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pauli8
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Standard Das Antifa - Grundgesetz

Zitat:
Das Antifa - Grundgesetz



Volksverpetzer

Grundgesetz-Ultras: Sorry, aber unser Grundgesetzt ist Antifa

Gastbeitrag | 24. Mai 2020

„DAS GRUNDGESETZ IST ANTIFASCHISMUS IN SCHRIFTFORM.“

Gastbeitrag von GGUltras

Nach diesem Statement regt sich häufig Widerstand bei den Zuhörer*innen. Antifaschismus, das seien doch diese ungewaschenen Krawallbrüder und -schwestern von dieser „Antifa“, die in den USA als Terrororganisation eingestuft seien und sich von den Rauchgasen angezündeter Nobelkarossen ernähren; damit habe das Grundgesetz ja nun gar nichts zu tun.

Was dann folgt, ist zumeist ein kleiner Kurs in politischer Bildung, denn diese Fehlannahmen führen zu einem groben Missverständnis über antifaschistisches Engagement; rechts******* Lügenparolen wie „Die Antifa, das sind die wahren Faschisten!“ sickern bis in die Mitte der Gesellschaft durch und vergiften den politischen Diskurs.

Antifaschismus, das ist die Antithese zum Faschismus; also genau all das nicht, was der Faschismus ist. Das Grundgesetz ist aus den Erfahrungen eines faschistischen Staates geboren; es ist getragen vom Geiste, Faschismus in keiner Form wieder zuzulassen.

WAS GENAU IST ABER FASCHISMUS?

Wenn wir uns die Frage stellen, warum das Grundgesetz antifaschistisch ist, müssen wir erst einmal den Faschismus festnageln; uns also die Frage stellen, was ihn ausmacht.

Vielfach sind die Ideen dazu vage, grimmige Männer, die, mit dem Gesicht zur Faust geballt vom totalen Krieg schwadronieren und die KZ errichten, kommen auf. Viele kluge Leute haben sich dazu richtige und zutreffende Gedanken gemacht, aber für die „Grundausbildung“ zu dem Thema empfehle ich die „Merkmale des Urfaschismus“ von Eco.

Umberto Eco, vielen als Schriftsteller von Weltrang bekannt, hat in einer Rede 1995 die Merkmale herausgearbeitet, die für ihn den Faschismus in seiner Reinform ausmachen.

Natürlich, jedes faschistische System hat seine eigenen Schwerpunkte, aber vom Grundsatz her zeichnen den Faschismus 14 Punkte aus.

DIESE PUNKTE SIND:

• Traditionenkult
• Ablehnung der Moderne
• Irrationalismus
• Ablehnung der analytischen Kritik
• Ablehnung von Meinungsvielfalt und Pluralismus
• Entstehen durch individuelle oder soziale Frustration
• Nationalismus
• Demütigung vom Reichtum und der Macht der Fremden
• „Das Leben ist nur um des Kampfes Willen da.“
• „Elitedenken“
• Erziehung zum Heldentum
• Übertragung des Willens zur Macht und des Heldentums auf die Sexualität
• Selektiver Populismus
• Urfaschismus spricht „Neusprache“

Manches davon bedarf einer Erklärung, und auch dieses Modell hat Schwächen. Es ist aber im Vergleich zu anderen eingängiger und besser geeignet, den Faschismus zu verstehen, ohne dass es eine eigene politische Agenda hat (wie sie die Faschismusmodelle des „Realsozialismus“ zum Beispiel haben).

Ich möchte nun die einzelnen Punkte abarbeiten und dazu herausstellen, wie das Grundgesetz dazu steht. Manches mag nicht auf direktem Wege fassbar sein, ergibt sich dann aber aus den Beispielen.

EINZELNE PUNKTE

Das erste Merkmal, „Traditionenkult“, ist ein solches Beispiel. Das Grundgesetz hat keinen positiven oder negativen Begriff von Tradition. Viele traditionelle Vereine, seien es Fußballclubs, Trachtengruppen oder Schützenbruderschaften, existieren, ohne mit dem Grundgesetz in Konflikt zu geraten.

