Einzelnen Beitrag anzeigen
Ungelesen 15.08.15, 20:12   #7
MW75
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 552
Bedankt: 392
MW75 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 28959506 Respekt PunkteMW75 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 28959506 Respekt PunkteMW75 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 28959506 Respekt PunkteMW75 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 28959506 Respekt PunkteMW75 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 28959506 Respekt PunkteMW75 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 28959506 Respekt PunkteMW75 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 28959506 Respekt PunkteMW75 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 28959506 Respekt PunkteMW75 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 28959506 Respekt PunkteMW75 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 28959506 Respekt PunkteMW75 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 28959506 Respekt Punkte
Standard

Insbesondere muss man sich über die aktuelle Urteilslage jederzeit auf dem Laufenden halten. Das Forum von Abmahnwahn-dreipage postet die aktuellen Urteile kontinuierlich.

Wieso ist das wichtig ? Nun,weils die Abmahner ganz genauso machen. Die schreiben in ihren Abmahnungen (und Folgebriefen) auch Urteile,die ihres Erachtens für sie sprechen. Und da ist es dann ganz nützlich,wenn man anderslautende Urteile anderer Gerichte kennt,die das Gegenteil besagen.
Beispiel gefällig ? Einige Abmahner plärren in ihren Schreiben pausenlos herum,daß die Verjährungsfrist bei Abmahnungen 10 Jahre betragen würde und berufen sich dabei auf ein Urteil des AG Itzehoe aus dem Jahr 2014. Was sie nicht dazu schreiben: dem gegenüber gibt es über 2 Dutzend Urteile anderer Gerichte,die die 10jährige Verjährungsfrist verneinen und auf die normale 3jährige Verjährungsfrist hinweisen.
Indem man dem Abmahner solche Sachen um die Ohren haut, zeigt man ihm,daß man keinesfalls ein leichtes Opfer ist.

Was die Mitnutzung von Mitbewohnern etc angeht: hier legen die Abmahner gerne mal eine Phantasie an den Tag,bei der man sich unwillkürlich fragt,was die wohl rauchen. Meine Schwiegermutter hat auch ´ne Abmahnung für einen Film gekriegt,den sie selbst nichtmal aussprechen könnte, geschweigedenn kucken würde. Sie wohnt ja nichmal mehr hier,hat auch keinen Computer. Sprich: es kommt nur einer der 3 Mitnutzer des Anschlusses in Frage. Ansich klar wie Kloßbrühe. Nicht für den Abmahner. Der schrieb sinngemäß "Die Tatbegehung durch die Mitnutzer ist zwar abstrakt möglich, entbehrt in der Praxis aber jeder Grundlage. Es ist denkbar,daß der verzogene Anschlußinhaber bei einem gelegentlichen Besuch mit einem geliehenen Computer die Tat begangen hat!". Im Klartext: "Wir können keinem anderen die Tat nachweisen,also muss die unwahrscheinlichste Möglichkeit auf jeden Fall die zutreffende sein!". Ähm....ja ne,is´ klar.
MW75 ist offline   Mit Zitat antworten
Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei MW75 bedankt:
derwiep (01.10.21)