![]() |
-----
-----
|
Den Monat kann er dir auf keinen Fall in Rechnung stellen. Wenn der Nachmieter schon drin war und er den auch akzeptiert hat ist das kein Problem. Ihr habt dann ja den Vertrag im gegenseitengen Einvernehmen gekündigt. Bei so etwas muss man dann auch keine Fristen einhalten.
Nachweißen muss er dir die Nebenkosten natürlich. Aber das wird schwer für dich da raus zu kommen. Je nachdem wie die Heizung abgelesen wird halt. Also Elektronisch? Dann gibt es ja nschweiße. Wenn es so ein Röhrchen ist? Naja dann müsste die Ablesefirma ja irgendwelche Nachweiße haben. Schwierig zu beweißen. Das mit der Mietet ist aber auf keinen Fall zu halten. Hast du keine Rechtsschutz? Währe auf jeden Fall klug jetzt drüber nachzudenken. Auch wenn dir das bei dem Fall nicht mehr hilft. Ansonsten wenn du nicht so viel Kohle hast Prozzeskostenhilfe. |
Als Student/Bafög-Empfänger ist man zum Beantragen von Prozesskostenbeihilfe berechtigt - das mal vorweg.
Wie Odatas schon schrieb kann er nicht nicht für deinen "letzten" und deines Nachmieters "ersten" Monat in der Whg jeweils einmal Miete kassieren - du bist auszuzahlen. Was die NK betrifft, ist die Sache hoffentlich relativ einfach ... Stichwort: Übergabeprotokoll! Du MUSST zum Auszug (bei Abnahme) ein Übernahmeprotokoll bekommen haben. Vergleich die dort gelisteteten Zählerstände mit der Rechnung der Nebenkosten und du weisst wo der Fehler liegt. Weiterhin ist das Datum des Übergabeprotkolls auch als Auszugsdatum (= Beendigung des Mietverhältnisses) zu betrachten. Solltest du ausgezogen sein, ohne dieses wichtige (und viel zu oft vernachlässigte) Dokument hast du ein richtiges Problem. (P.S: Sollte letzteres der Fall sein könnte dir ein Kontakt zu deinen Nachmietern helfen .... Kopie Mietvertrag und Übergabeprotkoll bei Beginn des Mietverhältnisses) MfG |
Hallo,
Du hast Anspruch auf Einsichtnahme in die Unterlagen. Wenn Dir der Besuch bei Deinem Vermieter nicht zuzumuten ist, kannst Du (auf Deine Kosten) Kopien anfordern. Existiert ein Übergabeprotokoll? Hast Du eine Kopie der Kündigung sowie einen Zustellbeleg (weil Einschreiben, oder gegengezeichnetes Exemplar mit Unterschrift des Vermieters)? Wie werden die Heizkosten abgerechnet? Das hört sich nach einem Dienstleister wie techem an. Da steht Dir ein Exemplar der Heizkostenabrechnung zu. Wichtige Punkte hier: für welchen Zeitraum ist diese Abrechnung? Entsprechen die in der Abrechnung ausgewiesenen Vorauszahlungen dem, was Du geleistet hast? Der Hinweis mit dem Beratungsschein ist gut, Du solltest jedoch entsprechende Unterlagen beim Amtsgericht vorlegen, wenn Du den beantragst. Andere (gern gegangene Alternative): der Mieterverein beitreten, deren Rechtschutz greift rückwirkend, und nach Abschluss der Sache kann man wieder kündigen (ob das fair ist, und was Du machen würdest, ist Deine Sache). Und, sicherlich auch wichtig: lass Dir vom Nachmieter bestätigen, wann er eingezogen ist und ab wann der Miete gezahlt hat. Gibt es da eine Überschneidung, wäre das für den Vermieter Betrug und eine Sache für den Staatsanwalt. Vielleicht überzeugt ihn ja dieses Argument. Gruss, YaGru |
Na ja, da deine Kündigungsfrist 3 volle Monate ist, mußt du auch 3 Monate Miete zahlen. Die Tatsache, daß du bereits früher ausgezogen bist und die Schlüssel dem Nachmieter zur Verfügung gestelt hast, ist allein dein Problem. So ein Vorgehen ist ja auch nicht unüblich da der Nachmieter die "gewonnenen" Zeit oftmals zur Renovierung nutzt und meistens selber noch VErtragslaufzeiten aus eigener Vormiete beachten muß.
Du hast ein Recht auf EInsicht der Nebenkostenabrechnung und solltest eine Abrechnung auch bekommen. |
Hat er deiner Kündigung zugesprochen? Falls ja kann er dir einen scheißdreck machen. Es sei er hat dich erst zum 01.03 gekündigt und du bist vorher ausgezogen dann darf der Penner sowas machen.
|
Zitat:
wer lesen kann ist klar im Vorteil. |
Zitat:
|
Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
Mieterschutzbund ist scheiße.
Man muss Mitglied werden und hat dann eine 2 Jahres Vertragslaufzeit, bei der man Beitrag zahlt (Mindestens also 180 Eur). Die haben für solche Fälle dann auch nur einen Anwalt der das übernimmt. Und bei einem bereits bestehenden Fall machen sie so wie so nichts. Auch wenn es anders in den FAQ steht - zumindest bei einem mir bekannten Fall. Mehr als ein guter Ratschlag ist dann nicht drin. D.H. wenn er jetzt Mitglied wird, helfen sie erst beim nächsten mal. |
| Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 22:34 Uhr. |
Powered by vBulletin® (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.