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myGully |
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26.04.23, 10:17
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#1
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.319
Bedankt: 23.585
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Töchter fackeln Küche ab: Familie will Mietminderung
Zitat:
Töchter fackeln Küche ab: Familie will Mietminderung

Die Feuerwehr musste einen Brand in einer Markt Schwabener Küche löschen. Die betroffene Familie klagt auf Mietminderung. © Philipp von Ditfurth/dpa
Eine Markt Schwabener Familie verlangt eine Mietminderung nach einem eigenverschuldetem Feuer in Wohnung. Das Amtsgericht Ebersberg entscheidet.
Markt Schwaben – Wenn ein Mieter eigenverschuldet seine Küche abfackelt, hat er dann ein Recht auf Mietminderung für die Zeit, während der er aufgrund von Renovierungsarbeiten anderweitig unterkommen muss?
Mit dieser Frage beschäftigt sich gerade das Ebersberger Amtsgericht. Denn: Es gibt ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem ähnlich gelagerten Fall zugunsten der Mieter. Sie durften von ihrem Vermieter die Beseitigung der Brandschäden verlangen und waren zur Mietminderung berechtigt.
Markt Schwabener Familie beruft sich auf BGH-Urteil
Auf dieses Urteil beruft sich nun eine Familie aus Markt Schwaben. Die beiden Töchter (24 und 18 Jahre alt) hatten im Mai vergangenen Jahres gemeinsam Kartoffelbällchen frittieren wollen. Als die Ältere den Topfdeckel anhob, um zu sehen, ob das Öl heiß genug war, kam ihr eine Stichflamme entgegen. Sie habe vor Schreck den Deckel fallen lassen, die Jüngere sei sofort gelaufen und habe Decken aus dem Wohnzimmer geholt, um das Feuer zu ersticken. Jedoch ohne Erfolg. Den Feuerlöscher im Keller fand sie auf die Schnelle nicht. Also riefen die jungen Frauen die Feuerwehr und warteten vor der Wohnung auf deren Eintreffen.
„Das ist doch sogar aus Laiensicht komisch“, merkte die Vertreterin der Versicherung vor Gericht an. „Ja, wir haben den Schaden selber verursacht, aber die Miete wollen wir wiederhaben.“
Anwalt: Familie hatte doppelte Kosten
Immerhin hatten seine Mandanten ja auch doppelte Kosten, weil sie sich anderswo einmieten mussten, erwiderte der Anwalt der Familie.
Dabei ist der Punkt, den Richterin Julia Ströhlein in dieser Sache entscheiden muss, eigentlich anders gelagert: „Es steht doch sogar im BGH-Urteil, dass nur ausnahmsweise so entschieden wurde“, erklärte die Vertreterin der Versicherung. „Weil sich da die Vermieterin geweigert hatte, irgendwas zu tun und ihre Gebäudeversicherung nicht in Anspruch genommen hat.“ Die Markt Schwabener Vermieterin hingegen habe umgehend mit den Renovierungsmaßnahmen begonnen – die hätten zwar aufgrund der umfangreichen Arbeiten einige Zeit in Anspruch genommen, „aber sie hat sofort angefangen und es wurde von der Versicherung reguliert“.
Richterin: Noch keine hundertprozentige Meinung gebildet
Auch die Richterin war der Ansicht, dass dem BGH-Urteil ein Sonderfall zugrunde liege. Nichtsdestotrotz erklärte sie, sich noch keine hundertprozentige Meinung gebildet zu haben. Die Urteilsverkündung wurde für Mitte Juni angesetzt.
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Im ersten Moment war ich schon über das Anliegen der Mieter irritiert und auf den zweiten Blick ist es eine spannende juristische Frage. Das Mietobjekt ist mangelbehaftet ohne Frage, aber kann man auch als Verursacher Mietminderung geltend machen ? Für den Vermieter ist es auf jedenfall zynisch ...
Geändert von MunichEast (26.04.23 um 10:23 Uhr)
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei MunichEast bedankt:
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26.04.23, 10:40
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#2
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Are YOU a people person?
Registriert seit: Apr 2015
Beiträge: 2.776
Bedankt: 4.870
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Zitat:
Den Feuerlöscher im Keller fand sie auf die Schnelle nicht.
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Wahrscheinlich zum Glück dieser beiden dreisten Tränen.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei muavenet:
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26.04.23, 17:27
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#3
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jul 2013
Beiträge: 248
Bedankt: 366
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Mal als Laie gefragt: Ist die entgeltliche Abdeckung einer Ausweichunterkunft nicht Teil der Hausratpolice? .... Oder ist sowas optional?
