Zitat:
Zitat von 19slayer87
und haben mehrmals Lichthupe gegeben
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Kurzes Betätigen der Lichthupe und/oder des Signalhornes sind erlaubt, um dem Vordermann einen Überholvorgang anzukündigen!
EDIT: Nur außerorts! §5 STVO
Zitat:
Zitat von 19slayer87
Natürlich Links vorbei es war allerdings Überholverbot, wobei auf meiner Seite eine gestrichelte Linie war
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Wie jetzt? Überholverbot oder gestrichelte Linie?
Ich nehme an es war eine "Doppellinie", die - wie Du sagst - "auf Deiner Seite" gestrichelt und auf der Gegenfahrbahn durchgezogen war. War das Überholverbot durch ein Schild angezeigt?
Hast Du die Polizisten auf die unterbrochene Linie aufmerksam gemacht und - wenn ja - was haben sie dazu gemeint?