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Ungelesen 24.01.13, 21:47   #15
Merlin1136
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Freundschaft hin oder her. Fakt ist niemand braucht der Aufforderung der Polizei Folge zu leisten, wenn es um eine Aussage geht. Es wird von dir nur angerufen und der Termin abgesagt. Punkt.
ABER: Fakt ist, du hast nur den Status eines Zeugen. Und Zeugen dürfen vor Gericht nicht die Aussage verweigern, außer sie sind verwandt oder würden sich selbst belasten.
Das Gericht, sofern es zur Verhandlung kommt, hat verschiedene Möglichkeiten, die Aussage zu erzwingen. Das geht bis zur Festnahme, da Beugehaft angeordnet worden ist.

Aufgrund deiner Schilderung handelt es sich wahrscheinlich um eine fahrlässige Körperverletzung. Um deinen Freund zu unterstützen, kannst du folgendes machen: Schreib einen Brief direkt an die Staatsanwaltschaft. Denn sobald jemand durch einen Verkehrsunfall verletzt wird, MUSS die Staatsanwaltschaft ermitteln. Ermittlungshelfer ist in diesem Fall die Polizei.
In deinem Brief verzichtest du auf eine Anzeige und bittest für deinen Freund um eine geringe Strafe und fragst zum Abschluß, ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht einstellen könnte.So würde ich es jetzt machen und habe ich es auch schon gemacht. Es hat geholfen.

Unabhängig davon bleibt natürlich der Anspruch auf Schadenersatz. Da mußt du dich mit der Pkw-Versicherung in Verbindung setzen.
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