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Ungelesen 05.07.11, 23:44   #3
DeCore
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Das ist Relative, ob man nun Nix sieht. Den es können Leichte Verschleiernde Schäden entweder am Lack oder an der Stoßstange entstanden sein. Es gilt als Auffahrunfall das das Fahrzeug von Dir bewegt wurde bzw. laut der Rechtsprechung man am Steuer saß.


Mal anders gefragt, gab es Irgendwelche Zeugen? Oder bist Du Dir zu 99.99% Sicher das es niemand Mitbekommen hat?

Mal folgende Fall Stellung, Dich hat vielleicht jemand gesehen und der Fahrzeughalter wurde über den "Unfall" informiert. Der Zeuge war so Geistesgegenwärtig und hat dein Kennzeichen Notiert. Dann stünde dem Betroffenen Fahrzeughalter es jetzt Frei eventuell andere "Bekannte" Schäden Dir in die Schuhe zu schieben, wenn diese Plausibel dargestellt werden können.

Deshalb wäre Ich mir Sicher, lieber einmal mehr die Polizei auch bei so Furz Sachen Bescheid zugeben. Als nachher mit Hanebüchenen Story von anderem Fahrzeughalter dann von der Polizei zuhören.

Warum ich das so sage, es war fast Ähnlich bei Mir. Ich wurde ein geparkt, hatte gerade soviel Platz um Millimeter herausfahren zu können und hab des Vordermanns Stoßstange gestreichelt. Es war Dämmerung und konnte keine Schäden am Fahrzeug erkennen. Bin dann ebenfalls nix Ahnen los gefahren. 2 Wochen später bekam Ich dann Post. Einladung zur Sachklärung mit PKW so und so und den Vorwurf "Den Unfallort" verlassen zu haben. Angeblich Sachschaden an der Radaufhängung und Karosserie etc. "Man hab Ich nicht schlecht gestaunt das könnt Ihr mir Glauben" hat eine Menge Zeit und Ärger gekostet um das Gegenteil zu Beweisen.
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...macht Platz da ! Ich muss KACKEN....
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