Hallo, Fietze -
mir ist kein Fall bekannt, in dem die Umschuldung die Situation verbessert hat. Ausnahme, habe ich aber noch nicht so erlebt: ein Schuldenberater z.B. von einer Verbraucherzentrale, begleitet die Geschichte.
Seit VKR zahlt man eine Vorfälligkeitsentschädigung, die im Bereich von 0,5% (bis ein Jahr Restlaufzeit) oder 1% (ab einem Jahr Restlaufzeit) des noch offenen Nettokredits liegt. Da gibt es noch ein paar Regelungen, die das Ganze weiter deckeln können, aber das sind die Richtwerte.
Ältere Kredite mit höheren Zinsen werden immer dazu führen, dass die Banken ihre (erhofften) Einnahmen nicht bekommen und der Kunde diese Einnahmeverluste (= mindestens Zinsdiffernz) auf den Tisch legen muss. Wenn Du, um aus dem alten Kredit herauszukommen, die Ersparnisse durch den neuen auf den Tisch legen musst, gewinnst Du nichts. Ratenkredite sind normalerweise auf die Laufzeit festgeschrieben (mantramässiges Wiederholen: hat sich mit VKR geändert, und zwar zu Gunsten des Kunden).
Wenn die Kredite ab dem 10.6.2010 herausgelegt wurden, dann könnte sich das lohnen. Aber in solchen Aktionen werden dann normalerweise alle Kredite zusammengefasst, auch der (subventionierte) 0%-Kredit für's Auto oder die Küche, und auf einmal zahlt man dann dafür auch Zinsen.
Das Problem ist, dass sich die meisten einfach von der kleinen Rate blenden lassen und meinen, "jetzt kriege ich das endlich gepackt - na, dann kann ich mir ja endlich den neuen Fernseher leisten."
Von nun an ging's bergab.
Gruss,
YaGru
P.S.: Abhängig von der Situation ist eine Privatinsolvenz wirklich die beste Lösung. Aber dafür muss auch eine Überschuldung vorliegen (siehe den Eingangspost).
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