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Ungelesen 12.01.10, 20:51   #3
Mr.Krebbs
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Zitat von Lamminator Beitrag anzeigen
Ich habe in meinem Ausbildungsvertrag einige Wiedersprüche zum geltenden Tarifvertrag gefunden zb. Ausbildungsvergütung, Urlaub ...
Weiß hier jemand ob ich mit meiner Unterschrift ( hab diese Miesere erst nach einem Jahr bemerkt) mein Schicksal besiegelt habe oder ob ich den Vertrag noch Anfechten kann und auf Besserung hoffen kann ( vor Kündigung usw. brauch ich keine angst haben, bin zu wertvoll )?

Vieleicht ist das ja einem von euch auch passiert?!

Gruß
Ich denke die Firma kann eine ganze Menge verschiedene Arbeitsverträge erstellen, über eine allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag können sie sich "eigentlich" nicht hinwegsetzen, wenn im Tarifvertrag ein bestimmter Mindestlohn angegeben ist ist dieser zu zahlen, mit dem Urlaub ist es nicht anders.
Die Sache ist jedoch, wo keine Kläger da kein Richter.
Du kannst z.Bsp. im Bau einen Arbeitsvertag mit 7€/Stunde unterschreiben, ok, jedoch stehen im Tarifvertag 9€, du bekommst nur die 7€ - stellt irgend jemand (Rentneversicherung, Finanzamt) diese Unterschreitung fest hat die Firma ein Problem und zahlt die Beiträge nach.
Wenn du nun auf den Putz haust kann es dir passieren das dein Chef sagt, wenn es dir nicht passt kannste ja gehen.
Ich würde vielleicht deinem Chef bei einer günstigen Gelegenheit höflich auf das "Missverständnis" aufmerksam machen, mit dem eventuellen Hinweis (wenn es nicht anders geht) das alles schriftlich vorliegt und dies auch ggf. anderen Stellen vorgelegen werden kann. Denn er weis ganz genau worum es geht.
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MfG

Mr.Krebbs
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