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Problem oder nicht: Richter und Angeklagter mit AfD-Bezug

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Ungelesen 07.03.20, 11:05   #1
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Standard Problem oder nicht: Richter und Angeklagter mit AfD-Bezug

Zitat:


(ca/rns) Im Vorfeld hatte Nebenklagevertreter Marc Steinsdörfer schriftlich bei Richter Reinhold Ströhle angefragt, ob er den Angeklagten kenne. Bei seiner Mandantin bestünden Bedenken hinsichtlich der Unvoreingenommenheit. Ströhle ist dritter Vorsitzender des AfD-Kreisverbandes, dessen Vorsitzender wiederum Landtagsabgeordneter Roland Magerl ist. Schriftlich antwortete der Richter, dass man sich nicht kenne.

Für den Anwalt wäre die Sache damit erledigt gewesen; allein daraus lasse sich aus seiner Sicht keine Befangenheit herleiten. Überraschend machte der Vorsitzende Richter den Briefverkehr selbst zum Thema. Vor Beginn der Verhandlung las er den Briefwechsel vor. Er wundere sich, ob sich auch ein Katholik erklären müsse, wenn der Angeklagte Katholik sei. Oder ob die Frage aufgekommen wäre, wenn es um die CSU gegangen wäre. Der frühere Landgerichtspräsident Walter Leupold ("Ober-CSUler") war viele Jahre Fraktionsvorsitzender der CSU Weiden und Stadtrat.

Einstellung statt Urteil

Verhandelt wurde schließlich auch: mit positivem Ausgang für den 41-jährigen Angeklagten. In erster Instanz am Amtsgericht Tirschenreuth war er wegen eines sexuellen Übergriffs zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte - damals in leitender Position beim Roten Kreuz Tirschenreuth - hatte gestanden, im November 2018 nach einer Teambesprechung eine 20-jährige Kollegin unsittlich berührt zu haben. Staatsanwalt Peter Frischholz war die Bestrafung zu milde; Verteidiger Jan Bockemühl wollte Freispruch: Beide gingen in Berufung. Die Berufungskammer in Weiden entschied am Donnerstag anders: Sie stellte das Verfahren gegen Geldauflage ein. Der 41-Jährige muss 3000 Euro Schmerzensgeld an die Frau zahlen.

Reger Whatsapp-Verkehr

Hintergrund für die Wende waren Whatsapp- und Facebook-Nachrichten, die in zweiter Instanz näher beleuchtet wurden. Auch noch nach dem Vorfall hatten die beiden schlüpfrige Nachrichten ausgetauscht. Die Tat selbst leugne der Angeklagte nicht, so Bockemühl, jedoch sei sie als "einvernehmlich geschehen" zu betrachten. Die Geschädigte habe seinem Mandanten über die sozialen Medien Hoffnung gemacht, dass es zu sexuellen Handlungen kommen könnte.

Die Auszubildende sagte, die Nachrichten vom Chef seien ihr unangenehm gewesen, sie habe nicht gewusst, wie sie damit umgehen solle. Heute bedauere sie und schäme sich, ihn "befeuert" zu haben, aber das rechtfertige nicht, dass er sie angefasst habe. Die anzüglichen Nachrichten habe sie mit einer Freundin als "Falle" verfasst. Der Angeklagte versicherte, sich im Nachgang "abgrundtief" zu schämen. Er habe nie gedacht, dass sich die Frau bedrängt fühlen könnte.

Richter Ströhle machte schließlich den Vorschlag, das Verfahren einzustellen, dem Staatsanwalt Peter Frischholz zustimmte. Die ganze Geschichte sei "nicht unproblematisch", so Ströhle. Man müsse dem Mann vielleicht glauben, dass er angenommen habe, die Frau sei einverstanden. Zudem sei der Angeklagte ohnehin bestraft genug. Das Bayerische Rote Kreuz hatte ihm damals fristlos gekündigt. Er war mehrere Monate arbeitslos. Das änderte sich zum Jahresanfang 2019.

Seither ist der Oberpfälzer als Fachreferent für die AfD tätig. Einige schriftliche Anfragen des Abgeordneten Magerl tragen seinen Namen ("eingereicht von"), beispielsweise über das "Einsatzpotenzial bayerischer Hilfsorganisationen" oder die Verwendung von Geldern für die Wasserwacht. Der 41-Jährige sagt auf Anfrage von Oberpfalz-Medien, dass er diese Anfragen nicht verfasst, sondern lediglich ins System eingestellt habe.

AfD-Anträge contra BRK

Die AfD hat zudem seither einige Anträge an den Landtag gestellt, die das Rote Kreuz empfindlich treffen. So beantragte die AfD-Fraktion im Juni 2019, den Körperschaftstatus des BRK zu überprüfen. Der Landtag solle beschließen, ob nicht "angesichts der vielfältigen, teils rein gewinnorientierten Geschäftsfelder die Form eines eingetragenen Vereins angemessener erscheint".

Im Oktober 2019 ging die AfD die Integrierten Leitstellen an: "Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Anzahl und Struktur der Integrierten Leitstellen in Bayern zu verschlanken." Der Angeklagte war früher bei der ILS Weiden beschäftigt. Er selbst betont, an den BRK-Anträgen nicht beteiligt gewesen zu sein. Er arbeite als Gesundheitsreferent dem Gesundheits-, nicht dem Innenausschuss zu. Er sei zudem nicht Mitglied der AfD.
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Die Frage der Befangenheit ist keine abwegige Annahme. Das der Richter es so leicht wegwischt und den Glaubensvergleich anführt. Das Opfer der sexuellen Belästigung hat nun wirklich mehr Ernsthaftigkeit und vor allem Gerechtigkeit verdient und keinen Zweifel am Richter an sich. Das ist wirklich keine gute Entscheidung gewesen den Richter zu belassen.
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