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Ungelesen 03.08.20, 09:59   #12
parlheinz
Süchtiger
 
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Ich lese hier etwas anderes heraus. Ein Vermieter kündigt das Mietverhältnis und wenn die dazu rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, sollte es daran nichts zu beanstanden geben. Genau so dürfte sich das verhalten, denn es gibt es ein Urteil, das eben so ausgefallen ist , weil Eigentum rechtlich geschützt wird. Das ist erstmal nichts Besonderes, Verträge werden geschlossen und müssen natürlich auch wieder gekündigt werden können, auch nach 33 Jahren.

Alles, was nach diesem Urteil kommt, muss eben gewertet und abgestraft werden. Der Mieter weigert sich, diesem Urteil nachzukommen, es gibt organisierte gemeinschaftliche Randale, bandenmäßige Ausschreitungen, Sachbeschädigungen und Körperverletzungen, eine Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Das hat nichts mit "Demonstration" oder "Kiezkultur" zu tun.

Grundsätzlich sehe ich nur eine Lösung, um solchen und anderen laufenden Entwicklungen entgegenzutreten., übrigens auch viele andere hier diskutierte Themen betreffend. Alle Vergehen sind mit einer Strafe belegt, alles wird sorgsam zusammengetragen und addiert. Was da in der Summe rauskommt, das ist es dann und zwar ohne Abstriche. Es darf keine Rabattmöglichkeiten geben, nur im Falle einer psychischen Erkrankung muss auf die besondere Situation des / der Täter*innen ( gerade erstmalig gegendert) Rücksicht genommen werden. Und es darf eben keine Unterschiede bei der Aburteilung geben, nur so kann es am Ende gerecht werden.

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