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myGully |
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18.08.11, 16:20
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#1
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You just lost the Game
Registriert seit: Dec 2009
Ort: Zum Glück nicht in Bayern
Beiträge: 185
Bedankt: 147
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Altersnachweis Gamescom 2011
Hallo zusammen.
Ich fahre am Samstag auf die Gamescom, und bin zum Zeitpunkt noch nicht 16, genauer gesagt fehlt mir fast genau ein Monatg zur 16.
Ich habe also da ich sowieso einen neuen Schülerausweis bekommen habe, das Geburtsdatum mit einem dieser Wegradierbaren-Kulis geschrieben, und danach von der Monats-9 den Bogen weggeradiert und so zu einer 7 gemacht.
Sieht auch ganz gut aus, man sieht aber typische radiergummispuren und die Tinte ist an der Stelle etwas dicker, woraufhin ich auf dem gesamten Schülerausweis etwas rukgekratz und Flecken gemacht habe, damit das nicht so auffällt.
Meinem Problem:
Auf der Webseite steht dass man mit einem Schülerausweis das Alter nachweisen kann. Nun habe ich aber die Bedenken, dass für das ab 16 Armband ein Schüler-Ausweis nicht reicht und die einen Perso sehen wollen. Habe ich dabei, nur kann ich den ja nicht zeigen weil der Betrug sonst auffliegt.
Nun die Frage, hoffe die kann mir aus Erfahrung zum letzten Mal oder vlt. sogar schon von diesem Mal beantwortet werden:
Achten die genau auf das Datum bzw ob es manipuliert wurde?
Reicht Schülerausweis für ab 16?
Was kann im schlimmsten Fall passieren?
Hoffe auf schnelle Antwort,
MfG Teconas
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Weil es soviel Negativität in der Welt gibt: Ich hoffe, dass jeder der das hier liest einen absolut wundervollen Tag hat!
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18.08.11, 16:29
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#2
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Verpottert xD
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 98
Bedankt: 125
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egal was, Hauptsache dein Foto und dein Geburtsdatum sind drauf.
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Le roi est mort, vive le roi.
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18.08.11, 16:54
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#3
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Banned
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 117
Bedankt: 53
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dann darfst erst games ab 12 zocken...
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18.08.11, 16:56
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#4
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Keks-süchtig
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 1.041
Bedankt: 749
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wenn er sich als 16 jähriger ausgiebt darf er erst games ab 12 zocken ?
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18.08.11, 16:57
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#5
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Verpottert xD
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 98
Bedankt: 125
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Damit sollte sein Schülerausweis ausreichen wollte ich damit ausdrücken.
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Le roi est mort, vive le roi.
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18.08.11, 17:13
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#6
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Banned
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 117
Bedankt: 53
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Zitat:
Zitat von KEKSEEEE
wenn er sich als 16 jähriger ausgiebt darf er erst games ab 12 zocken ?
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wenn ich das richtig gelesen habe, ist er zum zeitpunkt des besuches aber noch keine 16.
und da seine ausweis oder was er da hat kontrolliert wird, muss er sich mit games ab 12 begnügen.
da man ab 16 normalerweise einen personalausweis haben muss, liegt es nahe das dieser gezeigt werden muss.
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18.08.11, 17:29
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#7
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Jap, ne Frau
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 89
Bedankt: 24
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Ich würde einfach mal versuchen, macht mein Bruder auch.
Sag einfach, dein Personalausweis ist im Geldbeutel und der liegt zuhause weil du Angst hattest, dass er dir geklaut wird oder so.
Ich war letztes Jahr auch erst siebzehn. Ein älterer Kumpel hat mir sein rotes Bändchen gegeben und ich bin damit problemlos überall reingekommen. Der Typ von Fallout wollte meinen Ausweis sehen, da hab ich nur gemeint, das Bändchen ist von gestern und daher liegt mein Perso im Hotel. Lass dir einfach einen schlüssigen Grund einfallen und damit hat sich die Sache.
