Es geht um die Somemrzeit weil sich die Mehrheit dafür entschieden hat.
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StGB §328: Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern - 5 Jahre Haft
UrHG §108a: Urheberrechtsgesetz
Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung - 5 Jahre Haft
Geändert von - xXx - (17.09.18 um 19:27 Uhr)
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