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myGully |
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04.07.12, 16:27
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#1
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 108
Bedankt: 72
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Umzug der Exfrau....
Ich brauche noch einmal einen Rat.....
Ich bin seid Gestern geschieden aus der Ehe sind Drei Kids. Ab das wisst ihr ja schon bereits
Ich wollte mal ganz gerne wissen.....
Wenn die Exfrau umziehen will was sie ja dieses We machen möchte, hat sie mir eigentlich nicht Bescheidt gesagt.
In wie weit muss man es mitteilen wenn. Wenn man umziehen möchte so wie es bei uns ist??
Ich habe nämlich erfahren das meine Exfrau dieses WE umzieht ...CA 70 Km entfernt.
Das Problem ist wir haben uns Gegenseitige Vollmachten erteilt die auch wenn man umziehen möchte...? Gilden die Vollmachten erst ab dem Tag wo diese Vereinbarung getroffen wurde???? Also bei der Scheidung...Wenn ja dann ist es Hinfällig...
Denn wenn man Umzieht weiß man es Bestimmt so CA 4-5 wochen vorher....
und damit ist diese Vollmacht Hinfällig???
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04.07.12, 17:34
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#2
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.157
Bedankt: 3.130
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Sry,
Kaum zu verstehen, was du willst, aber eins kann ich dir versichern:
Wir kennen bald deinen ganzen Scheidungsweg....
Ihr seid nun geschieden, pack am besten ihre kompletten Sachen am Freitag oder Samstag morgens zum Abholen nach draussen und dann ist gut. Scheiß doch auf die Vollmachten, wenn sie gehen will, dann lass sie...
Oder willst du nun darum einen Kleinkrieg anfangen.
Junge, das bringt doch nun auch nix mehr. Und ausserdem sei doch froh, wenn der alte Krempel weg ist.
Dann haste wieder Platz für neues.
Kopf hoch, andere Mütter haben auch hübsche Töchter.
Mfg
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04.07.12, 17:37
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#3
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gar nicht da
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 517
Bedankt: 253
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Zitat:
Zitat von ckjthedogmaster
Wir kennen bald deinen ganzen Scheidungsweg....
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Ich hab gar nix mitbekommen und bitte um eine ausführliche Zusammenfassung.
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04.07.12, 18:12
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#4
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Mieze
Registriert seit: Oct 2011
Ort: Dortmund
Beiträge: 57
Bedankt: 454
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um was gehts dir eig?? deine kids zu sehen?? und ey bescheid sagen muss sie dir nich sie hat en eigenes Leben  wenn du besuchsrecht oder so hast kannst deine kids besuchen und ich glaub auch we oder in den ferien zu dir holen  oder beantrag sorgerecht für deine kids
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Bücherfreak..!!!
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04.07.12, 18:38
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#5
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.519
Bedankt: 34.774
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Zitat:
Zitat von annixD
um was gehts dir eig?? deine kids zu sehen??
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Wenn ich es richtig verstanden habe, sind die Kinder ohnehin bei ihm.
Und eine "Mutter" die zu den eigenen Kindern sagt "ich bin nicht mehr eure Mutter" könnte ruhig weiter als 70km wegziehen. Kann den Kindern nur gut tun.
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04.07.12, 19:16
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#6
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 108
Bedankt: 72
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Zitat:
Zitat von Stoyx
naja. seine ex hat seine kinder dumm angemacht( auch ihre kinder), seine kinder sind nun verstört, dann hat er noch schulden eines onkels aus amerika geerbt und lauter so seltsames zeug
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Na so Seltsamt ist es nun auch wieder nicht
Und das mit dem Erbe hat sich Erledingt Grins
Zitat:
Zitat von annixD
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Nein Bei mir leben 2 Kids und bei meiner Ex frau lebt das andere Kind ist der jüngste
die Geschwister sollen sich ja auch Sehen können und wenn die Weg zieht....
muss die mir doch Bescheidt sagen.......das meinte ich damit
Zitat:
Zitat von ckjthedogmaster
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Häääääääääää wie jetzt andere Mütter haben auch hübsche Töchter
und wer soll die hübsche Tochter haben...Mein Sohn??? 
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04.07.12, 19:29
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#7
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.157
Bedankt: 3.130
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Soll heißen,
Such dir ne Neue.
Mfg
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04.07.12, 19:36
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#8
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Super Moderator
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Dämmerstern
Beiträge: 8.010
Bedankt: 11.640
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Noch ein Fullquote vom TE und hier ist dicht.
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Umfahren ist das Gegenteil von umfahren!
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04.07.12, 19:57
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#9
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
Bedankt: 13.575
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Als Scheidungsprofi (1x erfolgreich und glücklich geschieden  ) hätte ich Dir jetzt gerne mit Rat zur Seite gestanden, aber ich verstehe Deinen Text nicht so ganz.