Hier muss man aber einen Schritt zurückgehen und erkennen, dass der Faschismus eine Herrschaftsform ist. Wie die Demokratie oder die Monarchie ist Faschismus eine Art, einen Staat zu führen, und als solche implementiert er seine Elemente nicht auf der Basis von Freiwilligkeit.
Soll heißen: Im Faschismus hat man nicht die Möglichkeit, keinen Traditionenkult zu betreiben, wenn man denn nicht möchte.

DEM SCHIEBT DAS GRUNDGESETZ EINEN RIEGEL VOR:

In Artikel 2, Absatz 1 des Grundgesetzes ist festgeschrieben:
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“

Niemand muss sich in einer kultischen Verehrung des vergangenen und gewesenen ergehen. Vor allem: Nicht alles, was war, muss jede*r gut finden. Nicht isoliert davon darf man das zweite Merkmal sehen, die Ablehnung der Moderne. Als Moderne muss man alles sehen, was nach der Aufklärung an Werteentwicklung stattgefunden hat, also Humanismus und auch Feminismus.

DAS GRUNDGESETZ VERHINDERT ALSO EINEN STAATLICH ORGANISIERTEN TRADITIONENKULT.

Das Grundgesetz beruht aber auf den Werten des Humanismus. Die Gleichwertigkeit aller Menschen, vereint unter dem schrankenlosen Grundrecht der Menschenwürde, ist in Art. 1 Abs. 1 und speziell in Art. 3 zentrales Thema des Grundgesetzes. Wer diese Werte ablehnt und abschaffen will, will das Grundgesetz abschaffen, wer diese Werte aber lebt und verteidigt, handelt – zumindest in diesem Punkt – explizit antifaschistisch.

Die Punkte 3 und 4 möchte ich kombiniert betrachten. Irrationalismus: und Ablehnung der analytischen Kritik sind zwar unterschiedlich gewichtet – Eco verstand den Irrationalismus als Ablehnung des Intellekts, die wir heute schon auf den Hygienedemos betrachten können, wo Leute nicht verstehen können, dass Virolog*innen mehr über Pandemien wissen als Veganköche und Jammerbarden.

Die Ablehnung der analytischen Kritik konstatiert, dass der Faschismus Wissenschaft nur da als schützenswert ansieht, wo sie dessen Ansichten bestätigt. Anderslautende Ideen und Modelle werden unterdrückt und, zurück zu Punkt 3, durch irrationale Ideen ersetzt.

Rassenreinheit und Вlutschande – heute unter dem Begriff des Вevölkerungsaustausches subsumiert, machen aus genetischer Sicht keinen Sinn, Kinder genetisch weit auseinanderliegender Eltern sind z.B. größer und klüger als Kinder, deren Eltern größere genetische Übereinstimmungen aufweisen.

DAS WILL DER FASCHIST NATÜRLICH NICHT HÖREN, EINE SOLCHE ERKENNTNIS WÜRDE IM FASCHISMUS UNTERDRÜCKT.

Dem schiebt das Grundgesetz in Artikel 5, Absatz 3 einen Riegel vor:

„[…] Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“

Im Faschismus undenkbar!

Die Ablehnung von Meinungsvielfalt und Pluralismus ist zentral, jede*r weiß, dass es im Faschismus nur eine Meinung gibt, die ist richtig, und alle anderen liegen falsch. Das kann man kurz und einfach mit Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz abhandeln:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugäglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

WER MEINUNGSFREIHEIT GEWÄHRLEISTET, HANDELT ANTIFASCHISTISCH.

Übrigens: Auch Meinungsfreiheit hat Schranken. Muss sie auch, um sich selbst (und andere Grundechte) zu schützen. Kurz gesagt: Jede*r darf alles sagen, muss aber bereit sein, die Konsequenzen des Gesagten zu tragen. Wer durch Aussagen einen Straftatbestand erfüllt, ist nicht mehr durch den Schutzmantel der Meinungsfreiheit abgedeckt. Und man kann auch niemanden zwingen, zuzuhören.

Das Entstehen durch individuelle oder soziale Frustration könnte in dieser Reihe eine Frage aufwerfen, denn wie kann eine Verfassung Frustrationen verhindern? Das kann sie nicht, zumindest nicht wirklich.