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Neg0:
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26.04.23, 17:56
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#4
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.319
Bedankt: 23.585
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Hotelkosten bei Wasserschaden oder Brand haben die wenigsten Hausratversicherungen in der Leistung, unsere bei der Allianz auch nicht.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei MunichEast:
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26.04.23, 18:01
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#5
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jul 2013
Beiträge: 248
Bedankt: 366
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Bin auch Allianz-Kunde in der HR ... hab´s bis fünfstellig drin. Dann war´s wohl optional ^^ (Vorhin nachgeschaut)
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26.04.23, 18:08
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#6
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 5.075
Bedankt: 12.641
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Moin,
das sieht schon merkwürdig aus. Aber juristische Dinge sind manchmal merkwürdig.
In meinem Bekanntenkreis ist eine Frau juristisch gegen ihre Mann vorgegangen, weil sie als Beifahrerin bei einem Autounfall, den ihr Mann verursacht hat, verletzt wurde und Geld (Schmerzensgeld ? ) gefordert hat, was die Versicherung (Haftpflicht ? ) dann auch zahlen musste.
Das Argument der Versicherung "Sie ist doch seine Ehefrau und lebt mit ihm in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft" hat das Gericht abgebügelt. Das Verhältnis von Verursacher und Geschädigter hat für die Haftbarkeit keine Bedeutung.
Vielleicht ist das auch hier so. Dem Versicherungsnehmer (Vater und Mutter gemeinsam) ist ein Schaden entstanden, den er nicht zu verantworten hat und dessen Art (Feuer und seine Folgen) durch die Versicherung gedeckt sind. Fahrlässigkeit oder Vernachlässigung der Aufsichtspflicht ist bei dem Alter der Kinder nicht anzunehmen. Wenn in den Versicherungsbedingungen nicht steht, dass Schäden, die durch Familienangehörige verursacht werden nicht versichert sind, halte ich eine entsprechende Klage nicht für aussichtslos.
Bei einer Mietminderung kann das ähnlich sein. Mieter und damit Vertragspartner sind die Eltern. Und die können die gemietete Sache durch einen Umstand, den sie nicht zu verantworten haben nicht nutzen. Auch hier ist vom Verwandschaftsverhältnis nicht die Rede.
Wo ist der juristische (!) Unterschied ob ein Fremder die von mir gemietete Wohnung abfackelt oder das eigene Kind. Mieter und damit Vertragspartner sind sie beide nicht.
In einem solchen Fall, kann eine Mietminderung also durchaus möglich sein.
Das alles bedeutet natürlich nicht, das sich nicht sowohl Versicherung und / oder Mieter anschließend an die Töchter wenden, die zur Kasse bitten und damit vielleicht sogar die nächste Versicherung an den Start schieben.
Zwei Sachen sind mir wichtig. Erstens: Bitte jetzt nicht die Bude anstecken oder wahllos die Verwandten verklagen. Ich bin kein Jurist und meine Meinung ist so wertvoll, wie die eines Laien eben ist.
Und Zweitens. Das alles bedeutet nicht, dass ich das alles richtig finde. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich nicht ähnlich agieren würde. Warum denn eigentlich nicht? Aus Rücksicht auf und Fairness gegen die Versicherungsgesellschaft? Die muss man nicht haben. Ich bin mir nicht sicher ob Versicherung mit Worten wie "Rücksicht" oder "Fairness" überhaupt etwas anfangen können. Bei Vermietern kann es ähnlich aussehen.
Vielleicht war einem Schwaben abstammungsbedingt auch gar kein anderes Verhalten möglich.
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.
Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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Die folgenden 5 Mitglieder haben sich bei Melvin van Horne bedankt:
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26.04.23, 19:05
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#7
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.319
Bedankt: 23.585
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Zitat:
Zitat von Neg0
Bin auch Allianz-Kunde in der HR ... hab´s bis fünfstellig drin. Dann war´s wohl optional ^^ (Vorhin nachgeschaut)
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Es ist mittlerweise auch uferlos was man an Versicherungen monatlich bezahlt und mit Zusatzoptionen wird gerne noch einmal zugeschlagen. Bei mir zwei Kranken- und Pflegeversicherungen, Familienhaftpflicht, Hausrat, Berufsunfähigkeit, Rechtsschutz und Risiko Lebensversicherung. Das summiert sich irgendwann ...
