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JackRabbitSlim: Zitat:
findet sich eine "Willkürklausel", welche behördeninterne Vorgänge für den Betroffenen nur äusserst schwer nachvollziehbar sind. Liegen also keine sachlichen Fehler vor, so können Formalfehler, nur durch Einsicht der kompletten Ermittlungsakte, geltend gemacht werden. |
Zitat:
1. Er kann doch nur von "unten" kommen - Ansonsten hätte er die falsche Fahrbahn benutzt und wäre nur dem Gegenverkehr kurz ausgewichen. Ololol?! Denken! 2. Das Überholverbot gilt für den Gegenverkehr (dem von "oben"), da auf seiner Seite KEINE durchgezogene Linie war. Falls vor dem Überholverbot für BEIDE Seiten der Vorgang beendet war, hast du dir nichts zu Schulden kommen lassen. Zumindest nicht nachweislich, falls man eine etwaige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit annimmt. Zahlen würde ich nicht. |
Ich glaube hier geht es nicht um ein Überholverbot durch Schilder oder Linien, sondern um
Zitat:
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