Und dennoch haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes erkannt, dass Elend die Ränder stärkt. Historisch gesehen war die Weltwirtschaftskrise ein Konjunkturprogramm für die NSDAP, die in dieser Zeit, auch bedingt durch die Verelendung der Massen, einen massiven Mitgliedergewinn verzeichnen konnte.

Deutschland heute hingegen kennt das Elend von damals nicht (auch wenn wir kein soziales Zuckerwatteland sind). Das resultiert aus Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes:

„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein […] sozialer Bundesstaat.“

DAS BESTMÖGLICHE VERHINDERN VON VERELENDUNG DURCH DAS SOZIALSTAATSPRINZIP IST EIN SCHUTZGURT, DER EIN WIEDERERSTARKEN DES FASCHISMUS VERHINDERN SOLL.

Nationalismus ist ein Kernelement des Faschismus. Man kann Nationalismus als die Denkweise definieren, die die eigene Nation als anderen überlegen darstellt. Nationalismus ist daher klar vom Patriotismus abzugrenzen, der die positive Zugewandtheit zur eigenen Nation beschreibt. Patriot*innen schätzen das Eigene, Nationalist*innen verachten das Fremde.

Das Grundgesetz zeichnet sich durch einige antinationalistische Bestandteile aus. In der Präambel steht das erste Staatsziel:

„…von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen.“

Da steht nichts von Überlegenheit. Da geht es um Gleichberechtigung in einem vereinten Europa. Ein vereintes Europa aber bedeutet in letzter Konsequenz die Auflösung des Nationalstaates, für Nationalist*innen ein Greuel!

IN ARTIKEL 9, ABSATZ 2, ZEIGT DAS GRUNDGESETZ DIE KRALLEN:

„Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Täigkeit […] sich […] gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.“

Für Nationalist*innen erstreckt sich der Gedanke der Völkerverständigung auf das Unterschreiben einer Kapitulation durch Vertreter*innen eines anderen Volkes nach einem Angriffskrieg. Völkerverständigung unter Gleichen, das gibt es für sie nicht. Das Grundgesetz ist antinationalistisch.

Die Demütigung durch den Reichtum und die Macht der Fremden bedarf einer Erklärung. Es bezeichnet das Denkmodell, welches sich in folgenden Äußerungen darstellt: Flüchtlinge kriegen Zucker in den Arsch geblasen, haben die neuesten iPhones und sollen uns alle ersetzen!

Hier kann das Grundgesetz nur sehr begrenzt eingreifen, denn die Meinung ist ja geschützt. Das umfasst auch die falsche Meinung, die nicht durch die Realität gestützt ist oder diese, bewusst oder unbewusst, fehlinterpretiert.

Aber: Auch die Gegenmeinung ist geschützt. Im Faschismus könnte man diesen Demütigungen nicht ungestraft entgegentreten, ohne für Feindpropaganda, Volkszersetzung oder was es sonst noch für hirnrissige Straftatbestände gälte, sanktioniert zu werden.

DAS VERHINDERT DAS GRUNDGESETZ.

„Das Leben ist nur um des Kampfes Willen da.“

Das Grundgesetz tritt dieser Idee entschieden entgegen. In Artikel 26, Absatz 1 GG, heißt es:

„Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“

Das Grundgesetz bekämpft aktiv den Krieg. Er darf nur als letzte Maßnahme, zum Selbstschutz oder zur Verteidigung von Völkerrechtsgütern, geführt werden. Der Faschismus führt zum Krieg, das Grundgesetz lehnt ihn explizit ab – und stellt seine Vorbereitung unter Strafe.

„Elitedenken“. „Die Deutschen sind besser als alle anderen Völker.“ Nein, sagt das Grundgesetz, sind sie nicht. Sie genießen keine besonderen Vorteile gegenüber Angehörigen anderer Völker. Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes:

ALLE MENSCHEN SIND VOR DEM GESETZ GLEICH.

