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myGully |
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28.11.10, 11:47
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#1
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pornqueen
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 160
Bedankt: 618
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Abmahnung von U+C
Hallo ihr Lieben
Gestern erhielt ich ein Schreiben der U+C Rechtsanwälte, ich soll aus dem Bittorentnetz den Porno:
"Tori Black is pretty Filthy" runtergeladen haben
Die wollen 650€ von mir 
Frist ist der 2.12
Ich weiß leider jetzt nicht wie ich weiter vorgehen soll?
Soll man zahlen? ich hab diesen besagten pornofilm nicht geladen
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XBMC 4 LIFE
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28.11.10, 11:55
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#2
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Ex-Moderator
Registriert seit: Sep 2008
Ort: Free State of Thuringia
Beiträge: 1.644
Bedankt: 974
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Wenn du den Film nicht geladen hast, warum solltest du zahlen?
Da würde mir die Frage gar nicht kommen, also sei lieber ehrlich zu dir selbst
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Take me down to the paradise city where the grass is green and the girls are pretty oh, won't you please take me home...
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28.11.10, 12:01
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#3
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pornqueen
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 160
Bedankt: 618
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Ich habe den Film nicht geladen ...
Aber ich hab trotzdem Angst ich mein was soll ich denn machen?
Wenn ich die 650 € net zahl verlangen sie als nächste Forderung 5100 und dann 31000€
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XBMC 4 LIFE
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28.11.10, 12:51
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#4
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Banned
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 28
Bedankt: 50
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wenn du nichts verbrochen hast warum solltest du dann zahlen, wenn du WIRKLICH unschuldig bist hast du nichts zu befürchten... aber warum sollten die dir ne abmahnung schicken? einfach so als spass.
was du machen sollst? abwarten + tee trinken, vor gericht verlieren die solltest du nichts geladen haben... aber da musst halt ehrlich zu dir selbst sein...
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28.11.10, 13:45
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#5
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pornqueen
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 160
Bedankt: 618
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oman
jetzt seh ich grad: mein torrent programm welches ich mal nutzte, heißt utorrent, das schreiben vom anwalt meint aber, dass ich Bittorrent nutzte [so stehts im schreiben],mit dem ich abgeblich "tori black is pretty filthy" lud, kann ich damit meine unschuld beweisen?
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XBMC 4 LIFE
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28.11.10, 13:48
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#6
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Rimming!
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 320
Bedankt: 967
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Zitat:
Zitat von kabukiman
kann ich damit meine unschuld beweisen?
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Bei uns in Deutschland läuft das so das man Dir die Schuld nachweisen muss.
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28.11.10, 13:55
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#7
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pornqueen
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 160
Bedankt: 618
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?Ich soll zu den U+C anwälten sagen "beweist dass ich mit ip xxxx und den programm "tori black" geladen habe?
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XBMC 4 LIFE
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28.11.10, 14:15
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#8
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Ist öfter hier
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 178
Bedankt: 328
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Ammahnung
Nein warte einfach mal ab.Hatte auch Post und sollte ein album geladen habe.Über bittorent.Desweitern guck mal wann sie angeblich deine IP gefischt haben und wann sie die erlaubnis von der Stattsanwaltschaft bekommen haben bezüglich die Daten sich zu holen.Bei mir haben sie sich erst die daten geholt und dann vom stattsanwaltschaft den bescheid.Desweiteren google doch mal ob das nicht einfach ne abzocke ist.
Gesetz änderung:
Neu: Abmahnkosten maximal 100 Euro
Neu ist allerdings, dass der Gesetzgeber diesen Kostenerstattungsanspruch summenmäßig begrenzt (§ 97a Absatz 2). So können für eine erstmalige Abmahnung einer Privatperson in einem einfach gelagerten Fall mit einer unerheblichen Rechtsverletzung maximal 100,00 Euro- gefordert werden - also einschließlich Mehrwertsteuer und Auslagen. In einem früheren Beitrag haben wir bereits Stellung dazu genommen, dass diese Vorschrift weder dem Urheber bei der Durchsetzung seiner Rechte nutzt, noch alle private Abgemahnte vor hohen Abmahnkosten schützt.
Denn, zum einen ist nicht geregelt, was ein "einfach gelagerter Fall" und was "eine nur unerhebliche Rechtsverletzung" ist. Diese sogenannten unbestimmten Rechtsbegriffe sind letztlich von den Gerichten auszufüllen. Bis zum ersten Musterprozess, in dem diese Fragen beantwortet werden, wird noch einige Zeit vergehen. Bis dahin werden sich die Abmahner darauf berufen, dass die Richter bisher Urheberrechtsverletzungen im Internet grundsätzlich als komplexe und schwierige Rechtsmaterie gewertet haben und werden die bisherigen Gebühren in Rechnung stellen.