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18.08.11, 17:43
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#8
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 162
Bedankt: 1.005
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Selbst wenn du es schaffst 16 bzw. 18 zu sein, wird dir die Gamescom trotzdem nicht gefallen weil es einfach viel zu voll ist.Je nachdem bei welchem Stand du bist kannste schonmal 2 Stunden wartezeit einplanen, nur um dann einen Trailer zu sehen.
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18.08.11, 17:47
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#9
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 7
Bedankt: 1
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Für das ab16-Band (und für das ab18-Band natürlich auch) brauchst Du ein OFFIZIELES Dokument - Personalausweis (oder Führerschein), also wirst Du nur das grüne ab12-Band bekommen.
Der Schülerausweis wird (normalerweise) NICHT angenommen!!!
Edit:
Zitat:
Auf der Webseite steht dass man mit einem Schülerausweis das Alter nachweisen kann.
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Poste mal den Link!
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18.08.11, 19:27
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#10
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You just lost the Game
Registriert seit: Dec 2009
Ort: Zum Glück nicht in Bayern
Beiträge: 185
Bedankt: 147
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Zitat:
Zitat von feder5
Poste mal den Link!
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Zitat:
WICHTIGER HINWEIS: Die Bändchen werden nur vor Ort gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Schülerausweis, Führerschein) ausgegeben! Also nicht vergessen: Ausweis einpacken und mit nach Köln nehmen.
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Weil es soviel Negativität in der Welt gibt: Ich hoffe, dass jeder der das hier liest einen absolut wundervollen Tag hat!
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19.08.11, 14:42
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#11
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Ist öfter hier
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 227
Bedankt: 187
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Das man ab 16 einen Gültigen Ausweis haben Muss ist mir Neu, ein Schülerausweis reicht da vollkommen, denn Niemand braucht irgendwie ein Ausweis und mitführen brauch man ihn schon lange nicht.
zudem kann man sich die Bänder leicht beschaffen, da fragt man lieb jemand anderen und er gibt dir das Bändchen für 16 oder 18, da die Meisten die Dinger nicht brauchen.
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19.08.11, 15:37
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#12
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Wanted - Dead or Alive
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 1.804
Bedankt: 1.336
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Du könntest theoretisch auch deinen Kinderausweis mitnehmen wenn der noch gültig ist (Evtl irgendwann mal verlängert hast - in der Norm ist der ab 16 Jahren ungültig aber es gibt ausnahmefälle) . Nur den haste halt (noch) nicht gefälscht
Zieh dir aber Sachen an mit denen du auch Rennen kannst , wenn da ein Alan Harper ist meldet er dich wegen Urkundenfälschung
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19.08.11, 22:27
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#13
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忍びの者駄文家
Registriert seit: Dec 2009
Ort: Tokyo/Shibuya-ku
Beiträge: 420
Bedankt: 349
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Nur mal als anmerkung:
Zitat:
Für Deutsche besteht nach § 1 des Gesetzes über Personalausweise eine Ausweispflicht ab dem Vollenden des 16. Lebensjahres und kann sowohl durch den Personalausweis als auch durch den Reisepass erfüllt werden. Wer gegen die Ausweispflicht verstößt, also weder einen gültigen Ausweis noch einen gültigen Pass besitzt, handelt nach § 32 des Gesetzes über Personalausweise ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bis zu 5000 EUR belegt werden. Eine gesetzliche Mitführpflicht besteht jedoch nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel für Arbeitnehmer bestimmter Branchen während ihrer Arbeitszeit zur Verhinderung illegaler Beschäftigung und für Waffenträger.
