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Gutachten: Aufnahme von Fingerabdrücken in Ausweis ist rechtswidrig

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Ungelesen 14.03.21, 04:53   #1
Draalz
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Standard Gutachten: Aufnahme von Fingerabdrücken in Ausweis ist rechtswidrig

Zitat:
Gutachten: Aufnahme von Fingerabdrücken in Ausweis ist rechtswidrig

Die europäischen und deutschen Vorgaben zum Einsatz biometrischer Identifizierungsdaten missachten laut einer Studie elementare Datenschutzgrundsätze.

Lesezeit: 2 Min.


(Bild: HQuality/Shutterstock.com)

10.03.2021 07:51 Uhr

Von Stefan Krempl


Vom 2. August an müssen Bundesbürger mit dem Antrag eines neuen Personalausweises Abdrücke des linken und rechten Zeigefingers abgeben, die auf dem Funkchip des Dokuments gespeichert werden. Das Netzwerk Datenschutzexpertise hat die entsprechende Gesetzesnovelle zum Anlass genommen, den staatlichen Einsatz biometrischer Identifizierungsverfahren zu hinterfragen. Es kommt zu dem Ergebnis, dass einschlägige europäische und deutsche Regeln gegen das nationale Verfassungsrecht und das Europarecht verstoßen.

Das [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] missachtet laut der [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] genauso wie die [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] und [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] grundlegende Datenschutzgrundsätze: Datenminimierung, Zweckbindung, Transparenz und andere Vorkehrungen zum Absichern der Grundrechte kämen zu kurz.

Datensparsamkeit angemahnt

"Für die eindeutige Identifizierung mithilfe von Fingerabdruckdaten genügt der Abdruck eines Fingers", führt der Gutachter Thilo Weichert aus. Der Nachweis der Erforderlichkeit weiterer biometrischer Merkmale sei nicht erbracht. Aus Gründen der Pflicht zur Datensparsamkeit sei daher grundsätzlich "nur die Speicherung der Minutien eines Ringfingers oder kleinen Fingers zulässig". Dies wäre "weniger missbrauchsanfällig, für Identifizierungszwecke aber ebenso geeignet". Wegen des Fehlens europarechtlicher Vorgaben hätte der nationale Gesetzgeber auch den Spielraum gehabt, in diesem Sinne "eine weniger eingreifende Maßnahme vorzusehen".

Die Eingriffsintensität erhöhe sich bei Ausländern aus Drittstaaten und insbesondere Flüchtlingen, bei denen zur eindeutigen Identifizierung nicht nur zwei Fingerabdrücke, sondern zehn erhoben würden, heißt es. Diese würden zudem unter anderem in deutschen und europäischen Datenbanken [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], der Fingerabdruckdatei AFIS, dem [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] (VIS) und [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] gespeichert.

Bei der Wahl des genutzten biometrischen Merkmals und des Verfahrens ist laut dem früheren schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten generell darauf zu achten, dass diesem eine möglichst geringe invasive Wirkung zukomme. Die Iris-Identifikation sei wegen der geringeren Missbrauchsgefahr als milderes Mittel einer Erkennung über das Gesichtsbild oder Fingerabdrücke grundsätzlich vorzuziehen. Genüge ein Lichtbild, sei bereits auf ein weiteres biometrisches Merkmal zu verzichten. Reiche eine lokale Verarbeitung auf einem Ausweis, sei die Speicherung in einem Hintergrundsystem unzulässig: "eine dezentrale Speicherung ist weniger eingriffsintensiv als eine zentrale".

Zugriff von Sicherheitsbehörden

Die hiesigen Vorgaben für Ausweise und Pässe enthielten für Sicherheitsbehörden eine generelle automatisierte Abruf- und Speicherbefugnis "im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse", gibt der Autor zu bedenken. Dies könnte Fahndungsabgleiche einschließen und verstoße gegen den Zweckbindungsgrundsatz sowie höherrangiges europäisches Recht. Eine Identitätsprüfung sei hier allenfalls für Grenzkontrollen als angemessen anzusehen. Das in der Praxis bestehende "unbegrenzte Zugriffsrecht für Geheimdienste auf Lichtbilder von Deutschen im Pass- und Personalausweisregister" sei unverhältnismäßig.

Die breite Erlaubnis zur Datennutzung für Sicherheitszwecke bei Flüchtlingen lässt laut der Studie zusätzlich das Diskriminierungsverbot wegen Staatsangehörigkeit außer acht. Insgesamt sei es "irritierend, mit welcher Nonchalance die Zweckbindungsanforderungen bei der Verarbeitung biometrischer Identifizierungsdaten im Ausländer- und insbesondere im Flüchtlingsrecht ignoriert werden".

Eine besondere Gefahr biometrischer Hoheitsdokumente liegt laut Weichert darin, dass anlässlich von Ausweiskontrollen in außereuropäischen Drittstaaten dortige Behörden die Biometriedaten abspeicherten und dann zur behördlichen oder gar geheimdienstlichen Zwecken gebrauchten beziehungsweise missbrauchten. Vorkehrungen dagegen seien nicht vorgesehen.

Unverhältnismäßig

Angesichts hoher Fehlerrisiken der biometrischen Gesichtserkennung, der Streubreite der Technik und dem damit verknüpften massiven Grundrechtseingriff könne deren Einsatz im öffentlichen Raum derzeit nicht als verhältnismäßig angesehen werden, ist dem Gutachten zu entnehmen. Welche Risiken hier auch für einen automatisierten Abgleich von Lichtbilddaten mit externen Fahndungsdateien lägen, hätten die polizeilichen Ermittlungen im Rahmen des G20-Gipfels 2017 gezeigt.

