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Fast das gesamte vergangene Jahr über arbeiteten Juristinnen und Juristen an dem Berliner Gesetz für gemeinwohlorientierte Straßennutzung, wie sie es später nennen werden. Der Kniff: Per „Teileinziehung“ soll der Gemeingebrauch der Innenstadtstraßen, die dem Land Berlin gehören, eingeschränkt werden. Zwar dürften BVG-Busse, Taxis, Rettungswagen, Polizei- und Postautos, Müllwagen sowie andere öffentliche Fahrzeuge uneingeschränkt weiter durch die Umweltzone rollen. Pferdekutschen und E-Scooter ebenfalls, Fahrräder sowieso. Doch der private Autoverkehr würde künftig als Sondernutzung gelten. Ab 2027 sollen innerhalb des S-Bahn-Rings pro Person nur noch zwölf, später sechs private Fahrten pro Jahr zulässig sein – und auch nur dann, wenn schwere oder sperrige Gegenstände zu befördern sind oder ein sonst kaum erreichbares Urlaubs- oder Ausflugsziel angesteuert wird. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss Geldbußen von bis zu 100.000 Euro zahlen und darf bis zu fünf Jahre lang gar nicht mehr privat in der City fahren.
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Wenn nur öffentliche Fahrzeuge einer Ausnahmegenehmigung unterliegen, stelle ich mir den privatwirtschaftlichen Warenverkehr sehr amüsant vor. Lastesel, Kutsche, Rischka, Rosinenbomber ?