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myGully |
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02.07.11, 10:29
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#1
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 254
Bedankt: 89
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Ärger mit ehemaligem Vermieter
Der ehemalige Vermieter meines Freundes(er wohnt mit seiner wg zusammen) macht stunk zwecks Übergabe der alten wohnung.
Der Herr hat meines Erachtens nach so und so keine Ahnung vom tuten und blasen da er der Vermietung seiner Wohnungen als Hobby nachgeht wie er selbst mal zugegeben hat, aber dies steht erstmal nicht zur debatte.
Nun ist es so das er, als er zur wohnungsabnahme kam gleich meinte:"aufhören mit streichen".
Wir wollten die alte Wohnung wieder weiß streichen so wie der anfangszustand ebend war.
Er will wohl jetzt "wahrscheinlich" eine Firma beauftragen, die das macht. Das wort wahrscheinlich ist hier nicht zufällig gewählt sondern er meinte als wir ihn fragten ob er jetzt eine Firma beauftragen will, ich zitiere:"Mal sehen". Tolle antwort......
Aber hat nicht der ehemalige Mieter bzw. die Mieter wenigstens ein Recht darauf, es erstmal alleine zu machen bzw. zu versuchen?
Ein Übergabeprotokoll wurde uns auch nicht ausgehändigt. Sowas hab ich in meinem ganzen Leben noch nicht erlebt was der typ versucht durchzuziehen.
Also was meint ihr dazu. Kann der vermieter jetzt machen was er will, und wir müssen blechen oder gibt es gesetzmäßig gesehen noch eine chance gegen solch rabiattes vorhaben vorzugehen?
Also das wir lieber gleich einen Anwalt einschalten?
Zur info ich habe mich bereits in einem juristischem forum diesbezüglich angemeldet und dort nachgefragt, bekomme allerdings keinerlei antworten. Und die Zeit drängt ein wenig.
Freue mich über jede Antwort
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Nichts auf dieser welt, was sich zu haben lohnt, fällt einem in den schoß.
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02.07.11, 10:49
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#2
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Profi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.818
Bedankt: 1.593
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Also das hab ich noch nie gehört dass Streicharbeiten von ner Firma übernommen werden sollen. Wenn dann macht das der Mieter doch selbst. Ist ja auch ein zumutbarer aufwand.
Aber wenn der Vermieter das untersagt und extra eine Firma beauftragen will, soll er das mal schön aus eigener Tasche zahlen.
Da fehlen wir auch die Worte zu.
Aber gibt es nicht eh neue Regelungen wobei der Mieter bei der Wohnungsabgabe entlastet wurde, sprich: nicht mehr soviel machen muss? Hab da mal was gehört ._.
Also weiß nich ob nen Anwalt da wirklich nötig ist, aber sucht euch professionelle hilfe bevor der typ noch ne richtig miese abzocke versucht.
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02.07.11, 10:58
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#3
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Banned
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 101
Bedankt: 124
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Ohne übergabeprotokoll geht´s doch gut los....
da muss ein mangel - wie die farbige wand - drin stehen.
da du das auch für die energieversorger etc. pp. brauchen wirst, nimm dir besser gleich ´nen anwalt und verschaff dir mit einstweiliger verfügung nochmal zugang zu den räumlichkeiten (zählerstände ablesen).
leider fehlen bei dir ein paar angaben .... zeit z.B.
blöd gesagt ..... ihr habt zum 30.06. gekündigt..... 11uhr war wohnungsübergabe .....
wenn ich dann als vermieter ankomme und ihr seid noch am streichen .....
naja.... dann habt ihr ein problem.
jeder depp hat doch heute ´ne kamera oder ein bildföhiges handy dabei ... auch vermieter.
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02.07.11, 11:00
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#4
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Anfänger
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 9
Bedankt: 7
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Ist es nicht so, dass der Vermieter die Kosten gar nicht auf dich abwälzen kann? Er kann jediglich die Mietkaution einbehalten und damit dann Reparaturen etc. vornehmen. Aber draufzahlen solltest du sicher nicht. Man sollte auch immer ein Übergabeprotokoll verlangen, wenn man einzieht.
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02.07.11, 11:03
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#5
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 254
Bedankt: 89
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Zitat:
Aber gibt es nicht eh neue Regelungen wobei der Mieter bei der Wohnungsabgabe entlastet wurde, sprich: nicht mehr soviel machen muss? Hab da mal was gehört ._.
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davon wurde mir auch berichtet. Weiß streichen wäre wohl keine Pflicht mehr, es sei denn im Mietvertrag ist eine andere klausel dazu getroffen worden.
Ach der vermieter ist wirklich ein richtiger pfosten, wie es im Buche steht. Schon die Übernahme damals, als die eingezogen sind also wirklich.
Die budde sah damals schon aus wie sau, aber egal.
