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Ungelesen 19.04.11, 14:31   #4
QQQWERT
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Den Link hatte ich auch schon gelesen, deswegen dachte ich ja:

"Hana von hana-rememberthelotus schreibt dazu:

Was die Fälle hier angeht, brauchst du nicht mal dein Widerrufsrecht in Anspruch zu nehmen, da kein Vertrag zustande gekommen ist. (keine übereinstimmende Willenserklärung+ arglistige Täuschung) Die können dir so viele Mahnungen und Drohungen schicken wie sie wollen. Kein Richter der Welt wird dich deswegen zur Zahlung heran bitten.

Eine ausführlichere Erläuterung weshalb wieso etc. findet ihr bei den Kommentaren hier."
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