Hallo, Fietze -
die VKR-Umsetzung hat die Gebühren, die eine Bank für die vorzeitige Ablösung eines Darlehns verlangen kann, kräftig gedeckelt. Alle Kredite, die schon vor 2010 vereinbart wurden, haben recht hohe Zinsen. Die Bank kann dieses Geld nur deutlich schlechter wieder "anlegen", daher werden die sich den Zinsausfall bezahlen lassen.
Denke doch nicht, dass die Banken Wohltätigkeitsinstitute sind. Der Mitarbeiter in der Filiale hat seine Umsatzziele, und ihm ist es reichlich egal, wie er sie erreicht.
Und für die sieben Jahre ist eine geordnete Privatinsolvenz der Fall. Bis Du da alles zusammenhast, daueert auch schon mal ein Jahr ... Und: ganz wichtig: es fallen nur die Verbindlichkeiten drunter, die in der Privatinsolvenz aufgeführt werden. Vergisst man was, bleibt dieser Punkt auf dem Deckel. Andere Länder haben da "bessere" Regelungen, aber man darf auch nicht vergessen, dass wir bis vor ein paar Jahren (kann auch schon ein Jahrzehnt sein) kein privates Insolvenzrecht dieser Art hatten. Die Verbindlichkeiten aus einer Insolvenz blieben 30 Jahre auf dem Deckel. Da war man als GmbH besser dran. Das hat der Gesetzgeber ja nun glücklicherweise geändert.
Gruss,
YaGru
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