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19.08.11, 22:38
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#14
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Newbie
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 44
Bedankt: 52
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probiere es aus!
wenns nicht geht gehste einfach ohne band rein und holst dirs dann in den hallen!
war heut da und man bekommt die bändchen in den messe hallen
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20.08.11, 04:16
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#15
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Ist öfter hier
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 227
Bedankt: 187
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@Taiwendo
der Paragraph ist ja schön und gut, aber ich habe bisher noch kein Urteil gelesen das Jemand auf der Straße Normal Kontrolliert wurde und dann kein perso hatte und eine Strafe bekam, selbst wenn sich herausstellte das er überhauptkein Perso hat.
da wird dann gesagt mach dein Perso und Fertig wäre es, Selbst ein Richter würde keine Strafe veranlassen, da die Verwaltungskosten 100 mal höher wäre als die Strafe selbst und die max 5000 werden sowieso nie eingehalten da es nach Verdienst geht.
zudem bleibt es so dass man keine Mitführpflicht hat, außer wenn die Arbeit es verlangt oder man z.B. eine Waffe bei sich führt, ich glaub beim Autofahren gilt das auch noch.
Es gibt es Gesetze die Unnötig sind und welche die Nötig sind und das ist einer der wenigen die man mal Kürzen sollte.
Nicht Böse gemeint
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20.08.11, 20:59
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#16
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 7
Bedankt: 1
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Zitat:
Zitat von Style-Kill
@Taiwendo
der Paragraph ist ja schön und gut, aber ich habe bisher noch kein Urteil gelesen das Jemand auf der Straße Normal Kontrolliert wurde und dann kein perso hatte und eine Strafe bekam, selbst wenn sich herausstellte das er überhauptkein Perso hat.
da wird dann gesagt mach dein Perso und Fertig wäre es, Selbst ein Richter würde keine Strafe veranlassen, da die Verwaltungskosten 100 mal höher wäre als die Strafe selbst und die max 5000 werden sowieso nie eingehalten da es nach Verdienst geht.
zudem bleibt es so dass man keine Mitführpflicht hat, außer wenn die Arbeit es verlangt oder man z.B. eine Waffe bei sich führt, ich glaub beim Autofahren gilt das auch noch.
Es gibt es Gesetze die Unnötig sind und welche die Nötig sind und das ist einer der wenigen die man mal Kürzen sollte.
Nicht Böse gemeint 
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Die Leute, die keinen Personalausweis bei einer Kontrolle dabei haben werden auch erstmal zur Feststellung der Identität bis zu 2 Tage SOFORT in Arrest genommen
Nichts für ungut ;-)
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20.08.11, 22:51
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#17
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Ist öfter hier
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 166
Bedankt: 164
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Sag du hast ihn im hotel/ zu hause vergessen, dass du ihn morgen mitnimmst und heute einfach nur 12+ spiele spielst.
wenn du glück hast, lassen sie es noch durchgehen, wenn nicht musst du deine mutter überzeugen früher geboren zu sein.
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21.08.11, 02:28
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#18
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Ist öfter hier
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 227
Bedankt: 187
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Zitat:
Zitat von feder5
Die Leute, die keinen Personalausweis bei einer Kontrolle dabei haben werden auch erstmal zur Feststellung der Identität bis zu 2 Tage SOFORT in Arrest genommen
Nichts für ungut ;-)
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Ist mir bisher noch nie Untergekommen das die Polizei so was macht(bei Minderjährigen ), die können einen mit auf die Wache nehmen, und können dann nach kontrollieren, aber dann darf man auch wieder gehen.
ich hatte mein ersten Ausweis erst mit 18, da es ab 16 ziemlich unnötig ist überhaupt einen zu haben, was soll man denn mit so einem ding wen man sowieso noch keine Geschäfte abwickeln darf, wie Verträge oder Formulare. Dafür muss man wennschon seine Eltern immer dabei haben oder sie müssen es mit Unterschreiben.
Daher meinte ich so was muss mal etwas gekürzt/verändert werden.
heißt es nicht das die Polizei jemanden nur 1 tag ohne wirkliche gründe einsperren darf und dann gehen lassen muss wenn sie nichts anderes in der Hand haben?
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21.08.11, 02:51
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#19
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 21
Bedankt: 3
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Achso. ist ja ok
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21.08.11, 09:23
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#20
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Quick Release Maker Dev
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 88
Bedankt: 65
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Zitat:
Zitat von Style-Kill
...
ich hatte mein ersten Ausweis erst mit 18, da es ab 16 ziemlich unnötig ist überhaupt einen zu haben, ...