Naja unser problem ist, wir wissen nicht so recht wo wir jetzt ansetzen sollen.
haben leider auch so gar keine ahnung ob es rechtlich gesehen so geregelt ist das im falle einer Beauftragung einer firma, uns die rechnung angelastet werden darf.
Goggeln hat da bis jetzt auch keine so richtige lösung gebracht.
Aber der vermieter findet ja wirkich immer irgendwas. zufrieden zustellen ist der so und so nicht.
Uns wurde auch der schimmelbefall angelastet obwohl es ganz klar ist, das kältebrücken in der wohnung die ursache sind. und die verantwortung dafür liegt nicht in unserem bereich.
Gäbe es für uns die option einen gutachter von der stadt oder vom mieterschutzbund zu beauftragen und das kostenfrei? das die da vllt was machen können?
Die quasi meine These bestätigen, das dieses gebäude in diesem Zustand eig unbewohnbar gewesen wäre?
Denn so ist es leider. hab mich da genügend informiert und mit jemand zusammengesetzt der da wirklich ahnung von hat. nur mit Mietrecht und bla kennt er sich leider net so gut aus.
Und er hat auch keine Berechtigung sich da einzumischen, abgesehen davon das er vom Vermieter mit seinen Fragen auch komplett ignoriert wurde.
Ein gespräch diesbezüglich fand statt....aber frag nicht nach den Fakten......wirklich furchtbar der Vermieter.....Mephisto himself.....
Zitat:
nimm dir besser gleich ´nen anwalt und verschaff dir mit einstweiliger verfügung nochmal zugang zu den räumlichkeiten (zählerstände ablesen).
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Zugang zur wohnung besteht nach wie vor da einige sachen von uns noch gemacht werden sollen. Bei einzug gab es ein protokoll welches auch an die Mieter ausgehändigt wurde.
Nur beim auszug gab es keines und das ist ja wohl mal ein unding. Er wollte uns auch keins geben. Diskussionenn waren wirklich zwecklos
Zitat:
blöd gesagt ..... ihr habt zum 30.06. gekündigt..... 11uhr war wohnungsübergabe .....
wenn ich dann als vermieter ankomme und ihr seid noch am streichen .....
naja.... dann habt ihr ein problem.
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naja das stimmt so sogar das einzige was nicht stimmt ist die zeit.  18 uhr war übergabe. und da waren die fast fertig. Aber nix mit fotohandy kannste knicken. oder ner kamera.
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02.07.11, 11:17
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#6
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Banned
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 101
Bedankt: 124
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tja.... ihr hättet aber so rechtzeitig streichen müssen, dass die farbe zur übergabe trocken ist.
inzwischen ist es so, dass man die wohnungen genauso wieder abgeben muss, wie man sie übernommen hat. deswegen müssen farbige wände mit in die übergabeprotokolle.
er macht sich strafbar, wenn ihr kein übergabeprotokoll habt. wie gesagt: denkt an die energieversorger. mit denen habt ihr bestehende verträge, die bei auszug natürlich beendet werden. für diese abrechnung brauchen die, die zählerstände von euch. wenn ihr keine protokolle habt, kann er ja weiter fleißig AUF EURE KOSTEN strom nutzen. ....
das mit der kaution stimmt so direkt nicht. wenn nachgewiesen wurde, dass es euch anzulasten ist, dass er bspw. ´ne malerfirma für summe x bestellen muss, dann müsst ihr auch blechen.
die kaution ist eher als sicherheit zu werten, im Falle einer Nichtzahlung der miete.
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02.07.11, 11:32
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#7
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Newbie
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 58
Bedankt: 83
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Dies ist keine verblindliche Rechtsberatung, nur meine eigene Einschätzung zu der von dir beschriebenen Sachlage
I.d.R können einfache Arbeiten, wie Wände streichen etc., auch vom Mieter selbst vorgenommen werden. Nur im Falle einer nicht fachgerechten Ausführung kann der Vermieter eine Firma mit der entsprechenden Instandsetzung beauftragen und die Kosten dafür hättet ihr zu tragen.
Das mit dem Übergabeprotokoll ist so eine Sache. Es besteht kein Recht auf ein solches. Sollte der Vermieter wie in eurem Fall ein Übergabeprotokoll verweigern, kann er bis zu 6 Monate nach Übergabe noch Schäden bei euch geltend machen. Hierfür hat er dann jedoch Beweispflicht zu tragen, sprich er muss nachweisen, dass die Schäden durch euch und nicht durch eventuelle Nachmieter o.Ä. entstanden sind. Das heißt für euch: Zählerstände notieren UND abfotografieren, selbst ein Übergabeprotokoll schreiben UND die notierten Schäden fotografieren. Am besten nehmt ihr auch noch einen Bekannten mit, der dann später evtl. als Zeuge hilfreich sein könnte.
