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Ungelesen 02.11.13, 15:25   #1
killzone92
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Grüße,

hätte mal eine Frage an die Erfahreneren unter euch.

Nehmen wir an, jemand saugt sich einige Games aus dem Netz. Irgendwann später erhält er einen Brief von einer Rechtsanwaltsgesellschaft - dieser Brief ist zwar richtig adressiert, betrifft aber ein Psudonym - einen Namen, welchen der Empfänger bei einer einzelnen Email-Adresse nutzt, welcher er nie wirklich benutzt hat.


Sollte der Brief geöffnet werden?

Oder sollte er lieber zurück an den Absender geschickt werden - auch wenn der Betroffene weiss, dass dieses Pseudonym ihm gehört?
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