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			12.03.14, 15:28
			
			
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			#1
			
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			 毎日増加能力は、毎日戻っていない。 
			
			
			
				
			
			
				 
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				Justizpanne wegen fehlender Unterschrift
			 
			 
			
		
		
		
			
			Vorsatz oder Irrtum?
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				Justizpanne: Wegen fehlender Unterschrift kein Strafprozess gegen Ex-Sachsen LB-Manager möglich 
 
                                               Durch eine fehlende Unterschrift der Staatsanwaltschaft  Leipzig ist ein möglicher Strafprozess wegen Untreue gegen zwei  Ex-Vorstände der SachsenLB endgültig ausgeschlossen. Dies entschied  heute das Oberlandesgericht Dresden (Az: 2 Ws 658/14). Es lehnte eine  Beschwerde der Staatsanwaltschaft ab, die sich dagegen richtete, dass  ein Strafverfahren gegen die Ex-Manager in wesentlichen Teilen abgelehnt  worden war. 
 Weil die Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Leipzig  keine eigenhändige Unterschrift trug, sei sie unzulässig, so das OLG. Es  folgte damit dem Antrag der Verteidigung. Der Senat stützte sich dabei  auf eine frühere Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Danach müsse der  Schriftsatz entweder handschriftlich unterzeichnet oder durch einen  Beglaubigungsvermerk sichergestellt sein, so dass das Schriftstück dem  Sinn des Verantwortlichen entspräche und mit dessen Willen in den  Verkehr gelangt sei. Dem entsprach aber die Beschwerdeschrift der  Staatsanwaltschaft Leipzig hier nicht. Die Behörde hatte das Schrifstück  per Telefax und auch per Post verschickt. Diese endete mit den  maschinenschriftlich erstellten Worten: “gez. … Staatsanwältin. Diese  Mitteilung wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine  Unterschrift. Gegen die Entscheidung ist kein Rechtsmittel möglich.” 
 Die Strafverfolgungsbehörde hatte die drei Ex-Vorstände der  SachsenLB, Dr. Michael Weiß, Rainer Fuchs und Jürgen Klumpp unter  anderem wegen unrichtiger Darstellung und Untreue angeklagt. Sie sollen  mit dafür gesorgt haben, dass die Jahresabschlüsse 2003 und 2004  unrichtig und geschönt waren. Was das Jahr 2003 anbelangt, hatte das LG  Leipzig die Anklagen gegen das Trio abgewiesen. Dagegen hatte sich die  Beschwerde gerichtet. Über die Anklage gegen Klumpp, den für das Jahr  2004 zuständigen Bankvorstand, ist noch nicht entschieden worden.
			
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 Quelle
 
So kann man Unannehmlichkeiten auch lösen. Es wären mit Sicherheit unappetitliche Details ans Tageslicht gekommen. Bedauerlicherweise hat der "STAATSANWALT" vergessen, zu unterschreiben. Nunja, der Verlust von 2.300.000.000€ sind wohl im Auge der Politik "Peanuts" .
		  
		
		
		
		
		
		
		
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			12.03.14, 17:28
			
			
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			#2
			
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			 Echter Freak 
			
			
			
			
				 
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			Die stecken dort alle unter einer Decke, nennt sich 'Sachsensumpf'.
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			15.03.14, 23:50
			
			
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			#3
			
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			 Hirnzellenfreie Köpfe 
			
			
			
			
				 
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			Die haben schon in der Schule vorgedrängelt mit dem billigen "Ich lass dich vor, und dann lässt du mich wieder vor". Jetzt sitzen sie in hohen Positionen, sind aber Lausebuben geblieben und setzen ihre Streiche unverändert fort...
		 
		
		
		
		
		
		
		
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