trete,
aber nur so kommt man dem amt bei!
anders: ich habe immer meine steuern usw. bezahlt, bin aktuell h4
arbeite nebenher und zahle dafür auch ans amt, bzw. bekomme weniger dank abzug!
400€ basis was darf man davon behalten usw...
geh zum anwalt und holt euch zurück, was geht!
ohne anwalt erzählt euch euer "mitarbeiter/berater" alles,
aber nur damit euch das amt nix zahlen muss!
leider geht es nicht anders, ohne anwalt bekommst du heute nirgendwo mehr dein recht...
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21.03.12, 10:03
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#16
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 17
Bedankt: 12
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Es gibt einen Betrag den man nicht überschreiten darf, liegt man drunter kriegt man Kindergeld, liegt man drüber kriegt man keines.
Wie hoch der Betrag sein muss ? Keine Ahnung, habe ich nicht mehr im Kopf, aber da hilft bestimmt Freund Google.
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