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schonmal probiert ohne perso alkohol zu kaufen?
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21.08.11, 09:57
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#21
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 7
Bedankt: 1
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Zitat:
Zitat von Style-Kill
heißt es nicht das die Polizei jemanden nur 1 tag ohne wirkliche gründe einsperren darf und dann gehen lassen muss wenn sie nichts anderes in der Hand haben?
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Nur bei Verbrechen (wie Diebstahl) ...
Hier geht es um die gesetzliche Ausweispflicht...
Bei Kids unter 16 werden natürlich die Erziehungsberechtigten kontaktiert, die dann das Kind von der Wache abholen bzw. macht die Polizei keine Kontrollen...
Ab 16 allerdings wird man bei Kontrolle ohne Ausweis erstmal für bis zu 2 Tage auf die Polizeiwache gebracht und unter Arrest gestellt, um die Identität zu überprüfen. Allerdings sind die 2 Tage die maximale Zeit, die man unter Arrest verbringen darf.
Und nochmal ein Tipp für dich: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fr**** halten!
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21.08.11, 11:10
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#22
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Jap, ne Frau
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 89
Bedankt: 24
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Die ganze Diskussion hier ist doch ziemlich unnötig, oder?
Seine Frage war, ob er mit einem gefälschten Schülerausweis ein blaues Bändchen bekommt und ich kann definitiv (eigene Erfahrung) sagen, dass die Antwort JA lautet. Davon mal abgesehen, dass man die Bändchen dieses Jahr viel einfacher vom Arm bekommt ohne sie zu beschädigen als letztes Jahr.
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21.08.11, 11:42
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#23
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Rimming!
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 320
Bedankt: 967
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Zitat:
Zitat von feder5
Ab 16 allerdings wird man bei Kontrolle ohne Ausweis erstmal für bis zu 2 Tage auf die Polizeiwache gebracht und unter Arrest gestellt, um die Identität zu überprüfen.
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Man kann sein Geburtsdatum und Adresse auch einfach sagen, sowas sollte man schon auswendig wissen.
Ich habe jetzt seit 6 Jahren keinen Perso mehr und mein Reisepass liegt zu Hause. Dazu bin ich hier in Bayern wo es die Polizei gern und oft übertreibt.
Mir wurde noch nie Arrest angedroht und gehört habe ich auch noch nie davon.
Mich stört es einfach wenn Leute wie Du Angst und Unwissenheit verbreiten, sowas muss man schon richtigstellen.
Zitat:
Zitat von § 1 Absatz 6 des Personalausweisgesetzes
In Deutschland besteht keine Pflicht zum ständigen Mitführen des Personalausweises. Es gilt lediglich die Ausweispflicht, also der Besitz eines gültigen Ausweises – dies kann ein Reisepass oder ein Personalausweis sein. Dieser kann demnach beispielsweise auch in der Wohnung aufbewahrt werden.
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21.08.11, 14:15
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#24
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Ist öfter hier
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 227
Bedankt: 187
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@TecaXlave
Ja ist ziemlich leicht, Jede Tankstelle oder Kleiner laden verkauft an Kindern Alk, das ist gang und gebe, oder woher haben die ganzen Kids den Alk immer her bevor die in eine Disco gehen.
@feder5
Kein Plan warum Du mich gleich so von der Seite anscheißen musst aber na ja.
Eine Identitätsprüfung dauert auf der Wache rund 10 bis 15 Min, die Fragen nach Name, Straße usw. und gucken das nach, dann geht man wieder, die Zellen werden auch für wichtigere Dinge gebraucht als jemanden für Nonsens festzuhalten. wie hirsebrey schon schrieb gibt es keine Ausweispflicht in DE, also wenn du ihn nicht mit führst können sie dich auch nicht einfach mal so einsperren, das würde gegen die Menschenrechte verstoßen.
ich war nur 1 mal auf der Wache für eine Identität Prüfung, die anderen male haben die nur die Personalien von mir Mündlich erhalten es aufgeschrieben und mir Post geschickt, fertig war die Sache, bei falschen Angaben werden sie dennoch heraus finden wer man ist ob man will oder nicht, und zu Lügen lohnt nicht.
