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Abmahnung Nümann +Lang
wurde am 13.01.2010 abgemahnt,wegen verbreitung "BPM Pro4" und soll fast 1900€
berappen.habe bis zum 25.01.2010 zeit,geld und erklärung abzugeben.hat jemand erfahrungen damit? soll die datei am 13.08.2008 um 20:03 angeboten haben,was ich aber nicht habe.:cry: anwälte nümann und lang karlsruhe,kriegsstraße 45 gleiche adresse hat auch die firma von BPM pro4 |
*verschoben*
Das beste ist, wenn du zum Anwalt deines Vertrauens gehst mit dem Schreiben und ihm alles schilderst. ;) mfg NikoBellic |
naja sind zumindestenz nicht unbekannt.
Hier isn Thread wo mehre Leute auch bekannt schft gemacht haben [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] |
Zitat:
Wenn nein, liegt entweder ein Zahlendreher und Missverständnis bei nümann und lang vor und du solltest sie darauf per Einschreiben aufmerksam machen, oder es liegt ein Betrugsversuch vor, wenn sie trotz deines schriftlichen Hinweises per Einschreiben, wie sie ohne Auskunft deines ISP trotzdem zu ihrer IP deine Reallife-Adresse ermitteln konnten, auf ihrer Abmahnung bestehen (in dem Fall darfst du Strafanzeige bei der Polizei stellen), oder dein ISP bestätigt die Herausgabe dann solltest du dir einen Anwalt nehmen. |
Frag deinen Anwalt aber nach den Kosten. Bei 1900€ kann es schonmal passieren, das ein Anwalt teurer als der Streitwert wird ^^
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Gleich immer zum Anwalt zu laufen ist totaler Quatsch und verursacht nur unnötige Kosten. Die versuchen das immer wieder und sollen Dir das erstmal beweisen. Ich würde denen einfach zurück schreiben, das Du Dir keiner Schuld bewust bist, nichts getan hast und Dich nicht weiter behelligen sollen. Damit bist Du erstmal Deiner Sogfalspflicht nach gekommen. Dann würde ich abwarten wie es weiter geht. Solange sich kein Inkasso Büro, oder ein Gericht einschaltet, lass die labern was sie wollen und schalte keinen Anwalt ein.
gruß goblyn |
Zitat:
Zitat:
Man sollte sich am Telefon niemals mit vollem Namen melden und dann bei unbekannten Anrufern sich als jemand anders ausgeben oder eben gar keinen Namen nennen. Zitat:
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Ich würde dennoch schreiben und damit zeigen das sie es mit keinem blödmann zu tun haben und sie bei mir an der falschen Adresse sind.
Sollten sie wirklich im Recht sein ( ich ja nicht weiß was ihm vorgeworfen wird ) ist sich nicht zu einer Sache äußern der größte Fehler und kann noch teurer kommen. |
Liest mal hier, recht interessant :)
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Und hier die Profianwälte zur Verteidigung :D
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Das wird auch Rapidshare betreffen. Die IP bekommen sie über ihre Sniffer-Proggies. Wenn sie die einmal haben wird eine Klage verfasst, der Richter ordnet die Herausgabe der dazu gehörigen Adressen an, die Klage wird fallen gelassen und dafür eine Abmahnung geschrieben. Sie kommen also völlig rechtens an die Adressen.
Es gibt auch Foren ( Boards ) die arbeiten sehr eng zusammen mit diesen Abmahn Heinis und machen richtig Kasse. :eek: Fragt Euch doch mal, wie die sonst an solche Statistiken kommen. [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] |
Zitat:
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Ja aber er stellte ja die Frage ob es "hier" um rapidshare geht!
Und dass würde mich ebenfalls interessieren! |
Zitat:
Die Verteidigungs- und Reaktionsmittel müssen für jeden Fall individuell ermittelt werden und hängen von dem jeweiligen Sachverhalt ab. * Zurückweisung der Abmahnung und Verweigerung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten * Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verweigerung der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten * Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verhandlung über den Schadensersatz / Rechtsverfolgungskosten mit dem Ziel einer Senkung der Ursprungsforderung Fazit: Gar keine Reaktion auf eine erhaltene Abmhanung ist die denkbar schlechteste Lösung, da die akute Gefahr besteht, dass die Gegenseite mit einer kostenintensiven einstweiligen Verfügung versucht, ihre Forderungen gegen Sie durchzusetzen. Des Weiteren sollte man nicht den Fehler begehen, aus der Panik heraus blindlings die der Abmahnung beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da man an den Inhalte der Unterlassungserklärung in jedem Fall 30 Jahre gebunden ist. Lassen Sie die Abmahnung von einem medienrechtlich spezialisierten Anwalt in Hinblick auf Ihren konkreten Sachverhalt überprüfen und Verteidigungsstrategien ausarbeiten. |
Zitat:
Er soll so einem Anwalt nicht noch den Gefallen tun, und die Kosten des "Rückscheins" übernehmen. Egal was vom Gericht kommt, gegen alles kann man Einspruch einlegen! Wenn man dann vom ISP die Information vorlegen kann, dass dieser gar nichts ausgehändigt hat, dann wird es für die Gegenseite wegen Zitat:
Edit: Bei netzwelt gibts eine ausführliche Erläuterung über Abmahnungen erstellt von Princess. Nuemann+Lang sind sogar in der URL enthalten. Ist sogar ein Link dabei, wo die Kosten einer einstweiligen Verfügung zur Hälfte von dem Abmahnanwalt getragen werden mussten, weil er wegen schlampiger Protokollierung nicht beweisen konnte, dass er etwas an den Beklagten geschickt hatte. Falls ein Abmahnanwalt einen komplett Unschuldigen aufs Korn nimmt, bleibt er sogar auf allen Kosten sitzen, wenn der Unschuldige mit seinem Anwalt und einem hundertprozentigen Beweis seiner Unschuld gegen die einstweilige Verfügung vorgeht. |
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