Bei der Familie mit dem Brand werde ich versuchen am Ball zu bleiben, das Urteil wird interessant.
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei MunichEast bedankt:
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26.04.23, 19:05
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#8
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.997
Bedankt: 8.066
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Dazu hat ja auch nicht jeder eine Hausratversicherung, sollte man sich also doppelt überlegen, mal auf gut Glück die Wohnung der Eltern in Brand zu stecken
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Urlaubsmodus
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei Thorasan bedankt:
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26.04.23, 20:23
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#9
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Streuner
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 11.082
Bedankt: 13.138
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Zitat:
Als die Ältere den Topfdeckel anhob, um zu sehen, ob das Öl heiß genug war, kam ihr eine Stichflamme entgegen.
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War die Fritte defekt, könnte auch noch dazu kommen. Oder ist solch ein „Kamineffekt“ standard?
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27.04.23, 09:17
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#10
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 5.075
Bedankt: 12.641
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Moin,
ich bin mir nicht sicher. Aber wenn man Öl in einem geschlossenen Topf erhitzt kann es heißer werden als es braucht, um in Flammen aufzugehen. Es brennt nur deshalb nicht, weil der für eine Verbrennung nötige Sauerstoff durch den Deckel fehlt. Das ändert sich mit dem Anheben des Deckels im wahrsten Sinne des Wortes schlagartig.
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei Melvin van Horne bedankt:
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27.04.23, 16:01
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 577
Bedankt: 787
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Ich habe ja schon viel frittiert, aber sowas ist noch nie vorgekommen?
Wie soll das gehen? Seit wann macht man den Deckel drauf, wenn man viel Öl erhitzt?
Das ist alles irgendwie komisch....
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27.04.23, 16:38
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#12
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.319
Bedankt: 23.585
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Ich habe schon erlebt das junge Mädchen einen Dampfkochtopf im Betrieb geöffnet haben, physikalisch fast unmöglich. Der Schlag war ordentlich, das Essen flog durch die Luft und die Küche völlig im Dampf. Ein Wunder das niemandem etwas passiert ist !
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei MunichEast bedankt:
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27.04.23, 16:48
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#13
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Agnostiker
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 4.461
Bedankt: 4.880
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Zitat:
Zitat von tronx
a) Wie soll das gehen? b) Seit wann macht man den Deckel drauf, wenn man viel Öl erhitzt?
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a) Ganz einfach... Öl/Fett ist selbstentzündlich!
b) es wird meistens sogar empfohlen (sowohl in der Erhitzungsphase als auch beim Frittieren) einen Deckel zu benutzen, weil sich das Fett/Öl schneller erhitzt und die Geruchsentwicklung geringer ist.
c) was wolltest du uns jetzt sagen?
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Der Klügere gibt nach... deshalb regieren die Dummen die Welt
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei eitch100 bedankt:
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27.04.23, 19:33
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 577
Bedankt: 787
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Entweder man hat eine Fritteuse und die schaltet sich bei zu hohen Temperaturen ab, oder man nimmt einen Topf, den man aber notorisch im Auge behalten sollte. Also haben die völlig naiv den Topf genommen, auf die Herdplatte gestellt und dann weiß ich, wie lange heiß werden lassen, bis das Fett sich selbst entzündet hat?
Das hakt doch an so vielen Stellen.....?
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27.04.23, 19:41
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#15
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Agnostiker
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 4.461
Bedankt: 4.880
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@tronx
OK, hast recht... riecht doch gewaltig nach Geheimdiensttätigkeiten...  auch wenn sowas bestimmt fast täglich (wenn nicht gar mehrfach täglich) passiert.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei eitch100 bedankt:
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27.04.23, 20:02
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#16
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Streuner
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 11.082
Bedankt: 13.138
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Zitat:
Zitat von Melvin van Horne
Es brennt nur deshalb nicht, weil der für eine Verbrennung nötige Sauerstoff durch den Deckel fehlt. Das ändert sich mit dem Anheben des Deckels im wahrsten Sinne des Wortes schlagartig.
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Also doch Kamineffekt. Ich habe weder Fritte noch Mikrowelle; nur 'nen Gasherd.
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27.04.23, 21:32
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#17
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 5.075
Bedankt: 12.641
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Moin,
Zitat:
Zitat von Thorasan
Dazu hat ja auch nicht jeder eine Hausratversicherung, ...
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Sollte man aber ...
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Die folgenden 6 Mitglieder haben sich bei Melvin van Horne bedankt:
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