Also (Kurzform)....
Es gibt die Pflicht beim
Zebrastreifen mit langsamer Geschwindigkeit heranzufahren und nötigenfalls warten.
Hier gibts den
OwiG-Katalog. Nachschauen darfst Du selbst.
Desweiteren hast Du auch noch gegen das Rechtsfahrgebot verstossen. -> siehe wiederum OwiG-Katalog.
Das Hupen der Polizei ist keine Aufforderung an Dich stehen zu bleiben, sondern lediglich der "akkustische" Hinweis (wenn auch nicht konform mit der StVO), dass Du Mist gemacht hast.
Fahrerflucht? Hm, da solltest Du Dir den
§ 142 StGB mal etwas näher ansehen.
Da das Kennzeichen am Roller hinten befestigt ist, werden sich die Polizisten wohl kaum die Mühe gemacht haben (es fand lediglich eine Behinderung statt), sich im Auto den Kopf zu verrenken.