@hirsebrey
Bayern darf man Rechtlich nie mit Deutschland vergleichen, ist ein ganz anderes Universum da xD
Aber Danke für den Absatz des Personalausweisgesetzes
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21.08.11, 15:23
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#25
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Self-Made Superman
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.100
Bedankt: 772
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Zitat:
Zitat von feder5
Ab 16 allerdings wird man bei Kontrolle ohne Ausweis erstmal für bis zu 2 Tage auf die Polizeiwache gebracht und unter Arrest gestellt, um die Identität zu überprüfen. Allerdings sind die 2 Tage die maximale Zeit, die man unter Arrest verbringen darf.
Und nochmal ein Tipp für dich: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fr**** halten!
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lol 2 tage im knast für eine ordnungswidrigkeit.
bin letztens über rot gegangen da haben sie direkt das feuer auf mich eröffnet
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My intelligence is money, My skin is the streets of New York, My arms and legs are its fucked up bridges
The subways are the worms that come through my corpse
Liberty, my bitch, fucking everyone
They cut my two middle fingers down but my dick is still standing
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23.08.11, 15:07
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#26
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You just lost the Game
Registriert seit: Dec 2009
Ort: Zum Glück nicht in Bayern
Beiträge: 185
Bedankt: 147
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So Danke für die vielen Antworten, auch wenn viele am Thema vorbeigingen und ich glaube die wenigsten meinen beitrag komplett gelesen habe.
Ich habe meinen manipulierten Schülerausweis NICHT vorgelegt, ich habe, und dass muss ich ehrlich sagen gekniffen.
Hab also meinen normalen Perso vorgelegt, und hab irgendwie trotzdem ein ab 16-Band bekommen. Entweder gucken die nur auf Jahr oder die haben sich verlesen. Als die noch einen Blick drauf werfen wollten hab ich Perso weggezogen und bin gegangen.
Auch Danke für die Info dass man Perso nicht überall mitführen muss. Wusste ich nicht.
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Weil es soviel Negativität in der Welt gibt: Ich hoffe, dass jeder der das hier liest einen absolut wundervollen Tag hat!
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24.08.11, 15:06
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#27
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Rimming!
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 320
Bedankt: 967
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Aber was ist jetzt mit feder5 ? Erst macht er hier Stunk und dan meldet er sich nicht mehr. Wahrscheinlich hat der Kleine Internetverbot von seinen Eltern bekommen.
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07.10.11, 14:21
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#28
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Jo Mei....
Registriert seit: Feb 2011
Ort: WONDERLAND
Beiträge: 43
Bedankt: 92
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1. Fachbesuchertag FTW
2. Es gibt eine Ein-Monatige Kulanzfrist...sprich: wenn du 15 11/12 bist,dann geht das offiziell als 16 durch
3.Perso-Pflicht.!!!.Nen kollege hatte seinen Perso verloren und musste ohne Sch**** mit der Geburtsurkunde anrücken....
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07.10.11, 14:40
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#29
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You just lost the Game
Registriert seit: Dec 2009
Ort: Zum Glück nicht in Bayern
Beiträge: 185
Bedankt: 147
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Danke für die Antwort, leider ist die Gamescom schon vorbei. Hirnibrey hat um nem andern User zu sagen dass er sich schlecht verhalten hat das Thema wieder ausgegraben.
Zitat:
Zitat von sn4pdr4gon
2. Es gibt eine Ein-Monatige Kulanzfrist...sprich: wenn du 15 11/12 bist,dann geht das offiziell als 16 durch
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Ich war damals 5 Tage jünger als 15 11/12 und habs trotzdem bekommen. Die haben aber nur kurz geschaut, so glaube ich, eher auf das Geburtsjahr als auf das Datum geachtet.
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