Zitat:
Zitat von BullzEye09
Und jetzt, wo es kein zurück mehr gibt, da fällt Deutschland auf einmal auf, dass sie es doch nicht so toll finden.
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Dazu muss man sagen: Für die Stuttgarter ist das länger ein Thema. Und erst seit kurzem ist der Bund konkret in dem Projekt mit drin. Die Deutschen haben also allen Grund sich jetzt gegen das Projekt zu stellen.
Abgesehen davon ist das leider kein logischer Grund, auch wenn jemand herausgefunden haben will das die Deutschen auch nur Menschen mit Fehlern sind. Die Kostenexplosion findet erst seit 2 Jahren statt und nimmt kein Ende. Es gab da wohl etwas was die PR nicht wissen konnte und somit der Steuerzahler nicht wissen konnte. Und man kann nicht erwarten das nach der Aktion im Schlosspark die Leute umso mehr für das Projekt stimmen, das angeblich demokratisch beschlossen wurde. Die Meisten kennen das Projekt erst seit ein paar Wochen, was nicht wirklich für die Aktivisten gelten muss.
btw
Damit das Thema Rechtssicherheit mal endlich ein Ende nimmt:
§313 BGB
(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
(2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.
(3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.
Verwaltungsverfahrensgesetz §38 Absatz 3
Verwaltungsverfahrensgesetz §60
Insbesondere der letzte Satz des ersten Absatzes stellt nochmal eindeutig fest:
Die Behörde kann den Vertrag auch kündigen, um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten oder zu beseitigen.
Schwere Nachteile dürften die zu erwartenden Kosten sein. Die Frage ist also wieso die Behörden bzw unsere Volksvertreter hier nicht einschreiten. Fehlgeleitete Interessen wären eine Möglichkeit.