Weichert fordert, die Transparenz der Nutzung biometrischer Identifizierungsdaten zu verbessern und den demokratische Diskussionsprozess dringend zu intensivieren. Fingerabdrücke und Gesichtsbilder sind ihm zufolge "die Vorreiter biometrischer Identifizierungsmerkmale, mit denen die analoge Welt mit der digitalen Welt verknüpfbar wird und Menschen aus dem Schutz der Anonymität in der Menge herausgezogen werden".

"Kontrolle einer gesamten Gesellschaft"

Es drohe eine Totalüberwachung von Menschen, die Anlage umfassender Persönlichkeitsprofile, die Einschränkung individueller Freiheitsrechte, aber auch "die Kontrolle einer gesamten Gesellschaft", warnt der Experte. Welche Auswirkungen sich aus einem normativ nicht eingehegten Einsatz von Biometriedaten ergeben könnten, [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Seit Ende 2019 [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Zur [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] sei eine umfassende DNA-Bevölkerungsdatenbank etabliert worden.

"Die Ultima Ratio dürfte künftig die an Eindeutigkeit nicht zu überbietende genetische Identifizierung anhand der menschlichen DNA werden", prognostiziert der Gutachter. Damit seien Fragen verbunden, die teils "weit über die der biometrischen Identifizierung hinausgehen". In der Datenschutz-Grundverordnung ([ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]) würden biometrische Daten wegen ihrer Sensitivität unter einen besonderen Schutz gestellt. Dies liege daran, dass sie mit modernen technischen Mitteln einfach zu erlangen und vom Betroffenen nicht oder nur schwer beeinflussbar seien.

(olb)
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Ungelesen 16.03.21, 04:13   #2
DerTypvongegenüber
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Klage ist auch schon geplant:

Zitat:
Interview | Beitrag vom 02.02.2021
Fingerabdruck verpflichtend im PersonalausweisAngst vor Missbrauch biometrischer Daten

Friedemann Ebelt im Gespräch mit Axel Rahmlow



Ab August 2021 sollen Fingerabdrücke verpflichtend im Personalausweis gespeichert werden. Die Datenschutzinitiative "digitalcourage" will dagegen klagen. (Imago / YAY Images / dutourdumonde)

Ab August sind Personalausweise mit Fingerabdruck Pflicht. Die Datenschutzinitiative "digitalcourage" will dagegen klagen. Fingerabdrücke seien reproduzierbar und ein Missbrauch könne fatale Folgen haben, warnt Friedemann Ebelt von "digitalcourage".

Ab 2. August 2021 sind alle Bürgerinnen und Bürger bei der Beantragung von Personalausweisen verpflichtet, die Abdrücke ihrer beiden Zeigefinger elektronisch scannen und auf dem Chip des Personalausweises speichern zu lassen. Das Gesetz wurde im November 2020 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Die Datenschützer der Initiative "digitalcourage" wollen dagegen klagen. Sie sagen: Ein Fingerabdruck im Personalausweis sei nicht nötig.

Die Gründe der Bundesregierung, die unter anderem angibt, dass man mithilfe des Fingerabdrucks schneller Identitäten überprüfen könne, hält Friedemann Ebelt von "digitalcourage" für vorgeschoben. Die Gründe würden keine Speicherung von Millionen Fingerabdrücken rechtfertigen, sagt er: "Die Zeitachse ist unkontrollierbar. Wir müssen davon ausgehen, so eine Reglung gilt dann 10, 20, 30, 40 Jahre – und was jetzt vielleicht noch sicher gespeichert ist, ist dann aber in 30 Jahren nicht mehr sicher gespeichert."

Speicherung solle freiwillig bleiben

Fingerabdrücke würden zu Sicherung von Passwörtern oder dem Entsperren des Smartphones genutzt. Auch gelten sie als Beweismittel vor Gericht. Die Vorstellung, da die Kontrolle zu verlieren, könne beklemmend sein, sagt Ebelt. "Ich bekomme ein ungutes Gefühl, wenn ich mir vorstelle, dass diese Daten durch einen Hack vielleicht an Kriminelle oder auch an Geheimdienste im In- und Ausland kommen könnten."

Ebelt plädiert dafür, dass die Entscheidung, ob der Fingerabdruck auf dem Personalausweis gespeichert werden soll, freiwillig bleiben solle. Er kritisiert, dass in dem Gesetzgebungsverfahren jede Kritik und Sachlage ignoriert worden sei. "Wir sind nicht alleine mit der Kritik", sagt Ebelt. "Kritik kam auch ganz klar vom EU-Datenschutzbeauftragten." Grundrechtsfreundliche Alternativen seien ignoriert worden.

Vielfältiger Missbrauch möglich

"Besonders bei diesen sensiblen biometrischen Daten müssen wir uns als Gesellschaft wirklich eine andere Duldung einfallen lassen", warnt Ebelt. Der Missbrauch der Daten könne vielfältig sein: Fingerabdrücke könnten reproduziert werden. Im schlimmsten Fall könne damit ein Handy gehackt werden oder man lande für ein Verbrechen vor Gericht, das man nicht begangen habe.

"Das klingt immer sehr nach Krimi-Story", gibt Ebelt zu. "Aber es ist ein Leben lang. Wir wissen nicht, in was für einer Gesellschaft wir in 20, 30 oder 40 Jahren leben", betont er.

(nho)
Quelle:
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Draalz (16.03.21)
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