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Anspruch auf Unterhalt - Ja oder nein?

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Ungelesen 28.06.12, 13:10   #1
TonicCoholic
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Standard Anspruch auf Unterhalt - Ja oder nein?

Sehr geehrte Mitmenschen,

ich habe im Internet schon vieles über meine Frage gelesen und habe diese auch eigentlich für mich schon beantwortet. Heute kam allerdings mein Erzeuger ( Ja, ich sage Erzeuger da ich ihn nicht als Vater sehe, er sich in meiner Jugend so gut wie nie um mich gekümmert hat ) mit einem Schreiben einer Anwaltskanzlei. Ich habe ihn seit Wochen immer wieder darauf aufmerksam gemacht er müsse mir Unterhalt zahlen. Nun kam er mir mit dem Besuch beim Anwalt zuvor. Ich wurde vor Monaten mal wieder von zu Hause rausgeschmissen, habe nun auch schriftlich dass ein Zusammenleben unter angegebener Adresse nicht weiter möglich ist.

Hier das Schreiben des Anwalts:

Sehr geehrter Herr ..,

in obiger Angelegenheit nehme ich Bezug auf die am 28.06.2012 in meiner Kanzlei erfolgte Beratung und bestätige Ihnen, dass ein Unterhaltsanspruch eines Volljährigen voraussetzt, dass dieser einer zum Unterhalt berechtigten Ausbildung nachgeht. Andernfalls hat ein Volljähriger seinen Unterhalt selbst sicherzustellen. Dabei ist ihm die Aufnahme jeder Tätigkeit zumutbar. Im Ergebnis sind Sie Ihrem Sohn .. mithin derzeit nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.

Etwas anderes gilt erst dann, wenn Ihr Sohn eine Ausbildung aufnimmt. Derzeit sind jedoch nicht einmal Übergangszeiten durch Unterhaltszahlungen zu decken.

Mit freundlichen Grüßen - BLA BLA!

Meiner Meinung nach ist dieses Schreiben der reinste Bullshit und soll nur eine Klage meinerseits verhindern.

Vielleicht zur Klärung ganz hilfreich - ich bin 20 Jahre, hatte letztes Jahr eine Ausbildung zum Industriekaufmann begonnen, wurde allerdings noch in der Probezeit gekündigt. Beschäftigt als Verkäufer war ich auch schon mehr als 1 Jahr.
Mir wurde gesagt dass es bei einer Klage hilfreich sei, dass die Ausbildung mir gekündigt wurde und nicht ich dies getan habe.

Im Voraus schonmal vielen Dank für eure Hilfe, diese Angelegenheit liegt mir wirklich sehr am Herzen da ich es zu Hause nicht mehr aushalte und einen Wohnraum schnellstmöglich bezuschusst bekommen möchte. DANKE!
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Ungelesen 28.06.12, 13:15   #2
painjester
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Hier das Schreiben des Anwalts:

Sehr geehrter Herr ..,

in obiger Angelegenheit nehme ich Bezug auf die am 28.06.2012 erfolgte Beratung

Ja ne, ist klar. Erklär das mal sonst ist hier sofort dicht.
__________________
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Ungelesen 28.06.12, 13:22   #3
Ghozz
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Ich würde dir raten, einen Beratungsgespräch bei einer Anwaltskanzlei durch zu nehmen.

Wie die rechtlige Lage genau aussieht, kann ich dir nicht sagen, aber wenn du in Ausbildung bist und dir eine Wohnung nimmst, dann müssen deine Eltern dich unterstützen. Genauso ist es wenn du einen Studium absolvierst. Da du volljährig bist aber, keine Ausbildungsstelle mehr hast und arbeitest oder gearbeitet hattest, dann müssen deine Eltern für dich nicht aufkommen. Dann steht dir wahrscheinlich Anspurch beim Jobcenter, entweder Arbeitslosengeld oder Hartz 4. Du musst denen auch begründen, warum du eine Wohnung haben willst, denn unter 25 jährige bekommen so ohne weiteres keine Wohnug von der ARGE bezahlt.

Aber meine Angaben sind ohne Gewähr, mach dich besser bei einem Anwalt schlau. Wir möchten dir keine falsche Empfehlungen oder Ratschläge geben, die am Ende vielleicht falsch sein könnten.

@ painjester, er erwähnte bereits das sein Vater den Anwalt zuvor besucht hatte, das ist der Schreiben an seinen Vater. Er hat es wohl dem Sohn prsäentiert.
Ghozz ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 28.06.12, 14:20   #4
TonicCoholic
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@painjester: Entschuldige, was genau soll ich erklären? Ich habe hier noch nicht oft was gepostet und wäre erfreut über Ratschläge wie ich es richtig mache.

@Ghozz: Vielen Dank für deinen Ratschlag, ich werde ein solches Beratungsgespräch morgen sofort in Anspruch nehmen.
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Ungelesen 28.06.12, 17:53   #5
Ghozz
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Falls du nicht genug zum leben hast, besser gesagt zuwenig Einkünfte, kannst du mit der Bescheinigung zum Amtsgericht in deiner Stadt gehen, aber am besten direkt die Kopien mitnehmen und die Originale, dann beantragst du einen Beratunsschein für einen Rechtsanwalt, dann kostet dich auch der Anwalt für die Beratung nichts, wenn du den Schein bekommst. Wenn du Glück hast, wird es sofort bearbeitet und du bekommst den Schein sofort mit, oder aber die schicken dir das in wenigen Tagen per Post zu.

Falls du den Antrag beim Gericht stellst und nicht sofort bekommst, dann erwähne das dem Anwalt, das du den Antrag beantragt hast und es dann zukommen lassen wirst, sobald du es hast. Das dauert bis zu einer Woche.
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Ungelesen 28.06.12, 18:46   #6
charlym
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Wir haben ähnliches Durch. Wenn Du keiner Lehrstelle oder Ausbildung nach gehst, dann muss er nicht zahlen.
Auch hat man keinen Anspruch auf das Staatliche Kindergeld mehr.
charlym ist offline   Mit Zitat antworten
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