Ich verstehe die Frage nicht.
Wenn bei einer Schlägerei die Polizei auftaucht dann nimmt sie die Aussagen auf und wenn jemand verletzt ist dann wird der Verursacher automatisch angezeigt. Das nennt sich Strafverfolgung. Wenn man bei der Polizei seine Aussage gemacht hat dann geht alles automatisch seinen Gang. Wenn also in diesem Fall die "Dame" den Strafprozess hinter sich hat und schuldig gesprochen wird dann kann man per Anwalt zivilrechtlich seine Kosten einfordern.
Ob man Anzeige erstattet oder nicht ergibt sich nur wenn die Polizei NICHT da war. Ich glaube eher es handelt sich wieder um einen aktuten Trollalarm.
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Aber auch 12 V können tödlich sein: wenn einem eine Auto-Batterie auf die Rübe fällt
Drogensucht: Eule schnüffelt Uhu
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