Dass die Wohnung nicht um 18:00Uhr am Übergabetermin fertig renoviert war stellt für euch, sofern sie nun abegschlossen ist, kein Problem dar. Sollte der Vermieter euch verboten haben die Renovierung abzuschließen, hat er einfach Pech gehabt. Er kann sich später nicht darauf berufen, wenn er z.B. einen Maler engagiert hat, und die Kosten auf euch abwälzen.
Ansonsten: einfach abwarten, was er jetzt versucht. Er wird aber mit Sicherheit nicht damit durchkommen. Und sollte er die Auszahlung der Mietkaution verweigern, so bleibt euch der Rechtsweg offen.
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02.07.11, 11:35
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#8
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Newbie
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 58
Bedankt: 83
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Zitat:
Zitat von SVENLEWEN
tja.... ihr hättet aber so rechtzeitig streichen müssen, dass die farbe zur übergabe trocken ist.
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Falsch.
Zitat:
Zitat von SVENLEWEN
inzwischen ist es so, dass man die wohnungen genauso wieder abgeben muss, wie man sie übernommen hat. deswegen müssen farbige wände mit in die übergabeprotokolle.
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Falsch.
Zitat:
Zitat von SVENLEWEN
er macht sich strafbar, wenn ihr kein übergabeprotokoll habt.
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Falsch.
Zitat:
Zitat von SVENLEWEN
die kaution ist eher als sicherheit zu werten, im Falle einer Nichtzahlung der miete. .
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Falsch.
Deinen Beitrag hättest du dir auch sparen können. Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich zu sowas auch nicht äußern! Das verwirrt den TE nur und trägt in keinster Weise zur Problemlösung bei.
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02.07.11, 11:41
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#9
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 254
Bedankt: 89
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[QUOTE]
Zitat:
Sollte der Vermieter euch verboten haben die Renovierung abzuschließen, hat er einfach Pech gehabt.
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Und genauso ist es auch gewesen. er untersagte es uns
Zitat:
Am besten nehmt ihr auch noch einen Bekannten mit, der dann später evtl. als Zeuge hilfreich sein könnte.[/B]
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Könnte dieser nicht im falle einer gerichtlichen vorgehensweise,vom Vermieter abgelehnt werden aufgrund von befangenheit?
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Nichts auf dieser welt, was sich zu haben lohnt, fällt einem in den schoß.
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02.07.11, 11:50
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#10
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Newbie
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 58
Bedankt: 83
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Wo kämen wir denn hin, wenn jeder Zeuge, der dem Privatbereich der anderen Partei zugerechnet werden kann, durch einen Befangenheitsantrag der Gegenseite aus dem Verfahren geworfen wird?  Also nein!
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02.07.11, 11:50
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#11
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Banned
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 101
Bedankt: 124
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shifty .... woher nimmst du dein dein "fachwissen"? selbst schonmal vermietet und ´nen mietvertag aufsetzen lassen? schonmal mietschuldner aus den eigenen vier wänden geklagT?
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02.07.11, 11:55
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#12
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Newbie
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 58
Bedankt: 83
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Zitat:
Zitat von SVENLEWEN
shifty .... woher nimmst du dein dein "fachwissen"? selbst schonmal vermietet und ´nen mietvertag aufsetzen lassen? schonmal mietschuldner aus den eigenen vier wänden geklagT?
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Welche Punkte sind denn deiner Meinung nach nicht richtig?
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02.07.11, 12:09
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#13
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Banned
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 101
Bedankt: 124
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tja.... ihr hättet aber so rechtzeitig streichen müssen, dass die farbe zur übergabe trocken ist.
- Falsch.
wenn ich zum 01.07 einen nachmieter habe, darf die wohnung nichtmal ansatzweise weiterhin nach renovierung aussehen. feuchte farbe ist hier leider ein blödes bsp. wenn nun nämlich mein neuer mieter eine mietminderung fordert müsste ich diese vom vormieter einfordern ... ein kreislauf der damit verhindert wird, dass ich die wohnungen "fertig" übernehme.
inzwischen ist es so, dass man die wohnungen genauso wieder abgeben muss, wie man sie übernommen hat. deswegen müssen farbige wände mit in die übergabeprotokolle.
- Falsch.
wenn im mietvertrag steht, dass die wände vom vermieter weiß übergeben wurden und auch wieder so übernommen werden ..... dann wird so ´ne bunte wand arg teuer für dich.
JEDE abweichung vom soll-zustand muss in´s übergabeprotokoll.
er macht sich strafbar, wenn ihr kein übergabeprotokoll habt.