Keine*r ist aufgrund der Herkunft oder ses Phänotyps dem anderen vor- oder nachgeordnet. Und, Absatz 3: Niemand darf benachteiligt werden. Die „Erziehung zum Heldentum“ kennt das Grundgesetz nicht. Erziehung ist Aufgabe der Familie, die in Artikel 6 Absatz 2 GG besonders geschützt ist. Über die Inhalte und Methoden der Erziehung entscheiden die Eltern im Rahmen der geltenden Gesetze. Und auch, wer kein*e Kriegsheld*in sein will, ist geschützt. Artikel 4, Absatz 3 GG führt aus:
„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“
Auch hier setzt das Grundgesetz eine deutliche Antithese: Du musst kein*e Held*in sein, du kannst dich davor schützen, Krieg führen zu müssen.

Die „Übertragung des Willens zur Macht und des Heldentums auf die Sexualität“ sind dem Grundgesetz fremd.

Der Faschismus zelebriert die Heteronormativität und verachtet abweichende Identitäten, das Grundgesetz erlaubt Sexualitäten, Identitäten und Partnerschaften, die außerhalb des Cis-Spektrums liegen. Da musste die Bundesrepublik erst reinwachsen, lange Zeit war Homosexualität unter Strafe gestellt. Doch eigentlich lässt das Grundgesetz dies nicht zu, auch die Sexualität steht unter dem Schutz des Art. 2, Absatz 1 GG:

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit[…].“

DIE SEXUALITÄT UND DIE GESCHLECHTLICHE IDENTITÄT GEHÖREN DAZU.

Man darf den „Populismus“ im „Selektiven Populismus“ nicht als das verstehen wie es heute immer gelesen wird, nämlich dem Volk „nach dem Maul zu reden“ und somit die eigene Populartät zu steigern.

„Selektiver Populismus“ bedeutet vielmehr, dass der*die Einzelne in der Masse (dem Populus) aufgeht. Man ist „Teil des Volkskörpers“, sofern man dem „richtigen“ Volk angehört, das Individuum und seine Bedürfnisse zählen nichts. Dieser Volkskörper steht in Konkurrenz zu anderen Volkskörpern. Man selber und „alle anderen“ werden deindividualisiert, zu einer „gesichtslosen Masse“.

Dem steht schon die Menschenwürde entgegen, die sagt: Der Staat hat den Menschen nicht wie ein Tier oder einen Gegenstand zu betrachten und zu behandeln. Und auch nicht als „Teil der Masse“. Der Mensch ist ein Individuum, mit eigenen Bedürfnissen, Vorlieben und Ideen.

ARTIKEL 1 ABSATZ 1 GG VERHINDERT ALSO DEN „SELEKTIVEN POPULISMUS“.

Das letzte Merkmal, „Urfaschismus spricht ‚Neusprache‘“, lehnt das Grundgesetz nicht explizit ab. Sehr wohl aber implizit. Die einzelnen Artikel, angefangen bei der Menschenwürde, sprechen deutliche Sprache, die durch „Neusprache“ nicht umgedeutet oder aufgehoben werden kann.

Menschenwürde bleibt Menschenwürde, und ganz anders als einige Vertreter*innen einer gewissen Partei das wünschen, kann diese nicht „restriktiv ausgelegt“ werden. Sie ist ein ewiger, unveränderlicher Wert, der zentral und konstant das Leitbild des Grundgesetzes darstellt:

EGAL, WIE DU BIST – DU BIST MENSCH. DU HAST WÜRDE. DIE DÜRFEN WIR DIR NICHT NEHMEN. SIE IST UNANTASTBAR.

Ganz schön viel Text, Glückwunsch an alle, die durchgehalten haben. Ich hoffe, ich konnte darstellen, dass das Grundgesetz einen faschistischen Staat auf deutschem Boden verhindern will. Somit ist es, explizit und implizit, antifaschistisch. Lasst es uns schützen, und seien wir dankbar dafür.


Dieser Text ist ein Gastbeitrag von @Provokateur_Tom, welcher zuerst auf ggultras.de erschienen ist. Die “Grundgesetz-Ultras” sind ein Projekt von ZIVD e.V. Artikelbild: Jesse Adam Davis
Quelle:

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