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Ungelesen 01.04.22, 16:51   #43
Melvin van Horne
Chuck Norris sein Vater
 
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Moin,

die 1 % besagt doch, das derjenige der einen Dienstwagen privat nutzen darf 1 % des Listenpreises als geldwerten Vorteil auf seinen Bruttolohn aufgeschlagen bekommt und versteuern muss. Dazu kommt noch ein Betrag für die Kilometer zwischen Arbeitsplatz und Wohnort.

Ich frage mich gerade, welchen Effekt eine Anhebung dieses Satzes auf 2, 3, oder 5 % haben würde. Würde es wirklich dazu führen, das kleinere Firmenwagen gekauft würden? Oder würde es nicht dazu führen, dass das ungünstigere Verhältnis geldwerter Vorteil gegen zum Beispiel Kreditrate für ein eigenes Auto den Arbeitnehmer auf diesen "Vorteil" verzichten lässt? Gerade dann, wenn der Arbeitgeber das auch so sieht und einen anderen geldwerten Vorteil oder gleich Geld anbietet.

Der Vertriebler hat für seinen Job einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommen. Weil das Ding nach Feierabend und am Wochenende nur rumstehen würde, darf er damit zur Arbeit und nach Hause fahren und es auch sonst privat nutzen. Weil das aber durch den Wechsel von der 1 % auf eine 3 % Regelung nicht mehr attraktiv ist, verzichtet er auf die private Nutzung. Er kauft sich selbst ein Auto und wechselt die Wagen, wenn er in der Firma ist.
Wie wahrscheinlich ist es, das man dann für unseren Vertriebler statt des repräsentativen Spritschluckers ein umweltfreundlicheres "Vernunftauto" für seine Dienstfahrten anschafft? Und besteht dann nicht das Risiko, dass es nun statt eines zwei Autos gibt, was ja nicht das Ziel einer solchen Regeländerung sein kann.

Ich musste mich wie gesagt mit diesem Thema nie ernsthaft auseinandersetzen. Von daher kann ich mich da irren.
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.

Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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karfingo (01.04.22)