Hallo,
Ich hoffe ich bin hier im richtigen Unterforum dafür. Für mich hat sich eine Frage bezüglich Filesharing mit 1-Click-Hostern, Torrent usw. ergeben und ich hoffe ihr könnt meine Frage beantworten. Nämlich: Wer beauftragt diese Abmahnfirmen genau? Genauer für das Beispiel Musik: Lade ich z.B. ein urheberrechtgeschütztes Musikstück hoch, dessen record-Label aus den USA kommt, werden dann hier in Deutschland agierende Abmahnfirmen von diesem record-Label beauftragt (falls sie es werden) oder von dem hier in Deutschland Rechteinhabenden Major Label (z.B. EMI, Sony, Universal, Warner), in dem die Straftat begangen wurde? Oder machen das ganz andere Instanzen? Entschuldigt, falls diese Frage hier schon mal gestellt wurde, jedoch habe ich über die SuFu keine eindeutige Aussage gefunden.
Ich hoffe ihr versteht meine Frage
j198989