-Falsch.
nicht falsch.
bsp: ich kündige einen mietvertrag wegen schulden. der mieter zieht zum 31.05. aus ..... zum 01.06. ist ein nachmieter da..... man "einigt" sich darauf, die übergabeprotokolle auf grund vielfältiger mängel in der folgenden woche zu unterzeichnen....
wieso bekomm ich dann am 06.06. post wegen unterschlagung und ´ne einstweilige verfügung vor die nase, weil ein energieversorger (*surprise*) dem vormieter schon den strom abstellen wollte und nun keine werte für die abrechnung und anzeige hat?
Zitat von SVENLEWEN Beitrag anzeigen
die kaution ist eher als sicherheit zu werten, im Falle einer Nichtzahlung der miete. .
Falsch.
wenn man als vermieter für jeden scheiss schaden den ein vollidiot hinterlassen hat auf die kaution zurückgreifen muss .... dann wären es mehr als 2-3-kaltmieten .....
schonmal gesehen was nur ´ne maler-stunde kostet?
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02.07.11, 12:23
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#14
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Newbie
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 58
Bedankt: 83
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Zu allererst: lesen was der TE geschrieben hat. Sehe ich da irgendwo etwas von einem direkten Nachmieter, der eine Nachbesserung durch den Vormieter ausschließen lassen würde? Nein! Im Gegenteil, es wird sogar davon gesprochen, dass er noch Zugang zu Wohnung hat! Wenn du etwas von der rechtlichen Seite her beurteilen willst, dann kannst du nicht irgendwelche anderen Sachlagen als Grundlage deiner Argumentation nutzen!
Whgzustand: Und [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] ab Minute 26. Vonwegen eine Wohnung muss in dem Zustand wieder übergeben werden, in dem man sie bezogen hat.
Übergabeprotokoll: Da wirst du dir wohl irgendwie selbst anders ins Bein geschossen haben. Übergabeprotokolle sind nicht per se Pflicht, sonder werden erst, sodenn sich eine entsprechende Regelung im Mietvertrag befindet, durch Individualabrede verpflichtend!
Mietkaution: Ich glaube nicht, dass zu irgendeinem Zeitpunkt die Mietkaution von mir als abschließend für Geldansprüche bezeichnet wurde. Lediglich deine Aussage eine Mietkaution sei nur für den Mietrückstand bestimmt, habe ich als flasch bezeichnet.
Du solltest mal etwas differenzieter lesen und denken.
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02.07.11, 12:41
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#15
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Banned
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 101
Bedankt: 124
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wenn ich die 3 bsp schon mit "wenn" einleite dann sind das kausalfälle ....
die genauen details haben wir vom TE auch nicht bekommen.
was deine fernseh-show betrifft. hab grad nicht die zeit mir das anzuschauen - bin gleich off.
fakt ist aber, dass es im mietvertrag fesgelegt werden kann (und in 99% der fälle auch wird!), welche farbe bspw die wände haben durfen.
es geht hier immernoch um die vermietung deines eigentums!
wenn du ein auto least und drölfhundert kratzer im lack hinterlässt mit der begründung:
"lackieren wir, nachdem wir es zurückgegeben haben nochmal neu", dann will ich mal sehen, wie mit dir umgegangen wird.
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02.07.11, 12:52
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#16
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Newbie
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 58
Bedankt: 83
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Fakt ist, dass du absolut keine Ahnung hast! Vergleichst ständig Äpfel mit Birnen und glaubst, dass alles was du dir an "Wissen" zugeeignet hast auf jeden Fall bei jedem anderen genauso anzuwenden ist. Ich weiß zwar nicht wer dir den Mietvertrag aufgesetzt hat und wer dir diesen Quatsch erzählt hat, aber das nächste Mal solltest du vllt nicht gerade zu deinem Gärtner damit gehen.
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02.07.11, 13:17
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#17
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Ist öfter hier
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 276
Bedankt: 280
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Zitat:
Zitat von littleshifty
Wenn du etwas von der rechtlichen Seite her beurteilen willst, dann kannst du nicht irgendwelche anderen Sachlagen als Grundlage deiner Argumentation nutzen!
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-Sign-
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04.07.11, 15:46
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#18
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Ist öfter hier
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danke estmal für die zahlreichen antworten.
So wie es jetzt aussieht wird wohl oder übel eine beratung mit einem anwalt stattfinden. Mal sehen was der dazu sagt.
Ich bin auch der Meinung, so wie Mcee, das dem Mieter erstmal eine chance eingeräumt werden muss und unser Vermieter will einfach aus bösartigkeit(der will uns wirklich nur eins auswischen damit glaubt mir) eine firma beauftragen.
Naja wie gesagt ein gespräch mit einem anwalt findet demnächst statt. mal sehen was da raus kommt.
Ich pers. habe mir selber mal den Mietvertrag angesehen und der ist wirklich lächerlich. ich meine ein mietvertrag der aus 3 seiten besteht.....wtf.
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