Zum anderen regelt die Vorschrift nur, was der Rechteinhaber vom Verletzer ersetzt verlangen kann. Wie viel der Rechteinhaber jedoch an seinen eigenen Rechtsanwalt zu leisten hat, ist nicht normiert. In der Praxis wird es daher so aussehen, dass der Rechteinhaber zunächst die volle Gebühr an seinen Anwalt entrichtet und dann 100,00 Euro zuzüglich Schadensersatz vom Gegner zurück erhält. Damit bleibt letztlich der Urheber auf einem Großteil der Anwaltskosten sicher sitzen oder begleicht diese mit dem Schadensersatz.
Daraus wird deutlich, dass mit der Gesetzesänderung auch der Schadensersatzanspruch für den Rechteinhaber nahezu wertlos geworden ist. Der ein oder andere Urheber wird sich überlegen, ob er sich das überhaupt leisten kann, seine Rechte mit Hilfe von Anwälten wirkungsvoll durchzusetzen, oder ob er der weiteren Verletzung seiner Rechte tatenlos zusehen muss. Von einer besseren Durchsetzung der Rechte der Urheber kann wohl keine Rede sein. Wie in unserem früheren Beitrag ausgeführt, dürfte diese Deckelung des Kostenerstattungsanspruches des Urhebers einem enteignungsgleichen Eingriff gleich kommen. Auch dürfte es klar gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz verstoßen, dass der Inhaber eines Patentes, einer Marke oder eines Geschmacksmusters ihre Abmahnkosten voll vom Gegner ersetzt verlangen können, der Urheber aber nicht. Die ist nicht zu erklären, auch nicht mit dem verständlichen Schutz der Privathaushalte vor hohen Anwaltskosten.
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28.11.10, 14:20
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#9
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Banned
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 625
Bedankt: 788
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Du sagst denen gar nix und ignorierst ihren Brief.
Oder gehst zu einem Anwalt und lässt durch ihn antworten, dann ist Ruhe im Karton.
Wenn du den Film wirklich nicht geladen hast, hast du nichts zu befürchten.
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28.11.10, 14:22
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#10
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.378
Bedankt: 55.395
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Mal ehrlich, zumindest bei Torrent-Netzwerken schicken die einem nicht einfach aus Langeweile irgendwelche Briefe.
Du wirst da also schon irgendwas geladen haben. Und dass du µTorrent benutzt, ist ja mal ein lächerlicher Grund, dass du "unschuldig" bist.
Die Client-ID wird nicht immer korrekt übertragen.
Also entweder hat jemand anderes Zugriff auf dein Netzwerk gehabt, und hat den Film geladen, oder aber du warst es selber, und willst uns hier zum Narren halten.
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28.11.10, 14:33
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#11
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Legende
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 241
Bedankt: 351
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kabukiman
pornqueen
Sagt eigentlich schon alles aus. ^^
Zahl die 650€ und weg ist dein Problem.
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28.11.10, 14:45
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#12
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pornqueen
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 160
Bedankt: 618
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Zitat:
Zitat von Disaster95
kabukiman
pornqueen
Sagt eigentlich schon alles aus. ^^
Zahl die 650€ und weg ist dein Problem.
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und wenn dann noch mehr abmahnungen kommen?
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XBMC 4 LIFE
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28.11.10, 14:39
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#13
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Banned
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 218
Bedankt: 291
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soweit ich weiß, wird nur der upload verfolgt, nicht der download, weil dieser zu aufwändig ist....
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28.11.10, 14:53
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#14
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Ex-Moderator
Registriert seit: Sep 2008
Ort: Free State of Thuringia
Beiträge: 1.644
Bedankt: 974
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Zitat:
Zitat von igor s.
soweit ich weiß, wird nur der upload verfolgt, nicht der download, weil dieser zu aufwändig ist....
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Setzen 6. Beschäftige dich mal mit Peer 2 Peer Netzwerken.
@TS... stand da wörtlich das du das Programm "Bittorrent" benutzt hast?
Ich denke eher das damit die Share Variante gemeint wurden.
Und den zu sagen das du einen anderen Torrent Client nutzt würde ich ganz lassen.
Alleine so einen Müll noch auf dem PC zu haben... hört auf P2P Netzwerke zu nutzen.
Da braucht man sich nicht wundern wenn die Abmahnungen ins Haus flattern.
Aber da du den Film nicht geladen hast, schreibe den eine Email.
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