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Vertragsstrafe????
Hey Leute würd mal gerne wissen wie ihr die Sache seht.
Also Ich hab mir mal eine Abmahnung aussem schrank geholt mit zugehöriger Unterlassungserklärung. So nun steht in der Unterlassungserklärung nur davon etwas, das zukünfig keine geschützten Daten mehr über das Internet vorallem Tauschbörsen, durch mich oder durch dritte vom meinem Anschluß aus zur verfügung gestellt werden dürfen. Nun aus meiner sicht könnte man doch gar nicht mehr von Vertragsstrafe sprechen, wenn man mich nun bei DOWNLOAD über einen OCH erwischen würde, da hier im gegensatz zu Tauschbörsen nix zum UPLOAD angeboten wird. Wie sehr ihr denn das?? |
Logisches Nachdenken gibt hier doch die Antwort oder was ist dein Problem?
Du bietest nichts an. Und dir wurde nichts anderes verboten. |
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