Die Gesprächsaufzeichnung hat nichts mit dem Widerrufsrecht zu tun. Damit die Widerrufsfrist in Kraft tritt musst du zunächst einmal in Textform (Schriftlich) über dein Widerrufsrecht informiert werden.
Da sie dir sowieso Unterlagen zukommen lassen müssen kannst du relativ entspannt abwarten und sobald die Unterlagen da sind widerrufen.
Hilfreich wäre es, wenn du dich an Einzelheiten des Gesprächs erinnern könntest. Ein Fernabsatzvertrag kommt nur Zustande wenn du ordnungsgemäß über die Identität der Firma aufgeklärt wirst.
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