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Ungelesen 29.05.13, 00:09   #4
ebay1234
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Les bitte richtig
Mein Vater hat ein Mehrfamilien Haus.
Darin 3 Wohnungen, Alle vermietet.
Da ich damals keine Wohnung Fand bin ich auch dort eingezogen.
Das er auch seine Miete Pocht ist wohl klar, ist sein Haupteinkommen, wenn nicht zahlt halt ein anderer die miete.
Unser verhältnis nicht gerade toll, allerdings neue wohnung will ich gerade nicht weil die Umgebung gerade passt.

Das Problem Bafögt zahlt deshalb nix, und rechnet ek an, weil ich trotzdem eine Wohnung im Eigentum der eltern habe, ob ich miete zahle oder nicht interessiert die nicht.
Die meinen Nach Bafög recht immer es besteht unterhaltspflicht,
Was nach Familienrecht natürlich nicht besteht.

Irgendwo verstehe ich Ihn ja auch, Sein Ek ist nicht gerade berauchend.
Allerdings ist genau meine Miete der Knackpunkt, würde ich nicht dort Wohnen, bzw er die miete nicht erhalten, bekomme ich bafög.
Erhält er sie bekomme ich keines.
Weil genau meine Miete sein ek von 1070 übersteigt mit paar euros.
und von seine 1070 muss er ja noch grundsteuern versicherung etc zahlen wo im schnitt für ihn kaum was übrig bleibt, deshalb verstehe ich ja auch seine angelegenheit. Davon soll er mir unterhalt zahlen. was mir nach familien recht nicht mal zu steht.
Selbst wenn ich in einer anderen Wohnung Wohne, bekomme ich kein Bafög.
weil er ja dann die selbe mieteinnahme über eine anderen Mieter hätte.
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