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50-Jähriger gibt Führerschein bei der Polizei ab und fährt dann mit dem Auto davon
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Der Wagen fährt auch, wenn der Fahrzeugführer keinen Lappen mitführt.
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Ich musste zwei Landkreise weiter den Führerschein abgeben und hatte angerufen, welche Möglichkeiten da bestehen. Entweder per Post, dann zählt der Postweg allerdings oben drauf. Oder ich werde vorstellig, wie der Herr hier aus dem Beitrag und gebe ihn persönlich ab.
Die Dame war aber so aufmerksam (und nett) und hat mir den Tipp gegeben, an einen Fahrer zu denken. Da ich zwar oft genug in die Stadt komme, aber dann immer alleine unterwegs bin, habe ich mich für den Postweg entschieden. ABER ich wäre sicherlich genauso schusselig gewesen, wenn ich nicht darauf hingewiesen worden wäre. |
[QUOTE=Shao-Kah dann zählt der Postweg allerdings oben drauf.
Hab ich andere ( bessere) Erfahrung gemacht.Ähnlicher Fall wie bei dir. Wohne in der Stadt , Abgabeort: Kleinstadt 25 km entfernt.Anruf bei der netten Dame, ich soll die Fahrerlaubniss an der Poststelle des Landratsamtes in einem Briefumschlag mit der Adresse des Empfängers abgeben , das Datum mit dem Eingangsstempel zähltAn.dem Tage normal zur Arbeit und zurück gefahren und die Fahrerlaubniss gegen 17.00 Uhr ( Fahrrad ) abgegeben, der Tag galt schon als Fahrverbot. Kleiner Tipp an alle die auch mal erwischt :Bei mir mußte ich die Fahrerlauniss innerhalb der Nächsten 3 Monate abgeben. Wenn es euch im Dez. Jan. erwischt gebt sie im Feb. ab, der gilt als voller Monat.Sollte das Landratamt auch noch in der Nähe sei könnte man 3 Tage " sparen " |
Als frech kann man die Aktion bezeichnen, aber ich tippe eher auf völlig verblödet ^^
Ich erlebte währernd meiner Dienstzeit schon so einige völlig dämliche (mehr noch verblödet) Vorkommenisse, da wundert man sich über Nichts mehr. Z.B. Kommt ein völlig besoffener Mofafahrer (auch Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3) auf die Wache und wollte eine Fahrerflucht zu seinem Nachteil anzeigen. Meine Nachfrage, ob er denn alkoholisiert mit seinem Mofa nun hier hergefahren sein, bejahte er. Für die anschliessende Anzeige nach §316 StGB zeigte er Verständnis: "Was Recht ist muss Recht bleiben"! :D Vermutlich bereute er seine Aktionen später im nüchternen Zustand ;) |
Zitat:
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