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Das Kölner Schnellgericht der Justiz

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Ungelesen 17.09.18, 11:23   #1
MunichEast
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Standard Das Kölner Schnellgericht der Justiz

Zitat:


Kleinkriminelle landen binnen einer Woche vor dem Richter - aus Sicht der Justiz der Idealfall für diese Tätergruppe. In Köln läuft das reibungslos. Doch das geht nicht überall.

Richterin Britta Adrian hat sieben Verfahren an diesem Dienstag. Das bedeutet: Urteile im Zehn-Minuten-Takt. Oft kommen die Akten erst einen Tag vorher. Das ist stressig, trotzdem arbeitet sie gerne fürs Schnellgericht. "Man fühlt sich produktiv, kann viel an einem Tag erledigen", sagt sie. Denn "normale" Gerichtsverfahren ziehen sich zum Frust aller Beteiligten manchmal sehr in die Länge. Viel Schriftverkehr, oft erscheinen die Angeklagten einfach nicht. Am Schnellgericht ist garantiert, dass die Täter auch erscheinen, denn sie sitzen seit der Tat in Haft.

"Beschleunigtes Verfahren" heißt das im Justizdeutsch. Das bedeutet, die mutmaßlichen Täter landen nach der Tat sofort im Gefängnis und müssen dann per Gesetz innerhalb einer Woche vors Gericht. Voraussetzung: ein schlichter Sachverhalt und meist ein Täter ohne Wohnsitz. Dafür braucht man auch keinen Anwalt. Oft wird über die Langsamkeit der Justiz geschimpft. Das Kölner Schnellgericht aber gilt als Erfolgsmodell, auf das Amtsgerichtspräsident Henning Banke stolz ist und von anderen Gerichtspräsidenten beneidet wird. Denn seit mehr als 20 Jahren ist die zügige Zusammenarbeit zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei in Köln gut eingespielt. Das ist die Voraussetzung – sonst ist ein Urteil innerhalb einer Woche nicht möglich.

Urteile wie am Fließband

An diesem Dienstag geht es los mit einem Marokkaner, der sich illegal in Deutschland aufhält und zudem eine Jeans für 69 Euro geklaut hat. Es tue ihm ganz furchtbar leid, sagt er. Er habe oft Hunger und kein Geld und wolle jetzt sofort Asyl beantragen. Dafür aber ist das Gericht nicht zuständig. Vor zehn Tagen erst ist er schon einmal beim Diebstahl erwischt worden. "Eine ganz schön hohe Rückfallgeschwindigkeit", sagt dazu der Staatsanwalt und beantragt 100 Tagessätze �* 5 Euro Geldstrafe. So lautet auch das Urteil der Richterin.

Auch der nächste Täter, ein Bulgare, hat schon mehrfach geklaut. Die Strafe: 480 Euro. Danach ein drogenabhängiger Mann aus Litauen, der im Supermarkt drei Flaschen Jack Daniels entwendet hat. "Ich war betrunken", lautet seine Entschuldigung. Er bleibt im Gefängnis, weil ein anderer Haftbefehl gegen ihn vorliegt.

Was bringen die Urteile wirklich?

Die Fälle ähneln sich, die meisten Täter waren schon mehrfach vor Gericht. Viele sind drogenabhängig, obdachlos oder krank. Meist verhängt die Richterin Geldstrafen. Die Urteile beeindrucken scheinbar nur wenige. Aber für kleine Diebstähle sieht das Gesetz eben "nur" diese Strafen vor. Erst bei Mehrfachtaten droht Gefängnis - oder wenn die Geldstrafe nicht bezahlt wird. Insofern wirken die Schnellgerichtsurteile auf den ersten Blick wie ein stumpfes Schwert. In Gerichtsbezirken ohne Schnellgericht allerdings werden solch kleine Verfahren oft einfach eingestellt.

Es sind viele Schicksale, die an diesem Tag an Richterin Adrian vorbeiziehen. Fall Nummer fünf ist ein offensichtlich psychisch kranker junger Mann aus Pakistan. Er wurde im Februar ausgewiesen nach Frankreich. Nun ist er wieder da, hat also gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen. Er sagt, er sei in Deutschland im Krankenhaus behandelt worden und möchte das jetzt fortsetzen. Aber die Richterin bleibt hart, er muss jetzt das Land verlassen. Ob er das nach der Verhandlung tatsächlich tut, überprüft niemand.

Der letzte Fall: W., ein Obdachloser, ist sozusagen "Dauerkunde" im Schnellgericht. Der Tatvorwurf: Diebstahl von Schinken im Wert von drei Euro. Er ist offensichtlich schwer alkoholkrank und kann sich an nichts erinnern. Ihn lässt die Richterin im Einvernehmen mit dem Staatsanwalt ohne Strafe gehen. Und weiß: sie wird ihn wiedersehen. So ist Justiz-Alltag.
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Da mit Chemnitz der Protest laut wurde, nur rechte Täter werden schnell verurteilt, hier ein aktueller Einblick ....
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pauli8 (17.09.18), shaunderzombie (17.09.18)
Ungelesen 17.09.18, 12:21   #2
Caplan
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Im Prinzip ist es das probateste Mittel, sofort in Folge zu einer Verhandlung mit veruteilug zu gelangen, entgegen der gelebten Praixis, dass sich deer Deliquent schon fast nicht mehr erinnern kann, weswegen er ueberhaupt noch einmal angeklagt wurde.
Gut, der Nachteil ist halt, das erst eine gewisse Summe an Delikten zur Haftverbringung fuehren. Und wie das dann ein Obdadchloser z.B sehen mag?
Endlich warmes Essen, endlich ein dach ueber dem Kopf?!?!
Es gibt ein solches Verhalten mancher, die eigentlich liebend gern wieder in den geordneten Schoss von Gefaengnissen einfahren. Dafuer legen sie auch mit -kleinen-Delikten vor.
Caplan ist offline   Mit Zitat antworten
Folgendes Mitglied bedankte sich bei Caplan:
pauli8 (17.09.18)
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