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Überholverbot ?

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Ungelesen 27.01.11, 14:15   #1
19slayer87
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wurde die 3 Monatsfrist nicht mal aufgehoben ?

bin der Meinung das irgendwo mal gelesen zu haben .... ?
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Ungelesen 27.01.11, 14:33   #2
gentleman-smart
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@
JackRabbitSlim:

Zitat:
Musst Du nicht bezahlen, ist nach 3 Monaten verjährt !
Siehe hier !
Berufe dich auf die Fristen und den genannten Paragraphen, und lege Widerspruch ein
Leider nur bedingt richtig. Im letzten Viertel des Textes:



findet sich eine "Willkürklausel", welche behördeninterne Vorgänge für den Betroffenen nur äusserst schwer nachvollziehbar sind.

Liegen also keine sachlichen Fehler vor, so können Formalfehler, nur durch Einsicht der kompletten Ermittlungsakte, geltend gemacht werden.
__________________
.
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Ungelesen 30.01.11, 11:21   #3
Dr.Anton
Mitglied
 
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Bedankt: 172
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Ich glaube hier geht es nicht um ein Überholverbot durch Schilder oder Linien, sondern um

Zitat:
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1. bei unklarer Verkehrslage oder
Und die Polizisten meinen vermutlich, das der TS von da hinten die Verkehrslage vorne nicht eindeutig beurteilen konnte. Aus diesem Grunde hätte er nicht Überholen dürfen. Erst recht nicht mehre Fahrzeuge auf einmal. Möglicherweise auch, weil die anderen Verkehrsteilnehmer auch nicht genügend Abstand hatten damit er Gefahrlos bei plötzlichen Gegenverkehr einscherren kann.
Dr.Anton ist offline   Mit Zitat antworten
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