Ihr habt beide das gemeinsame Sorgerecht?
Du willst wissen, ob sie wann und wie weit wegziehen will?
Weiterhin möchtest Du wissen, ob Du dagegen ein Veto-Recht hast (wegen den Kindern)?
Geht es Dir im Allgemeinen um das Wahrnehmen Deines Besuchsrechtes?
Lies Dir das Scheidungsurteil und die dazugehörenden Begleitpapiere (Regelungen) durch.
Bei Unklarheiten marschierst Du auf das zuständige Familiengericht (jeneswelches, das als ausstellende Behörde des Scheidungsurteiles ausgewiesen wurde).
Oder hol Dir diese "Liebling-Kreuzberg-Karte" und geh zum Rechtsverdreher...
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05.07.12, 00:49
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#10
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Haschisch-Hartzer
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 97
Bedankt: 64
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Lieber Ralf,
weiss man mit 41 denn nicht, dass zur einer Scheidung ein Anwalt gehört. Nur dieser kann dir eine Rechtsberatung bieten. So ein Anwalt regelt essentielle Dinge, wie du sie hier versucht zu beschreiben.
Fakt ist aufjedenfall, wenn deine Ex-Alte von die offizell geschieden ist, kann Sie hingehen wo immer Sie hinwill. Das hätte Sie sogar machen können, als ihr noch verheiratet wart. Alles andere wäre Freiheitsberaubung gewesen 
Stell dir vor, Sie brauch dich nichtmal Fragen, ob Sie zur Toilette gehen darf
...
Zitat:
... andere Mütter haben auch hübsche Töchter
und wer soll die hübsche Tochter haben...Mein Sohn???
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Werd erstmal selber erwachsen!
Anstatt nur an dich und deine Ex Alte zu denken, denke lieber an eure Kinder, davon lese ich nix im ersten Post. Das sind die wahren Verlierer, da diese ihre Geschwister verlieren!
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Hartz IV rockt
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05.07.12, 18:21
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#11
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Usenet-Profi
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 349
Bedankt: 206
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Für das Führen eines Kraftfahrzeugs benötigt man einen Führerschein, aber jeder asoziale Volldepp darf Kinder in die Welt setzen.
Offen gestanden tun mir Eure Kinder echt Leid!
Ein Vater, der keine verständlichen zwei Sätze in ein Warez-Forum setzen kann - welches zudem nicht wirklich die geeignete Anlaufstelle für derartige Probleme ist.
Und eine Mutter, die meint diese biologische Tatsache verleugnen zu müssen und irgendwelche Psychospielchen mit ihren kleinen Kindern abzieht.
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07.07.12, 12:16
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#12
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Usenet-Profi
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 349
Bedankt: 206
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Wieso wurden die drei Kinder überhaupt getrennt???
ICH würde MEIN Kind garantiert nicht bei dem neuen Stecher meiner Ex lassen!
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06.07.12, 21:45
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#13
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 108
Bedankt: 72
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Zitat:
Zitat von kelly_bundy
sorry..... ganz vergessen.....
wegen den Umzug mit/wegen den Kindern.... da gelten ganz lecker Vorschriften..... und bei 70 km kannst Du nach wie vor Dein Besuchsrecht wahr nehmen.....
aber wie die Vorredener schon erwähnt haben...... hast Du keinen Anwalt...??????
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Das ganze geht vors Familien-Gericht ichwill denn Jüngsten Haben..........
Das ist mein ZIEL.......... 
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06.07.12, 22:08
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#14
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.395
Bedankt: 3.163
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Ich meine, eine geschiedene Frau bzw. Mann, kann nicht ohne weiteres weit weg ziehen, wenn es der Entfaltung der Kinder ein Problem sein könnte und aus seinem Umfeld gerissen wird.
Ich weiß nicht mehr genau, wo ich das mal gelesen hatte, aber so in der Art war es. Der Anwalt kann da genaueres sagen.
Da müsste der Ex-Partner etwas dagegen unternehmen können. Wie ich die Sache verstanden habe ist, das seine Ex-Frau die Kinder benutzt, um Ihre fiesen Spielchen zu führen und entreisst so den Kindern die Möglichkeit, das alle zusammen aufwachsen können. In der Ferne geht es nicht, aber in der Nähe haben die Kinder die Möglichkeit alle zusammen zu sein. Leider auf Kosten der Kinder, und eine Mutter die Ihre Kinder in Stich lässt, ist keine Mutter, Ihr sind die beiden Kinder egal, was Alfiy bei sich hat.
Wie sieht das Umgangsrecht für das andere Kind aus, die bei der Mutter lebt? In diesem Falle solltest du vor der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht aller Kinder mit Ihr haben, weil Ihr zuvor verheiratet wart.
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